"Super stressiger Tag im Job. Musste schnell noch was besorgen. Mit den Gedanken schon woanders. Rums! Beim ausparken einen Wagen gerammt. Ordentlicher Sachschaden."
Die VGH Kfz-Versicherung
Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Unsere Autoversicherung hilft Ihnen dabei. Bei uns erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der VGH enthält hohe Deckungssummen: Bis 100 Millionen für Sach- und Vermögensschäden und bis 15 Millionen für Personenschäden – in allen drei Tarifen.
Die Vollkaskoversicherung bietet Ihnen ergänzend zur Teilkasko Schutz vor Schäden, die Sie selbst verursacht haben sowie vor Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners.
Durch die Fahrerschutzversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls mit Personenschäden für alle berechtigten Fahrer.
Basis: Die Basisabsicherung fürs Auto
Komfort: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis
Premium: Unser Rundum-sorglos-Paket
Preisbeispiel: Kfz-Versicherung
Jan wohnt mit seiner Familie in Göttingen. Er hat sich für den Komfort-Schutz der VGH für seine Kfz-Versicherung entschieden. So bleibt Jan jetzt nicht auf den teuren Reparaturkosten für den von ihm verursachten Blechschaden sitzen.
Soviel kostet die Kfz-Versicherung für Jan
Wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung
Für viele stellt sich die Frage: Wieso brauche ich überhaupt eine Kfz-Versicherung? Dazu muss man wissen: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es in Deutschland nicht. Damit zählt die Kfz-Haftpflicht zu den wenigen Pflichtversicherungen. Wer sein Kraftfahrzeug also im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss sich entsprechend versichern. Dank der Kfz-Haftpflichtversicherung werden unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewiesen. Zudem kommt die Versicherung für entstandene Schäden bei einem Unfall und berechtigte Forderungen von Unfallgegnern auf.
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist für Autobesitzer ein Muss. Ergänzend haben Sie die Wahl zwischen weiteren Zusatzleistungen, um Ihr Fahrzeug zu versichern – etwa durch einen Autoschutzbrief, der Ihr Fahrzeug im In- und auch im Ausland versichert. Bekanntestes Beispiel zur Ergänzung der Kfz-Haftpflicht ist die Kaskoversicherung. Je nachdem ob Sie sich für eine Vollkasko oder Teilkasko entscheiden, variiert der Leistungsumfang und Versicherungsschutz.
Detailinformationen zur Haftpflichtversicherung
Basis | Komfort | ||
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Haftpflichtversicherung
Premium wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeboten. Die höchstmöglichen Leistungen sind bereits in Komfort enthalten.
| - | - | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Personenschäden bis
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | 15 Mio. € | |
Sach- und Vermögensschäden bis
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | 100 Mio. € | |
Autoschutzbrief
Mit der VGH AutoPlus erhalten Sie einen Schutzbrief, der viele Leistungen für Reisen mit und ohne Auto enthält. Hier ein Auszug der Leistungen: Pannenhilfe vor Ort, Abschlepp- und Bergungskosten, Mietwagen und Übernachtungskosten, Ersatzteilversand ins Ausland, PickUp Service, medizinisch notwendiger Rücktransport, Kinderrückholung, Ersatz von Reisedokumenten, Reiseabbruchkosten, Reiserückrufservice.
| wählbar | wählbar | |
Rabattschutz* (Kfz-Haftpflicht) *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
Ein belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten.
| wählbar | ||
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
| |||
- |
Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
Teilkasko | Basis | Komfort | Premium | ||
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Diebstahl, Raub, Unterschlagung Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung. | |||||
Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
| |||||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG | ||||
Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
| |||||
Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
| |||||
Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | 1.500 € | 10.000 € | 20.000 € | ||
Tierbissschäden
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden daraus.
| 10.000 € | 10.000 € | 20.000 € | ||
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
| |||||
Erdbeben und Vulkanausbruch | |||||
Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
| |||||
Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten | |||||
Neupreisentschädigung
Wir ersetzen den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb der genannten Fristen.
| 3 Monate | 18 Monate | 36 Monate | ||
Kaufwertentschädigung
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.
| 12 Monate | 18 Monate | |||
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten.
| 5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €) | ||||
Autoinhalt (eigene mitgeführte Gegenstände) bis
Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger
| 1.000€ | ||||
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses | 300€ | 300€ | 300€ | ||
GAP für Pkw | |||||
Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
Basis | Komfort | Premium | |||
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Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG | ||||
Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte
Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte sind bei Unfall des Pkws bis zur genannten Summe versichert.
| bis 1.000 € | ||||
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.
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Eigenschäden bis
Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw oder Gebäuden des Versicherungsnehmers
| 10000 € | 100.000 € | |||
Rabattschutz* (Vollkasko) *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar Ein belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. | wählbar | wählbar | |||
E-Autoversicherung der VGH
Die E-Vollkasko Premium der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für E-Autos, von außen aufladbare Hybrid-Pkw (Plug-in-Hybride) und E-Lieferwagen.
Umweltschutz zahlt sich aus. Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Verkaufen Sie jetzt Ihre THG-Quote/Treibhausgasminderungs-Prämie.*
- *Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufes ab. Dies ist ein Kooperationsangebot für die THG-Prämie in Zusammenarbeit mit der "mint future GmbH“.
Detailinformationen zur Haftpflichtversicherung
*Vollkaskoversicherung: beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden.
Basis | Komfort | ||
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Haftpflichtversicherung
Premium wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeboten. Die höchstmöglichen Leistungen sind bereits in Komfort enthalten.
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
| |||
Personenschäden bis
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | 15 Mio. € | |
Sach- und Vermögensschäden bis
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | 100 Mio. € | |
Autoschutzbrief
Mit der VGH AutoPlus erhalten Sie einen Schutzbrief, der viele Leistungen für Reisen mit und ohne Auto enthält. Hier ein Auszug der Leistungen: Pannenhilfe vor Ort, Abschlepp- und Bergungskosten, Mietwagen und Übernachtungskosten, Ersatzteilversand ins Ausland, PickUp Service, medizinisch notwendiger Rücktransport, Kinderrückholung, Ersatz von Reisedokumenten, Reiseabbruchkosten, Reiserückrufservice.
| wählbar | wählbar | |
Rabattschutz* (Kfz-Haftpflicht) *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar Ein belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. | wählbar | ||
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
Basis | Komfort | Premium | |||
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Teilkaskoversicherung | |||||
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
| |||||
Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
| |||||
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
| |||||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG | ||||
Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Tierbissschäden
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen und Folgeschäden daraus, bis 3.000 € je Schadenereignis.
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||||
Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
| |||||
Neupreisentschädigung
Wir ersetzen den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb der genannten Fristen.
| 3 Monate | 18 Monate | 36 Monate | ||
Kaufwertentschädigung
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.
| 12 Monate | 18 Monate | |||
Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile, sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € | 5.000 € | 10.000 € | ||
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten.
| 5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €) | ||||
Autoinhalt (eigene mitgeführte Gegenstände) bis
Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger
| 1.000 € | ||||
GAP für Pkw | |||||
Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung*
*Vollkaskoversicherung: beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden.
Basis | Komfort | E-Premium | |||
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Vollkaskoversicherung | |||||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
| |||||
Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
| |||||
Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte bis
Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte sind bei Unfall des Pkws bis zur genannten Summe versichert.
| 1.000 € | ||||
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.
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Eigenschäden bis
Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw oder Gebäuden des Versicherungs-nehmers
| 100.000 € | ||||
Rabattschutz* (Vollkasko) *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar Ein belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. | wählbar | wählbar | |||
Wandladestation bis | 3.000 € | ||||
mobile Ladestation bis | 3.000 € | ||||
Ladekarten bis | 100 € | ||||
Induktionsladeplatte bis | 1.000 € | ||||
Kurzschlussschäden (inkl. Folgeschäden) bis | 20.000 € | ||||
Tierbissschäden (inkl. Folgeschäden) bis | 20.000 € | ||||
All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: bspw. Abnutzung, Materialfehler des Herstellers) | |||||
Wichtige Informationen zu den gesetzlichen Änderungen in Bezug auf Motorsportaktivitäten
Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Richtlinie in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung?
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Aufgrund des Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften“ ist eine Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in Bezug auf Motorsportaktivitäten erforderlich geworden. Die Änderungen haben wir für Sie in einer Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen kenntlich gemacht.
- Aufgrund welcher Rechtsvorschriften war eine Änderung der AKB erforderlich?
Die Änderung in A.1.5.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 4 Nr. 4 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV).
Die Änderung in D.1.2.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). - Wie muss ich die Gegenüberstellung lesen?
In der linken Spalte befindet sich der Text mit dem AKB-Stand, der Ihrem Vertrag derzeit zugrunde liegt (in chronologischer Reihenfolge). In der rechten Spalte befindet sich der ab 01.01.2025 gültige Text. - Wo finde ich meinen AKB-Stand?
Den Stand Ihrer AKB finden Sie im Versicherungsschein oder in den AKB selbst. - Warum erhalte ich die beiliegende Gegenüberstellung, obwohl ich mit meinem Fahrzeug an keiner Motorsportaktivität teilnehme?
Alle Versicherer sind verpflichtet, ihre Bestandskunden, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bis zum 31.12.2024 über die erfolgte Gesetzesänderung zu informieren. - Wo erhalte ich eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), wenn ich an einer derartigen Veranstaltung teilnehme?
Diese Versicherung kann regelmäßig bei dem Veranstalter selbst oder bei einem Dritten abgeschlossen werden, der eine solche spezielle Versicherung anbietet. Bei uns ist dies zurzeit nicht möglich. - Muss ich selbst noch etwas tun?
Nein, die neuen AKB-Regelungen gelten automatisch für alle Verträge ab dem 01.01.2025. - Warum erhalte ich eine Rechnung nach altem Stand, obwohl ich eine Vertragsänderung beantragt habe?
Die Information über die Änderung der AKB erfolgt bei uns einmalig mit der Beitragsrechnung zum Jahreswechsel. Damit können wir sicherstellen, dass Sie diese Informationen erhalten und sparen im Sinne der Nachhaltigkeit ein separates Anschreiben. - An wen kann ich mich wenden, wenn ich hierzu Fragen habe?
Bitte wenden Sie sich wie gewohnt an den für Sie zuständigen Ansprechpartner
Warum steigen die Preise für meine Kfz-Versicherung?
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Beiträge in der Kfz-Versicherung, lesen Sie hier die weiteren Informationen zur Beitragsermittlung:
FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Was ist der Unterscheid zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
▪ Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
▪ Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
▪ Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
*Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
Was ist die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse)?
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Wie erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Wieso brauche ich eine elektronische Versicherungsbestätigung {eVB}?
Ihre eVB-Nummer erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Autoversicherung entweder direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Die elektronische Versicherungsbestätigung kann Ihnen per Post, telefonisch oder per SMS mitgeteilt werden. Mit dieser Nummer gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Über eine Datenbank werden dort Ihre Versicherungsdaten abgefragt und geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
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Young- und Oldtimerversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.