Fahrradversicherung

Damit Ihr Fahrrad weltweit vor Schäden geschützt ist

Die Fahrradversicherung der VGH

Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die VGH Fahrradversicherung genau das Richtige für Sie. Denn sie greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.

Zusätzlich können Sie den VGH Fahrrad-Schutzbrief abschließen. So bleiben Sie auch dann mobil, wenn Ihr Rad Sie nicht mehr weiterbringt.

Ihre Vorteile
01

Schon ab 6,30 Euro im Monat: Günstige Fahrradversicherung, die Sie vor Schäden an Ihrem Rad schützt, z. B. bei Diebstahl, Vandalismus, Unfall oder Sturm und Hagel – inkl. weiterer Naturgefahren (Elementarschäden) wie z. B. Überschwemmung.


02

Mehr Leistungen mit Fahrrad-Schutzbrief: Optional können Sie die günstige Fahrradversicherung erweitern und erhalten z. B. eine direkte Pannenhilfe vor Ort oder eine Werkstattvermittlung innerhalb Europas und den Anliegerstaaten des Mittelmeers.


03

Gratis 24/7-Service-Telefon: Eine Fahrradpanne passiert oft außerhalb regulärer Geschäftszeiten. Als Versicherter bei der VGH haben Sie Zugriff auf unser 24-Stunden-Service-Telefon. Wir helfen Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr.

Preisbeispiel Fahrradversicherung

Jakob ist leidenschaftlicher E-Bike-Fahrer. Sein teures E-Bike (Pedelec) hat er bei der VGH versichert. Er unternimmt regelmäßig lange Radtouren, weshalb er sich ergänzend für den Fahrrad-Schutzbrief entschieden hat.

Jakobs Ver­sicherungs­schutz bei der VGHJakob, 37 Jahre

„Kilometerlange Radtour mit dem teuren E-Bike um das Steinhuder Meer, dann kleine Pause in einem Café. Als ich rauskomme, das böse Erwachen: Mein teures E-Bike wurde geklaut."

ab 16,92 Euro/mtl.*

Soviel kostet die Fahrrad-Versicherung für Jakob

  • *Info: Der angezeigte Preis wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Fahrzeug: Fahrrad
  • Neupreis des Fahrrads: 5.800 Euro
  • Kaufdatum: 14.02.2021
  • PLZ: 30159 Hannover
  • inkl. Fahrrad-Schutzbrief

Detailinfos zu unseren Tarifen und Leistungen

Welche Fahrradversicherung die richtige für Ihr Rad ist, hängt neben den Kosten entscheidend von den enthaltenen Leistungen ab. Welche Leistungen bereits in der günstigen Fahrradversicherung drin sind und welche Leistungen Sie zusätzlich im VGH-Fahrradschutzbrief erhalten, haben wir für Sie in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.

Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht oder in den Prospekt.

VGH Fahrradversicherung

VGH Fahrradversicherung mit Schutzbrief

Diebstahl und Beraubung
Dieb­stahl und Beraubung - das heißt, der Dieb nötigt zur Heraus­gabe des Rades unter Um­ständen sogar mit Gewalt - sind mitversichert.
Vandalismus und Tierbiss
Bei Vanda­lismus handelt es sich um die mut- oder bös­willige Beschädigung bzw. Zer­störung des Rades durch fremde Personen.
Plünderung, Unterschlagung
Panne bis 250 EUR
Schäden durch Sturz, Unfall oder Fall
Das Fahrrad ist versichert, wenn es mit anderen Fahrzeugen, Personen, Gegen­ständen oder Tieren zusammen­stößt und beschädigt wird oder plötzlich zu Boden fällt.
Feuer, Sturm, Hagel
Mitver­sichert sind Schäden durch Brand, Blitz­schlag oder Explosion, Sturm und Hagel.
Weitere Naturgefahren (Elementarschäden) wie zum Beispiel Überschwemmung
Neben Über­schwemmungen gehören noch Rück­stau, Erd­beben, Erd­fall, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawinen und Vulkan­ausbruch zu den versicherten Natur­gefahren.
Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
Mitversichert sind Schäden, die durch Bedienungs­fehler und falsche Hand­habung entstehen.
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Versichert sind Schäden durch Material-, Produktions- und Konstruktions­fehler, sofern weder Her­steller noch Händler dafür verant­wortlich gemacht werden können.
Beschädigungen infolge von Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen) an bis zu 5 Jahre alten Fahrrädern
Beschädigungen infolge Ver­schleiß sind versichert, wenn das Rad nicht älter als drei Jahre ist (ab Erst­kaufdatum).
Schäden durch Feuchtigkeit, Kurzschluss,Induktion oder Überspannung an Akkus, Motoren und Steuerungsgeräten
Versichert sind Schäden, die durch Feuchtig­keit, Kurz­schluss, Induktion oder Über­spannung an Akkus, Motoren und Steuerungs­geräten ent­stehen.
Pannenhilfe durch Reparatur oder Abschleppen
Bei einer Panne ist die Wieder­her­stellung der Fahr­bereit­schaft mit­ver­sichert. Beim Ab­schleppen werden Kosten für den Trans­port des Fahr­rads und auch des Gepäcks ersetzt.
Kosten für Weiter- und Rückfahrt
Mitver­sichert sind die Kosten für die Weiter- und Rück­fahrt bis 500€ inklusive Ladung und Gepäck.
bis 500 €
Kosten eines Ersatzrades bis 14 Tage, oder Mobilitätsbudget von 50 Euro
Ein Ersatz­rad wird vermittelt oder die Kosten für 7 Tage mit bis 50€ pro Tag über­nommen.
bis 50 € pro Tag
Übernachtungskosten bis 5 Nächte
Bis zur Wieder­her­stellung des Rades wird eine Über­nachtungs­möglich­keit ver­mittelt und die Kosten für bis zu 5 Nächte, max. 80€ pro Nacht, über­nommen.
bis 80 € pro Übernachtung
Fahrradrücktransport
Ist das Rad nicht inner­halb von drei Tagen wieder fahr­bereit, sind die Kosten für den Rück­transport zur nächsten Werk­statt oder zum Wohn­ort mit­ver­sichert.
Telefonische rechtliche Erstberatung
Psychologische Erstberatung nach einem Unfall
-
Wenn Ihr Fahrrad streikt und es trotzdem weiter­geht, hilft der VGH Fahrrad-Schutz­brief

Pendeln Sie mit dem Rad zur Arbeit oder unternehmen Sie längere Touren, empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Fahrrad-Schutzbrief. Mit ihm sind Sie auch bei Pannen und Unfällen abgesichert: europaweit und rund um die Uhr. Wir schicken einen Techniker, übernehmen die Kosten für Übernachtung und Rücktransport oder versorgen Sie mit einem Leihfahrrad, bis Ihr eigenes wieder instand gesetzt ist. Den Fahrrad-Schutzbrief erhalten Sie nur ergänzend zu Ihrer Fahrradversicherung.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Fahrrad­versicherung
Was ist in der Fahrradversicherung versichert?
Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete, nicht versicherungspflichtige Fahrrad einschließlich Fahrradanhänger. Mitversichert sind zur Funktion des Fahrrades bzw. des Fahrradanhängers gehörende Teile sowie mitgeführtes Zubehör und Gepäck wie Helm, Schloss, Kleidung und Campingartikel.
Was deckt die Fahrradversicherung nicht ab?
- Optische Mängel wie Schrammen, die die Funktion des Fahrrads nicht beeinträchtigen

- Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

- Teilnahme an Straßenrennen oder Rennsportveranstaltungen mit Massenstarts

- Fahrten in Bike- und Downhillparks sowie auf ausgewiesenen Downhillstrecken
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und einen Wert von 800 Euro bis 10.000 Euro besitzen, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs.

Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der VGH Fahrradversicherung sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
Versicherungs­pflichtig sind folgende Fahr­räder:

1. E-Bikes ohne Tret­unter­stützung
2. S-Pedelcs mit Tret­unter­stützung
3. E-Bike und E-Mofas ohne Tret­unter­stützung
4. E-Mopeds
5. E-Scooter
6. Segways.

Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, gehen Sie bitte auf unsere VGH Mopedversicherung.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa und die Anliegerstaaten des Mittelmeers.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Lohnt sich eine Fahrradversicherung auch für mein gebrauchtes Fahrrad?
Grundsätzlich gilt in der Fahrradversicherung eine Entschädigung zum Neupreis. Das trifft auch auf ein gebrauchtes Rad zu. Lediglich ab einem Alter von mehr als fünf Jahren gibt es bei bestimmten Schadensituationen eine Kürzung der Entschädigung.
Bekomme ich bei Fahrraddiebstahl immer den Neuwert für mein Rad?
Ja. Mehr Informationen zur Fahrradversicherung finden Sie in der detaillierten Leistungsübersicht.
Brauche ich für mein elektronisches Rad eine zusätzliche E-Bike-Versicherung?
Einfache elektrische Räder, Lastenräder oder Pedelecs sind im Schutz der Fahrrad-Versicherung enthalten. So beinhaltet die Versicherung etwa Leistungen für Schäden, die durch Bedienfehler oder einen Kurzschluss am Akku bei einem E-Bike oder Pedellen entstehen. E-Bikes für deren Nutzung ein Nummernschild und/oder ein Führerschein notwendig sind, brauchen einen anderen Versicherungsschutz, welchen erfahren Sie von einem Berater in Ihrer Nähe. Ob Sie einen Führerschein oder ein Nummernschild für Ihr elektronisches Fahrrad benötigen hängt übrigens von der Motorleistung ab. Aktuell gilt: Für E-Bikes, die schneller als 25 km/h sind, gilt Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen. Für E-Bikes bis 45km/h ist ergänzend ein Führerschein notwendig.
Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
Unser Tipp: Beachten Sie unbe­dingt die Anga­ben und Empfeh­lungen vom Her­steller.

- Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.

- Schützen Sie den Akku vor mecha­nischen Beschä­digungen. Sollte es doch pas­sieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäuse­beschä­digung können gesund­heits­schädliche Flüssig­keiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!

- Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fach­leute.

- Lithium-Ionen-Akkus sind temperatur­empfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitäts­verlusten und einem erhöh­ten Brand­risiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.

- Schlie­ßen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
- Ver­wenden Sie aus­schließ­lich vom Her­steller vorge­sehene Akkus.

- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorge­sehenen Lade­gerät auf einer feuer­festen Unter­lage – nicht in der Nähe von brenn­baren Materialien.

- Achten Sie bitte nach dem Lade­vorgang auf Ver­formungen des Akku­ge­häuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fach­handel über­prüfen.

- Ent­leeren Sie den Akku nicht voll­ständig. Zwischen­durch mal Auf­laden erhöht die Lebens­dauer.
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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