Private Haftpflicht­versicherung

Damit Umzugshilfe nicht die Freundschaft kostet

Private Haftpflichtversicherung der VGH

Kleine alltägliche Missgeschicke können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn: Schadenersatz kann teuer werden.  Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre finanzielle Existenz bedroht sein – genau vor diesen finanziellen Folgen schützt Sie unsere private Haftpflichtversicherung.

Ihre Vorteile
01

Wir bieten Ihnen Flexibilität und Sicherheit: Stellen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. Versicherungsschutz: bis 50 Millionen Euro.


02

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften und begleichen berechtigte Ansprüche. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.


03

Auch die mitversicherten Personen, ob Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder, erhalten die gleichen Vorteile unserer Privathaft­pflicht­versicherung.

Unsere Produktvarianten
PHV Basis

Der Basistarif der privaten Haftpflichtversicherung der VGH schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen eines privaten Schadens. Die Leistungen umfassen zum Beispiel eine Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 10 Millionen Euro. Die Selbstbeteiligung ist auf 250 Euro begrenzt. In dieser Versicherung sind auch weitere Personen mitversichert – unter anderem Ihre in Schul- oder anschließender Berufsausbildung befindlichen Kinder, Ihr Ehepartner oder Ihre in Ihrem Haushalt lebenden Eltern und Großeltern.

PHV Komfort

Preislich liegt die PHV Komfort nur wenig über dem Basistarif, enthält aber Top-Leistungen wie: eine Reduzierung der Selbstbeteiligung oder eine Erhöhung der Deckungssumme auf bis zu 50 Millionen Euro. Personen Ihrer Familie sind mitversichert. Beschädigen Ihre minder- oder volljährigen Kinder geliehene Sachen, dann springt die Privathaftpflicht ein. Auch dann, wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren und dadurch ein Schaden entsteht, haben Sie in diesem Tarif bis zu 50.000€ Versicherungsschutz.

PHV Premium

Für maximalen Schutz steht die Haftpflichtversicherung PHV Premium. Und dabei liegt der monatliche Tarif im niedrigen einstelligen Bereich. PHV Premium garantiert ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bei hohen Deckungssummen. Die Leistungen dieser Versicherung sind besonders umfassend: Ergänzend zu den Leistungen der PHV Basis und PHV Komfort zählen unter anderem ein Rabattschutz für geliehene Kfz, eine Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro sowie eine Forderungsausfalldeckung.

Preisbeispiel: Haftpflicht-Versicherung

Marcos VersicherungschutzMarco 28, Jahre alt

"Ein Freund von mir wollte sich kurz ein Paar Bilder auf meinem Smartphone anschauen. Da fiel es ihm aus der Hand. Display Totalschaden"

Marcos Ver­sicherungs­schutz

Marco studiert in Hannover. Sein Smartphone ist für ihn nicht nur ein Kommunikationsmittel, sondern ein Multifunktionsgerät. Er braucht es unbedingt für sein Studium: sei es unterwegs, um nach Bahnverbindungen zu schauen, die Vorlesungsräume online zu prüfen oder mal ein Foto von den Unterrichtsunterlagen zu machen. 
Mit einem Displayschaden gestaltet sich sein studentischer Alltag deutlich schwieriger. Gut, dass Marco, seit er aus dem Elternhaus ausgezogen ist, eine Privathaftpflichtversicherung der VGH hat. Dank dieser kann sich Marco entspannen. Er muss sich keine Sorgen über den Schaden machen.  
ab 6,19 Euro/mtl.*

Das kostet die Private Haftpflichtversicherung für Marco

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Marco: 1996
  • Versicherungsschutz für junge Erwachsene
  • Ausgewählter Tarif: Premium Schutz
  • Antragsteller Marco: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person
  • PLZ: 30159 Hannover
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre
  • Versicherungssumme: 25 Mio. €
Unsere Leistungen für Ihren Versicherungsschutz

In unserer tabellarischen Übersicht erhalten Sie mehr Informationen zu den einzelnen Tarifen. Informieren Sie sich einfach über die jeweiligen Leistungen und vergleichen Sie die Tarife miteinander. So erfahren Sie schnell, welcher Tarif zu Ihren Anforderungen an eine Private Haftpflichtversicherung passt. Ergänzend veranschaulichen wir anhand von beispielhaften Schadenfällen, wann und in welchem Umfang die Private Haftpflichtversicherung greift.

PHV Basis

PHV Komfort

PHV Premium

Beitrag pro Monat
2,73 € *
3,02 € *
3,77 € *
Ver­sicherungs­summe
Ver­sich­erungs­sum­men je Scha­den­er­eig­nis 10, 15, 25 oder 50 Mio. € pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Bei Er­höh­ung der Ver­sich­er­ungs­sum­me für Per­sonen­schä­den über 15 Mio. € bleibt die Höchst­er­satz­leis­tung für die ein­zel­ne Per­son auf 15 Mio. € be­grenzt.

Wir empfehlen Ihnen eine Ver­sicherungs­summe von mind. 25 Mio. €.
10 Mio. €
15, 25** oder 50** Mio. €
15, 25** oder 50** Mio. €
Versicherte Personen***
Unse­ren Ver­sicherungs­schutz genießen Sie als Ver­sicherungs­nehmer und
- Ihre Ehe- oder ein­getragener Lebens­partner
- Ihr nicht­ehelicher Lebens­partner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
- Ihre minder­jährigen Kinder, die voll­jährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer an&shyschließen&shyden Berufs­aus&shybildung befinden bzw. einen frei­willigen Wehr­dienst oder Bundes­frei&shywilligen­dienst leisten
- Ihre Eltern und Groß­eltern, solange sie mit Ihnen in häus­licher Gemein&shyschaft leben
- Ihre im Haushalt oder einer Pflege­einrichtung lebenden geistig behinderten oder
pflege­bedürftigen Kinder – altersunabhängig
- sonstige An­gehörige, die bei Ihnen behörd­lich gemeldet sind.
Miet­sach­schäden
Ver­si­chert ist die Be­schä­di­gung an zu pri­va­ten Zwecken ge­mie­te­ten Woh­nun­gen und Räu­men in Ge­bäu­den. Glas­bruch­schä­den sind nur in ge­mie­te­ten Räu­men (z .B. Ho­tels) ver­si­chert.
All­mählich­keits­schäden
Ein All­mäh­lich­keits­scha­den ist ein Sach­scha­den, der nicht durch spon­ta­ne, son­dern durch lang an­dau­ern­de Ein­wir­kung von Tem­pe­ra­tur (Käl­te, Wär­me, Hit­ze) in Form von Ga­sen und Dämp­fen, Rauch oder Feuch­tig­keit ent­steht. Es be­steht zum Bei­spiel Ver­si­che­rungs­schutz bei An­sprü­chen auf Er­satz we­gen ei­nes Schim­mel­scha­dens in Ih­rer Miet­woh­nung, der durch un­zu­rei­chen­de Lüf­tung ent­stan­den ist.
Private Inter­net­nutzung
Wenn Sie ver­sehent­lich ei­nen Vi­rus wei­ter­lei­ten oder Ihr man­gel­haft ge­schütz­ter Com­pu­ter durch ei­nen Tro­ja­ner be­fal­len und für ei­nen An­griff auf frem­de Sys­te­me miss­braucht wird, kann ein ho­her Scha­den ent­ste­hen.
Ver­lust von frem­den Schlüsseln; auch Berufs­schlüssel
Mit­versichert ist das Abhanden­kommen von fremden Schlüsseln im privaten oder beruf­lichen Umfeld.
bis 50.000 €
bis 50.000 €
Pri­vat ge­mie­te­te, ge­liehe­ne Sach­en
Schä­den aus Be­schä­di­gung, Ver­nich­tung oder Ver­lust frem­der Sach­en bis 10.000 € je Ver­sicherungs­fall in PHV Basis und Komfort sowie bis zur Ver­sicherungs­summe in PHV Premium, be­grenzt auf 100.000 € inner­halb eines Ver­sicherungs­jahres.
bis 10.000 €
bis 10.000 €
Vorüber­gehende Aus­lands­aufenthalte
- in Europa
- außer­halb von Europa
In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorüber­gehende Aus­lands­aufenthalte in Europa bis zur Ver­sicherungs­summe ab­gesichert. Außer­halb von Europa ist der Ver­sicherungs­schutz für PHV Basis und Komfort auf 3 Jahre und für Premium auf 5 Jahre be­grenzt.
Ge­fällig­keits­hand­lungen
Ei­ne der häu­figs­ten Ge­fäl­lig­keits­hand­lun­gen ist die Mit­hil­fe bei Woh­nungs­um­zü­gen im Freun­des- und Be­kann­ten­kreis. (Höchst­er­satz je Ver­si­che­rungs­fall 50.000 €)
Schä­den der Mit­versicher­ten unter­einan­der
Ent­stehen Schä­den bei mit­ver­sicher­ten Per­sonen, so greift der Ver­sicherungs­schutz bei Sach­schäden bis 10.000 € und bei Per­sonen­schäden un­be­grenzt.
Flug­drohnen/ Flug­modelle bis 250 g Ab­flug­gewicht
Personen und Sach­schä­den durch Flug­droh­nen /Flug­mo­del­le, die der Ver­sich­erungs­pflicht unter­liegen, bis 250g Ab­flug­ge­wicht.
Forder­ungs­aus­fall­deckung
Sind Sie selbst der Ge­schädigte und der Schaden­ver­ursacher ist nicht über eine eigene Privat­haft­pflicht ver­sichert bzw. kann den Schaden nicht aus eigener Tasche ersetzen, zahlt Ihre PHV Premium den Schaden, sofern ein voll­streck­bares Urteil über den Schade­nersatz vorliegt.
Delikt­sun­fähige Ver­sicherte, z. B. Kinder
Auf Wunsch des Ver­siche­rungs­nehmers zahlen wir bei Schäden durch delikts­un­fähige Ver­sicherte trotz mangelnder Haftung.***
Neu­wert­ent­schädi­gung
Wenn Gegen­stände be­schädigt werden, die vor nicht mehr als einem Jahr an­geschafft wurden, werden sie zum Neu­wert bis 5.000 € ersetzt. Mult­media­geräte und Brillen sind aus­geschlossen.
bis 5.000 €
Rabatt­schutz für ge­liehene Kfz
Wenn Sie einen Scha­den mit oder an einem ge­liehe­nen Auto ver­ursachen, wird der Fahr­zeug­halter in seiner Kfz-­Haft­pflicht- bzw. Voll­kasko-Ver­sicherung zurück­gestuft. Wir über­nehmen den Aus­gleich des Mehr­beitrags in den ersten 5 Jahren und die Er­stattung der Selbst­beteili­gung in seiner Voll­kasko bis zu 2.000 €.
Be­tankungs­schäden an ge­liehenen/gemie­teten Kfz
Be­tankungs­schäden an frem­den ge­liehenen, ge­mieteten oder ge­fällig­keits­halber über­lassenen Kraft­fahr­zeugen bis 10.000 € (Selbst­beteili­gung 150 €)
bis 10.000 €
E-Ladestationen
Private Lade­stationen für E-Mob­ilität (Wall­boxen) auf dem selbst­bewohnten Grund­stück sind ver­sichert – z. B. wenn durch Ihre Wall­box das Fahr­zeug eines Freundes beschädigt wird.
Nachhaltiger Schadenersatz
Bei Reparatur statt Neu­an­schaf­fung er­stat­ten wir auf Ihren Wunsch bis zu 30 % über dem Zeit­wert (bis max­imal 5.000 €).
-
Hinweis
PHV = Privathaft­pflicht­ver­si­che­rung
*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungsbeginn: morgen
  • Zahlweise: monatlich
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit
  • inkl. Vorausrabatt/Rückvergütung
  • Selbstbehalt: 250 €
  • Versicherungssumme bei Basis: 10 Mio. €, Komfort und Premium: 15 Mio. €
  • Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
Der Preis ist daher als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen.
** Bei Erhöhung der Versicherungssumme für Personenschäden über 15 Mio. € bleibt die Höchstersatzleistung für die verletzte Person auf 15 Mio. € begrenzt.
*** Gilt nicht für Single-Tarif.
FAQ – die häu­fig­sten Fragen zur Privat­haft­pflicht­ver­sicherung
Bin ich auch im Ausland versichert?
Die Privathaftpflichtversicherung der VGH schützt Sie rund um die Uhr in Deutschland, bis zu 5 Jahren innerhalb Europas und bis zu drei Jahren weltweit.
Ist die Privathaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein – allerdings ist sie unverzichtbar. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
Schäden durch Haustiere, wie z. B. Katzen, Hamster oder Wellensittiche, sind mitversichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Dafür bieten wir Ihnen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Was wird im Schadensfall geleistet?
Wir erstatten dem Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B. Personenschäden: Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern. Sachschäden: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Wertminderungen, Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
Welche Privathaftpflichtversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Privathaftpflichtversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wer ist versichert?
Unseren Versicherungsschutz genießen Sie als Versicherungsnehmer und die im Folgenden versicherten Personen, sofern Sie nicht den Single-Tarif ausgewählt haben. Im Single-Tarif sind keine weiteren Personen neben dem Versicherungsnehmer versichert (außer Ihre Gastkinder/Austauschschüler/Au-pair bis 12 Monate).
- Ihre Ehe- oder eingetragener Lebenspartner
- Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
- Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
- Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebenden geistig behinderten oder pflegebedürftigen Kinder – altersunabhängig
- sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet sind
Wie kann ich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich meine Drohne versichern?
Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht Plus beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht können zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Plus Drohnen versichert werden. Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.
Zahlt die Privathaftpflicht auch, wenn ein Familienmitglied zu Schaden kommt?
Ja – sofern dieses nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Magazin "Wissenswertes"
Haftpflicht und Rechtsschutz

Rumms! Ein Haftpflicht­schaden!

Was bei einem privaten Haftpflichtschaden wichtig ist – kurz für Sie zusammengefasst.
Haftpflicht und Rechtsschutz

Zack! Ein Unfall!

Haushaltsunfälle passieren schnell mal. Wie Sie Unfälle in der Freizeit oder zu Hause vermeiden, erfahren Sie im VGH-Magazin.
Ergänzend zur Hausrat­versicher­ung interes­sant
Haftpflicht und Rechtsschutz

Tierhalterhaftpflicht

Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jeden Tierhalter viel Verantwortung mit sich. Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadensfall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vierbeiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.
Haftpflicht und Rechtsschutz

Haus­rat­ver­sicherung

Ein Wasserschaden, Feuer oder Blitzeinschlag in Ihrer Wohnung verursacht immense Schäden. Ein Einbrecher zerstört Ih­re Ein­rich­tung und stiehlt wertvolle Gegenstände. Was dann? Genau für solche Fälle ist die Hausratversicherung wichtig. Mö­bel, Klei­dung, elek­tro­ni­schen Ge­rä­te, Ihr Hab und Gut können Sie darüber versichern. Ob Mietwohnung oder eigenes Haus - eine Hausratversicherung ist essenziell. Mit der VGH Haus­rat­ver­si­che­rung sind Sie bestens abgesichert. Sie schützt, was Ih­nen lieb und teuer ist.
Haftpflicht und Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung

Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer für Sie werden. Die Rechtsschutzversicherung steht als starker Partner an Ihrer Seite und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
Pferdehaftpflichtversicherung – hier online abschließen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

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