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Die VGH Kfz-Versicherung

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Jetzt zur E-Autoversicherung

Die Kfz-Versicherung der VGH

Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Unsere Autoversicherung hilft Ihnen dabei. Bei uns erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.

  • Die Kfz-Haft­pflicht­­ver­sich­erung der VGH enthält hohe Deckungs­sum­men: Bis 100 Millionen für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den und bis 15 Millionen für Per­so­nen­schä­den – in allen drei Tarifen.
  • Die Vollkaskover­sicherung bietet Ihnen ergänzend zur Teilkasko Schutz vor Schäden, die Sie selbst verursacht haben sowie vor Vandalismus und Fahrer­flucht des Unfall­gegners.
  • Durch die Fahrer­schutz­ver­sicher­ung schützen Sie sich vor den finan­ziellen Fol­gen eines selbst verschul­deten Unfalls mit Per­sonen­schäden für alle be­recht­igten Fahr­er.

Unsere Empfehlung

Icon für Produktempfehlung Kfz-Versicherung

Komfort: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis

Der Tarif Komfort bietet Ihnen den umfassenden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs ‒ und das zu einem fairen Preis. Entscheiden Sie sich für diese Variante, sind in der Haftpflicht etwa gemietete Fahrzeuge im Ausland mitversichert (Mallorca-Police). In der Teilkasko sind Zusammenstöße mit Tieren aller Art und der Schlüsselverlust nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Die Voll­kas­ko­ver­sicher­ung im Komforttarif übernimmt für Lea­sing-Fahr­zeu­ge die GAP-Deckung – also die bei einem Diebstahl oder Total­scha­den entstehende Lücke (englisch "gap") zwischen Wieder­be­schaffungs­wert und aus dem Leasing­vertrag entstehenden Restbeträgen. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.
ab 12,43 Euro/mtl.*
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Komfort: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis

Der Tarif Komfort bietet Ihnen den umfas­senden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs ‒ und das zu einem fairen Preis. Entscheiden Sie sich für diese Variante, sind in der Haft­pflicht etwa gemiet­ete Fahrzeuge im Aus­land mitversichert (Mallorca-Police). In der Teil­kasko sind Zusammen­stöße mit Tieren aller Art und der Schlüssel­verlust nach einem Einbruch­dieb­stahl oder Raub versichert. Die Voll­kas­ko­ver­sicher­ung im Komfort­tarif übernimmt für Lea­sing-Fahr­zeu­ge die GAP-Deckung – also die bei einem Dieb­stahl oder Total­scha­den entstehende Lücke (englisch "gap") zwischen Wieder­be­schaffungs­wert und aus dem Leasing­vertrag entstehenden Rest­be­trägen. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.
ab 17,16 Euro/mtl.*

Kfz-Versicherung – weitere Tarife im Überblick

Basis:
Die Basisabsicherung fürs Auto

Mit unserem Einstieg­starif er­hal­ten Sie eine Grund­ab­sicher­ung zu gün­sti­gen Bei­trä­gen. In der Teil­kas­ko­vari­an­te sind etwa Zu­sam­men­stöße mit Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Füchse) nach BJagdG (Bundes­jagd­gesetz) ver­sichert. Im Vollkasko-Schutz sind u.a. Schä­den aus Van­da­lis­mus, selbst ver­schul­de­te Unfälle oder Fah­rer­­flucht des Unfall­ver­ur­sachers ab­ge­deckt.

ab 11,42 Euro/mtl.*

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Basis:
Die Basisabsicherung fürs Auto

Mit unserem Einstieg­starif er­hal­ten Sie eine Grund­ab­sicher­ung zu gün­sti­gen Bei­trä­gen. In der Teil­kas­ko­vari­an­te sind etwa Zu­sam­men­stöße mit Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Füchse) nach BJagdG (Bundes­jagd­gesetz) ver­sichert. Im Vollkaskoschutz sind u.a. Schä­den aus Van­da­lis­mus, selbst ver­schul­de­te Unfälle oder Fah­rer­­flucht des Unfall­ver­ur­sachers ab­ge­deckt.

ab 15,86 Euro/mtl.*

 

 

 

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Premium:
Unser Rundum-sorglos-Paket

Den best­mög­lichen Schutz erhal­ten Sie im Premium-Tarif. Neben Lei­stungen aus den Ta­rifen Basis und Kom­fort er­halten Sie on top: In der Teil­kasko­ver­sicherung etwa eine Neu­preis­ent­schädigung bis zu 36 Monate nach der Erst­zu­lassung des Fahr­zeugs und Ihre Fahr­zeug- und Zube­hörteile (Spezial­auf­bauten/-aus­rüs­tungen sowie nach­träglich ein­ge­baute Teile) sind bis zu einer Sum­me von 10.000 Euro versichert. In der Voll­kaskover­sicherung sind außen am Fahr­zeug an­ge­brachte Sport­geräte (bei­spiels­weise Fahr­räder), wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Pkw befestigt, bis zu 1.000 Euro ver­sichert – ebenso wie Schä­den, die zwischen einem zieh­enden oder gezo­genen Fahr­zeug oder An­hänger (bei­spiels­weise Wohn­wagen) ent­stehen.

ab 17,66 Euro/mtl.*

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Preisbeispiel: Kfz-Versicherung

VGH-Kunde freut sich über sein Kfz-Preisbeispiel.

Jans Ver­sicherungs­schutz bei der VGH

Jan wohnt mit seiner Familie in Göttingen. Er hat sich für den Komfort-Schutz der VGH für seine Kfz-Versicherung entschieden. So bleibt Jan jetzt nicht auf den teuren Reparaturkosten für den von ihm verursachten Blechschaden sitzen.

Soviel kostet die Kfz-Versicherung für Jan

ab 17,16 Euro/mtl.*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Fahrzeug: Seat Arona / Neufahrzeug
  • Fahrleistung: 6.000
  • Einfamilienhaus: nicht vorhanden
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1975
  • Geburtsjahr jüngster Nutzer: 1975
  • Nutzerkreis: Versicherungsnehmer und Partner
  • Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • PLZ: 37073 Göttingen

Infos zur Kfz-Versicherung der VGH

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Detailinformationen zur Haftpflichtversicherung
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    Basis Komfort
    Haft­pflicht­versicherung
    i
    Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Per­sonen­schäden bis
    i
    15 Mio. € 15 Mio. €
    Sach- und Ver­mögens­schäden bis
    i
    100 Mio. € 100 Mio. €
    Autoschutzbrief
    i
    wählbar wählbar
    Rabatt­schutz* (Kfz-Haftpflicht)
    *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
    i
    Leistung nicht enthalten wählbar
    Mallorca-Police
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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    Teil­kasko­versicherung
    Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Brand oder Ex­plo­sion
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
    i
    aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG Leistung enthalten Leistung enthalten
    Glas­bruch und Glas­repa­ratur
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung 1.500 € 10.000 € 20.000 €
    Tier­biss­schäden
    i
    10.000 € 10.000 € 20.000 €
    La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Erdbeben und Vulkanausbruch Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Neu­preis­ent­schädi­gung
    i
    3 Monate 18 Monate 36 Monate
    Kaufwert­entschädigung
    i
    Leistung nicht enthalten 12 Monate 18 Monate
    Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
    i
    5.000 € 5.000 € 10.000 €
    Erstattung einer Wertminderung
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €)
    Auto­in­halt (ei­gene mit­ge­führte Ge­gen­stände) bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses 300 € 300 € 300 €
    GAP für Pkw Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten

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Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
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    Basis Komfort Premium
    Voll­kasko­versicherung
    Vandalis­mus
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    selbst ver­schulde­te Un­fälle
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Fahrer­flucht des Unfall­gegners
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Trans­port auf einem Schiff
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Eigenschäden bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 100.000 €
    Rabatt­schutz* (Vollkasko)
    *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
    i
    Leistung nicht enthalten wählbar wählbar

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Wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung
  • Für viele stellt sich die Frage: Wieso brauche ich überhaupt eine Kfz-Versicherung? Dazu muss man wissen: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es in Deutschland nicht. Damit zählt die Kfz-Haftpflicht zu den wenigen Pflichtversicherungen. Wer sein Kraftfahrzeug also im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss sich entsprechend versichern. Dank der Kfz-Haftpflichtversicherung werden unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewiesen. Zudem kommt die Versicherung für entstandene Schäden bei einem Unfall und berechtigte Forderungen von Unfallgegnern auf.

    Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist für Autobesitzer ein Muss. Ergänzend haben Sie die Wahl zwischen weiteren Zusatzleistungen, um Ihr Fahrzeug zu versichern – etwa durch einen Autoschutzbrief, der Ihr Fahrzeug im In- und auch im Ausland versichert. Bekanntestes Beispiel zur Ergänzung der Kfz-Haftpflicht ist die Kaskoversicherung. Je nachdem ob Sie sich für eine Vollkasko oder Teilkasko entscheiden, variiert der Leistungsumfang und Versicherungsschutz.
Fahrerschutz der VGH: Unfallschutz für Fahrer und Mitfahrer
  • Zusatzbaustein-Fahrer-Plus

    Bei selbst verschuldeten Unfällen sind Sie i.d.R. nicht versichert! Der Fahrerschutz bietet finanzielle Sicherheit bei Personenschäden infolge von selbst verschuldeten Autounfällen – für Sie und alle berechtigten Fahrer Ihres Fahrzeugs. Ihre Vorteile:

    • Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich für Verdienstminderungen ebenso wie für Verdienstausfälle
    • Durch Verdienstausfälle oder -minderungen auftretende Renteneinbußen werden durch die Versicherung ausgeglichen.
    • Als Ihr Versicherer übernehmen wir die Kosten für erforderliche Leistungen aus Folgeschäden – beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau.
    • Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen eine Witwen- und/oder Waisenrente
    • Der Insassenschutz schützt außerdem Mitfahrer und schließt Personenschäden beispielsweise beim Be- und Entladen des eigenen Fahrzeugs ein.
    • Die Kfz-Unfallversicherung greift zusätzlich natürlich auch bei von Ihnen unverschuldeten Autounfällen – und das alles zum günstigen Tarif.
Attraktive Vorteile mit dem Werkstattservice der VGH
  • Zusatzbaustein-Werkstattser

    Bei Abschluss einer Autoversicherung bei der VGH als Versicherer können Sie verbindlich unseren Werkstattservice abschließen. Der Vorteil: Im Schadenfall kümmern wir uns um die Auswahl der Werkstatt. Verzichten Sie auf die freie Werkstattwahl und genießen Sie dadurch zahlreiche Vorteile:

    • Sie zahlen einen reduzierten Kaskobeitrag
    • Die Herstellergarantie bleibt erhalten
    • Die ausgewählte VGH Partnerwerkstatt vergibt für die erbrachten Reparaturleistungen eine zusätzliche Garantie für 3 Jahre
    • Saubere Sache: Für Ihr Fahrzeug erhalten Sie eine kostenlose Grundreinigung des Fahrzeug-Innenbereichs
    • Falls Ihr Pkw nicht fahrbereit ist oder die Entfernung zur Werkstatt mehr als 15 Kilometer beträgt, ist ein kostenloser Hol- und Bringservice inklusive.
Besondere Leistungen on top: Autoschutzbrief und Rabattschutz
  • Auf Wunsch können Sie bei der VGH den Autoschutzbrief abschließen. So erhalten Sie schnelle Hilfe, wenn Sie europaweit mit dem Auto unterwegs sind ‒ bei Pannen, Unfällen oder im Fall eines Fahrzeug-Diebstahls. Neben Leistungen rund ums Auto sind viele zusätzliche Leistungen versichert, die wichtig sind, wenn Sie mit dem Pkw auf Reisen sind. So beinhaltet der Autoschutzbrief etwa den medizinisch notwendigen Rücktransport, die Übernahme von Reiseabbruchkosten oder einen PickUp Service. Der Abschluss des Autoschutzbriefes ist ergänzend zu allen drei Tarifen möglich.
    Wenn Sie einen Schaden im Kalenderjahr melden und den Rabattschutz abgeschlossen haben, wird Ihre SF-Klasse (Schaden­freiheits­klasse) nicht belastet, sondern bleibt im Folge­jahr erhalten. Sie vermeiden so die Rück­stufung in eine niedrigere, teurere SF-Klasse. Sie können den Rabatt­schutz ergänzend in den Tarifen Komfort und Premium ab­schließen. Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutzbrief und
    der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens
    in die SF-Klasse 5 eingestuft ist und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist.
    Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.

E-Autoversicherung der VGH: Ihr zusätzlicher Schutz

Die E-Vollkasko Premium der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für E-Autos, von außen aufladbare Hybrid-Pkw (Plug-in-Hybride) und E-Lieferwagen. Die Autoversicherung enthält folgende Leistungen:

  • Wandladestationen und mobile Ladestationen bis 3.000 Euro
  • Ladekarten bis 100 Euro
  • Induktionsladeplatte bis 1.000 Euro Entsorgungskosten für den Akku
  • Kurzschlussschäden und Tierbissschäden etwa durch Marder (inklusive Folgeschäden) bis 20.000 Euro
  • All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: beispielsweise Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)

zur E-Autoversicherung beraten lassen

E-Autoversicherung der VGH
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Gut für die Umwelt.
Gut für den Geldbeutel.

Umweltschutz zahlt sich aus. Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Verkaufen Sie jetzt Ihre THG-Quote/Treibhausgasminderungs-Prämie.*

mehr zur THG-Quote


*Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufes ab. Dies ist ein Kooperationsangebot für die THG-Prämie in Zusammenarbeit mit der "mint future GmbH“.
THG-Quote
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
E-Auto: Detailinformationen zur Haftpflichtversicherung
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    Haft­pflicht­versicherung
    i
    Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Per­sonen­schäden bis
    i
    15 Mio. € 15 Mio. €
    Sach- und Ver­mögens­schäden bis
    i
    100 Mio. € 100 Mio. €
    Autoschutzbrief
    i
    wählbar wählbar
    Rabatt­schutz* (Kfz-Haftpflicht)
    *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
    i
    Leistung nicht enthalten wählbar
    Mallorca-Police
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

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E-Auto: Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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    Teil­kasko­versicherung
    Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Brand oder Ex­plo­sion
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
    i
    aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG Leistung enthalten Leistung enthalten
    Glas­bruch und Glas­repa­ratur
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Tier­biss­schäden
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Erdbeben und Vulkanausbruch Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Neu­preis­ent­schädi­gung
    i
    3 Monate 18 Monate 36 Monate
    Kaufwert­entschädigung
    i
    Leistung nicht enthalten 12 Monate 18 Monate
    Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
    i
    5.000 € 5.000 € 10.000 €
    Erstattung einer Wertminderung
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €)
    Auto­in­halt (ei­gene mit­ge­führte Ge­gen­stände) bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    GAP für Pkw Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten

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E-Auto: Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung*
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    Voll­kasko­versicherung
    Van­dalis­mus
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    selbst ver­schulde­te Un­fälle
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Fahrer­flucht des Unfall­gegners
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Trans­port auf einem Schiff
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Eigenschäden bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 100.000 €
    Rabatt­schutz* (Vollkasko)
    *nur in Verbindung mit dem ­ abschließbar
    i
    Leistung nicht enthalten wählbar wählbar
    Wand­lade­station bis Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 3.000 €
    mobile Lade­station bis Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 3.000 €
    Lade­karten bis Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 100 €
    Induktions­lade­platte bis Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Kurzschluss­schäden (inkl. Folge­schäden) bis Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 20.000 €
    Tierbiss­schäden (inkl. Folge­schäden) bis Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 20.000 €
    All-Risk-­Deckung für den Akku (Aus­nahmen: bspw. Ab­nutzung, Material­fehler des Her­stellers) Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

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*Vollkaskoversicherung: beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung

Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Richtlinie in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung?
  • Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

    Aufgrund des Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften“ ist eine Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in Bezug auf Motorsportaktivitäten erforderlich geworden. Die Änderungen haben wir für Sie in einer Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen kenntlich gemacht. 
    1. Aufgrund welcher Rechtsvorschriften war eine Änderung der AKB erforderlich?
    Die Änderung in A.1.5.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 4 Nr. 4 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). 
    Die Änderung in D.1.2.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV).

    2. Wie muss ich die Gegenüberstellung lesen?
    In der linken Spalte befindet sich der Text mit dem AKB-Stand, der Ihrem Vertrag derzeit zugrunde liegt (in chronologischer Reihenfolge). In der rechten Spalte befindet sich der ab 01.01.2025 gültige Text.
    3. Wo finde ich meinen AKB-Stand?
    Den Stand Ihrer AKB finden Sie im Versicherungsschein oder in den AKB selbst.

    4. Warum erhalte ich die beiliegende Gegenüberstellung, obwohl ich mit meinem Fahrzeug an keiner Motorsportaktivität teilnehme?
    Alle Versicherer sind verpflichtet, ihre Bestandskunden, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bis zum 31.12.2024 über die erfolgte Gesetzesänderung zu informieren. 
    5. Wo erhalte ich eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), wenn ich an einer derartigen Veranstaltung teilnehme? 
    Diese Versicherung kann regelmäßig bei dem Veranstalter selbst oder bei einem Dritten abgeschlossen werden, der eine solche spezielle Versicherung anbietet. Bei uns ist dies zurzeit nicht möglich.
    6. Muss ich selbst noch etwas tun?
    Nein, die neuen AKB-Regelungen gelten automatisch für alle Verträge ab dem 01.01.2025.  
    7. Warum erhalte ich eine Rechnung nach altem Stand, obwohl ich eine Vertragsänderung beantragt habe? 
    Die Information über die Änderung der AKB erfolgt bei uns einmalig mit der Beitragsrechnung zum Jahreswechsel. Damit können wir sicherstellen, dass Sie diese Informationen erhalten und sparen im Sinne der Nachhaltigkeit ein separates Anschreiben.  
    8. An wen kann ich mich wenden, wenn ich hierzu Fragen habe?
    Bitte wenden Sie sich wie gewohnt an den für Sie zuständigen Ansprechpartner 
Warum steigen die Preise für meine Kfz-Versicherung?
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unter­schiedlichen Tarifen sowohl eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Kfz-Versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
  • Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

    • Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
    • Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
    • Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
  • Die Mallorca-Police steht für den Versicherungsschutz, der auch Schäden umfasst, die Sie* als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf einer Reise im Ausland (A.8.1.1, Satz 1, mit Ausnahme Deutschlands) erleiden. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
    *Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ  können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Was ist die SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse)?
  • Die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse) gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer bereits unfallfrei unterwegs ist. Für den Abschluss einer Autoversicherung ist die Schadensfreiheitsklasse dahingehend relevant, weil diese oftmals an einen Schadensfreiheitsrabatt gekoppelt ist. Unfallfreies Fahren wird vom Versicherer durch niedrigere Beiträge belohnt. Mit jedem schadenfreien Jahr sparen Sie durch eine günstigere Kfz-Versicherung. 
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Wie erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
  • Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft, dann übernehmen wir den Schadenverlauf des bisherigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen.
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
  • Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen, und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.
Wieso brauche ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
  • In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist unbedingt notwendig, damit Sie Ihr Auto überhaupt zulassen können. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (beispielsweise HR23BV7).
    Ihre eVB-Nummer erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Autoversicherung entweder direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Die elektronische Versicherungsbestätigung kann Ihnen per Post, telefonisch oder per SMS mitgeteilt werden. Mit dieser Nummer gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Über eine Datenbank werden dort Ihre Versicherungsdaten abgefragt und geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
  • Die Internationale Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und weist den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen nach. Aufgrund des Kennzeichenabkommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise in viele Länder nicht mehr erforderlich. Allerdings enthält sie Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, daher ist die Mitnahme empfehlenswert.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Kfz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

Versicherungsschutz aus Niedersachsen

Siegel Fairster Vollversicherer | Focus Money | 2024

Das Kölner Beratungs- und Analyseinstitut ServiceValue hat im Auftrag von FOCUS-MONEY in der Ausgabe 20/2023 die größten Vollversicherer einer genauen Prüfung unterzogen. Die VGH wurde mit der Gesamtnote "Sehr gut" bewertet und hat damit die Bestnote erhalten.

Die VGH Versicherungen sind 1957 durch den Zusammenschluss der beiden traditionsreichsten Versicherungen in Niedersachsen entstanden. Heute sind wir der größte Versicherer in Niedersachsen. Für Produkte, Service, Schadenregulierung und Arbeitgeberqualitäten zeichnen unabhängige Testinstitute und Medien uns regelmäßig aus.

Icon Magazin Wissenswertes

Magazin "Wissenswertes"

Frau an Heck von ladendem E-Auto gelehnt.

Infos zu E-Autos & Hybridautos

Elektromobilität im Fokus. Versicherungen für E-Fahrzeuge – jetzt im Magazin lesen.

Infos zur Elektromobilität

E-Auto fährt mit Winterreifen durch Winterlandschaft.

Machen Sie Ihr Auto winterfit

Winterzeit ist Wechselzeit – das gilt für die Autoreifen wie für die Kfz-Versicherung. Lesen Sie, worauf Sie jeweils achten sollten.

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Verkehrs-
Rechtsschutz

Als Verkehrs­teil­neh­mer sind Sie mit die­sem Bau­stein im Fall von Strei­tig­kei­ten im Straßen­ver­kehr op­ti­mal ver­si­chert – als Ei­gen­tü­mer und Hal­ter von Fahr­zeu­gen, aber auch als Fahr­gast, Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer.

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Schaden melden

Sie können uns be­quem und un­kompli­ziert Ih­ren Scha­den mel­den. Nut­zen Sie da­für ein­fach un­se­re On­line-For­mu­la­re. Bei Fra­gen kön­nen Sie ger­ne un­se­ren te­le­fo­ni­schen Ser­vice kon­tak­tie­ren.

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Young- und Oldtimerversicherung

Historische und mo­der­ne Klas­si­ker – al­so Old­timer, Young­timer und Pre­mium Cars – sind et­was Be­son­de­res und mit all­täg­lich ge­nutz­ten Fahr­zeu­gen nicht vergleichbar. Für die­se Fahr­zeu­ge be­nö­ti­gen Sie ei­ne spe­ziel­le Ver­si­che­rung. Hier­für ar­bei­ten wir mit un­se­rem Ko­ope­ra­tions­part­ner OCC Ol­die Car Co­ver – ei­nem Spe­zial­ver­si­che­rer – zu­sam­men.

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.