FAQ-PortalHaftung und Recht
Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Privathaftpflicht
Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaft­pflicht­versicherung gehört ein­deutig zu den wichtigsten Versicher­ungen, die jeder haben sollte. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigen­tum beschädigt, haftet dafür in unbe­grenzter Höhe mit seinem gesamten Ver­mögen. Vor allem Personen­schäden können dann schnell in Millionen­höhe gehen. Die Privat-Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?
Wir bieten Ihnen Schutz vor den finan­ziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögens­schäden.

- Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen.
- Berechtigte An­sprüche begleichen wir.
- Unbe­rechtigte An­sprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Was heißt Forderungsausfalldeckung?
Diese kommt zum Tragen, wenn Sie selbst durch einen Dritten ge­schädigt werden und dieser den Schaden nicht ersetzen kann z. B. weil der Schädiger mittellos ist, keine eigene Privat-Haft­pflicht­versicherung besitzt oder vor­sätzlich ge­handelt hat. Gerade bei hohen Schaden­summen bleiben Betroffene im Fall der Fälle also auf ihren Kosten sitzen. Ein weiterer Vorteil für Sie: durch die Forderungs­aus­fall­deckung besteht auch Versicherungs­schutz für Schaden­ersatz­ansprüche, die durch vor­sätzliche Handlungen des Ver­ursachers ent­stehen.

Die Forderungs­ausfall­deckung ist von großer Bedeutung, denn immer noch haben rund ein Drittel aller nieder­sächsischen Haushalte keine Privat­haftpflicht!
Wann brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Immer! Denn die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Wer anderen einen Schaden zufügt der muss dafür haften. Der Verursacher steht dann in der Pflicht, diesen Schaden durch Schadensersatzzahlungen zu entschädigen; er haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen.
Ist eine Haftpflichtversicherung freiwillig?
Im Prinzip ja. Es gibt jedoch Bereiche und Berufe, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält, wie z. B. Fahrzeughalter, die zum Abschluss einer Kfz-Haftpflicht­versicherung ver­pflichtet sind. Grund­sätzlich ist die Privathaft­pflicht­versicherung ein absolutes Muss und gehört in jedem Haushalt. Ganz gleich, ob Sie Single sind oder eine Familie haben.
Welche Haftpflichtversicherungen bietet die VGH Versicherungen an?
Für Privatkunden:

Amtshaftpflicht
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Jagdhaftpflicht
Privathaftpflicht
Sportboothaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Welche Privathaftpflichtversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Privathaftpflichtversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Ist die Privathaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein – allerdings ist sie unverzichtbar. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Wer ist versichert?
Unseren Versicherungsschutz genießen Sie als Versicherungsnehmer und die im Folgenden versicherten Personen, sofern Sie nicht den Single-Tarif ausgewählt haben. Im Single-Tarif sind keine weiteren Personen neben dem Versicherungsnehmer versichert (außer Ihre Gastkinder/Austauschschüler/Au-pair bis 12 Monate).
- Ihre Ehe- oder eingetragener Lebenspartner
- Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
- Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
- Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebenden geistig behinderten oder pflegebedürftigen Kinder – altersunabhängig
- Ihre Gastkinder/Austauschschüler/Au-pair bis 12 Monate
- sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet sind
Was wird im Schadensfall geleistet?
Wir erstatten dem Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B.
Personenschäden:
- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.

Sachschäden:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
Bin ich auch im Ausland versichert?
In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa bis zur Versicherungssumme abgesichert. Außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz für PHV Basis und Komfort auf 3 Jahre und für Premium auf 5 Jahre begrenzt. Vorausgesetzt Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
Schäden durch Haustiere, wie z. B. Katzen, Hamster oder Wellensittiche, sind mitversichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Dafür bieten wir Ihnen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wie kann ich meine Drohne versichern?
Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht Premium beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht können zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Drohnen versichert werden.



Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.
Wie kann ich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
Das geht ganz leicht. Für den Abschluss einer Privathaftpflicht stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:



1. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.



2. Sie schließen Ihre Privathaftpflicht schnell und einfach online ab. Mit ein paar Angaben berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif und können Ihre Versicherung direkt abschließen.
FAQ – alle Fragen zur Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Sofern Schadenersatzansprüche gegen Sie als Haus- und Grundbesitzer berechtigt sind, übernehmen wir die Kosten. Zu Unrecht gegen Sie gestellte Ansprüche wehren wir notfalls auch vor Gericht ab und tragen die Kosten.
Welche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich jeder Besitzer eines vermieteten Objektes, eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks. Sie müssen als Haus- oder Grundbesitzer gesetzlich dafür sorgen, dass von Ihrem Eigentum niemand gefährdet wird. Kommen Sie dem nicht genügend nach, tragen Sie die Verantwortung – genau dagegen schützen wir Sie mit der Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Wer ist mitversichert?
Sie als Versicherungsnehmer, sowie alle Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wo gilt der Versicherungsschutz durch meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und der Vermietung Ihres Hauses in Deutschland.
FAQ – alle Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
Nein – eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren und der dadurch entstehenden hohen Kosten diese Versicherung abzuschließen.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
FAQ – alle Fragen zur Gewässerschadenhaftplficht
Sind Schäden, die durch auslaufendes Heizöl am eigenen Gebäude entstanden sind, versichert?
Wir übernehmen Schäden an Ihrem Gebäude, den Gebäudebestandteilen und dem Erdreich, wenn sie durch ausgelaufenes Öl beschädigt wurden.
Was ist versichert?
Wir übernehmen für Sie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern.
Was muss ich bei einem Schaden machen?
- Versuchen Sie, die Schadenursache zu finden und wenn möglich zu beseitigen
- Verhindern Sie die Ausbreitung des Öls
- Alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich der VGH.
Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Jeder, der als Hauseigentümer einen Heizöltank besitzt. Aber auch als Mieter eines Einfamilienhauses, in dem sich ein Heizöltank befindet – denn dann gelten Sie als Inhaber.

Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
Wer ist mitversichert?
Sie als Versicherungsnehmer und Inhaber der versicherten Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen.
Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
FAQ – alle Fragen zur Tierhalterhaftplflicht
Einfache Schadensabwicklung
Der Schadensfall ist eingetreten und Ihr Tier hat einen Schaden verursacht? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Als Ihr Versicherer nehmen wir Ihren Tierhalterhaftpflichtschaden auf.Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche (https://www.vgh.de/content/privat/service/betreuersuche/). Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
Die Tierhalterhaftpflicht sichert durch Ihr Tier versicherte Schäden ab. Doch was ist mit Ihnen? Was ist, wenn Sie beispielsweise von Ihrem Pferd stürzen und sich trotz Helm verletzen? Mit einer Unfallversicherung (https://www.vgh.de/content/privat/versicherungen/einkommensschutz-und-unfall/unfall/) können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Wichtige Informationen zur Tierhalterhaftpflicht
Als Besitzer haften Sie für Ihr Tier. Beißt Ihr Hund beispielsweise jemanden, verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Und das in voller Höhe, unbegrenzt und unabhängig davon, ob Sie für den Schaden mitverantwortlich sind oder Sie kein Verschulden trifft. Unbegrenzte Haftung bedeutet, dass Sie im schlimmsten Fall bis zur Privatinsolvenz für die Schäden zahlen müssen.Insbesondere im Fall von Personenschäden kann der Schadensfall etwa durch notwendige Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen schnell hohe Kosten verursachen und in die Millionen gehen. Verhindern können Sie dies mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden, die das versicherte Tier verursacht, werden darüber abgedeckt.Im Schadensfall prüfen wir als Ihr Versicherer, in welcher Höhe Sie tatsächlich für einen Schaden haften müssen. Für die Kosten aus berechtigten Ansprüchen kommt die VGH auf. Falls sich gestellte Ansprüche als unberechtigt herausstellen, wehren wir diese für Sie ab – und das sogar bis vor Gericht. Hierdurch anfallende Gerichtskosten werden durch die Versicherung getragen.
FAQ – alle Fragen zur Jagdhaftplflicht
Was deckt die Jagdhaftpflicht ab?
In einem Schadenfall prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen. Berechtigte Ansprüche begleichen wir, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht. Die VGH bietet eine Pauschale für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt 7,5 Mio. €, 15 Mio. € oder 50 Mio. €. Für Personenschäden über 15 Mio. € bleibt die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf 15 Mio. € begrenzt. Die Versicherungssumme steht je Schadenfall zur Verfügung.
Welche Versicherung braucht ein Jäger?
Wer in Deutschland eine Jagdtätigkeit ausüben möchte, braucht nicht nur einen Jagdschein, sondern auch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch vermindert sich zwar nicht das Risiko, aber im Schadensfall sind Sie umfänglich versichert.
Wer ist mit der Jagdhaftpflichtversicherung versichert?
Sie als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. als Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner. Die Hüter Ihrer Jagdhunde oder Jagdhelfer sind mitversichert, soweit sie nicht gewerbsmäßig sind. Als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen z. B. Treiber sind Sie ebenfalls versichert.

Wie kann ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?
Direkt nach dem Abschluss bekommen Sie von uns die Versicherungsbestätigung als Nachweis für die bestehende Jagd-Haftpflichtversicherung. Für die Folgejahre erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres eine Versicherungsbescheinigung – in der Regel alle drei Jahre, auf Wunsch auch jedes Jahr.
Wie viel kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Die Preise für eine Jagdhaftpflichtversicherung unterscheiden sich abhängig von den Leistungen, der Deckungssumme und dem Anbieter. Meist wird eine jährliche Zahlungsweise vereinbart und eine günstige Jagdhaftpflichtversicherung ist bereits ab ca. 42,50 € im Jahr möglich. Wenn Sie eine Jagdhaftpflicht der VGH berechnen möchten, können Sie es hier machen.

FAQ – alle Fragen zur Sportboothaftplflicht
Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung notwendig?
- Eigene Segelboote
- eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor)
- fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor), soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist

Die Nutzung anderer Wasserfahrzeuge wie Ruderboote, Kanus, Surfbretter oder geliehener Segelboote ohne Motor ist bereits über Ihre Privat Haftpflichtversicherung abgesichert.
Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Nein – die Haftpflicht für Ihr Boot ist in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern jedoch muss man diese abschließen und als Nachweis mitführen, um die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren zu dürfen.
Was muss ich beachten?
Sie dürfen Ihr Boot ausschließlich – nur mit einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis – zu privaten Zwecken nutzen. Der Standort des Bootes muss im Inland liegen. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahrzeug während der überwiegenden Zeit des Jahres befindet bzw. zu dem es ständig zurückkehrt.

Die Teilnahme an Segelregatten ist mitversichert.

Kein Versicherungsschutz besteht dagegen bei der Teilnahme an Motorbootrennen und damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten.
Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
FAQ – alle Fragen zur Rechtsschutz
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Sind meine Kinder mitversichert?
Beim Verkehrs-Rechtsschutz:

Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz. Die minderjährigen Kinder sind außerdem als Fußgänger, Radfahrer und Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr versichert.

Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:
Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten. Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.

Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 € Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Jeder, der sich vor den unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits schützen möchte. Die Erfahrung zeigt, dass viele aus Angst vor dem finanziellen Risiko lieber auf einen Rechtsstreit verzichten und klein beigeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Sie unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln zu Ihrem Recht.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
Sie haben bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu einem Jahr Versicherungsschutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Privat abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Rechtsschutz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne das Rechtsschutz-Telefon oder Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zu Cyberschutz
Für welche Geräte gilt die CyberSchutz-Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für privaten Zwecken dienende Geräte im Eigentum des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen. Privaten Zwecken dienende Geräte sind solche, die nicht steuerlich als Arbeitsmittel oder als Betriebs- und Geschäftsausstattung geltend gemacht wurden und internetfähig sind. Darunter fallen z.B. PC, Mobile-Devices, Notebooks und Smart-Home-Geräte.
Für wen besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder der Lebensgefährte sowie deren Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder des Versicherungsnehmers, sofern sie sich in Schul- oder daran anschließender Berufsausbildung befinden.

Versicherungsschutz besteht auch für sonstige vorübergehend (maximal zwölf Monate) in den Familienverbund eingegliederte Personen (z. B. Au-pair, Austauschschüler) im Haushalt des Versicherungsnehmers, soweit kein Versicherungsschutz durch eine andere Cyber-Privatversicherung besteht.
Warum ist IT-Sicherheit auch im privaten Bereich wichtig?
Das das Thema IT-Sicherheit für Unternehmen eine wichtige Rolle spielt, wird jedem schnell klar. Man denke nur an die Cyber-Attacken auf digitale Bezahlsysteme oder aufgrund von Hacker-Angriffen nicht mehr aufrufbare Online-Shops. Doch auch im Privaten wird IT-Sicherheit zunehmend wichtig. Zugangsdaten fürs Online-Banking, Online-Shops oder dem privaten E-Mail-Account sind für jeden von uns schützenswerte Informationen. Wer einem diese Daten stiehlt, kann schnell einen hohen finanziellen Schaden anrichten. Wer regelmäßig Sicherheitsupdates installiert, via WLAN-Verschlüsselung im Internet unterwegs ist und ein Antivirenprogramm im Einsatz hat, macht mit diesen Maßnahmen bereits vieles richtig. Allerdings gibt es kaum einen 100%-Schutz. Umso wichtiger ist es, sich über die Vorteile einer Cyberversicherung zu informieren. Sie verringert das finanzielle Risiko von Cyber-Schäden.
Was passiert, wenn ich einen Cyber-Schaden melde?
Bei Meldung Ihres Schadens über unseren telefonischen Notdienst prüft die Deutsche Assistance Service GmbH, welcher Schaden entstanden ist und organisiert das weitere Vorgehen. Handelt es sich um einen Eigenschaden, stellen wir Ihnen qualifizierte Dienstleister zur Seite, die Ihren Schaden beheben. Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gestellt, begleichen wir berechtigte Schadenersatzansprüche und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab. Wenn Sie den Cyber-Rechtsschutz eingeschlossen haben und juristische Unterstützung benötigen, organisieren wir eine Erstberatung und leiten Sie über unser Rechtsschutz-Telefon an eine erfahrene Kanzlei weiter.
Was versteht man unter IT-Sicherheit?
Die Begriffe IT-Sicherheit und Cyber Security werden oftmals synonym verwendet. Darunter werden alle Maßnahmen gefasst, die ein IT-System vor Cyber-Attacken schützen sollen. Aus dem privaten Bereich zählen zu den bekanntesten Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Angriffe Firewalls oder Virenscanner.
Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten?
Unser CyberSchutz leistet obligatorisch bei Cyber Eigen- und Haftpflichtschäden. So bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Lösung bei Schäden, die Ihnen zum Beispiel bei Interneteinkäufen, Identitätsmissbrauch oder Cyber-Mobbing entstehen. Darüber hinaus erhalten Sie über den Baustein Cyber Prävention Zugang zur Plattform Cyber-Fuchs-Privat, die Sie bei der Vorbeugung von Cyber-Schäden unterstützt.

Als zusätzlichen Baustein können Sie den Cyber-Rechtsschutz wählen. Dieser bietet Zusatzschutz in rechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens im Internet verteidigen müssen und Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
Wer braucht eine Cyber-Versicherung?
Der VGH CyberSchutz ist für jeden unverzichtbar, der via Smartphone, Laptop oder Computer über das Internet kommuniziert. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig. Es ist also keine Frage, ob Sie Opfer einer Cyber-Attacke werden, sondern eher wann.
Wie kann ich eine Cyber-Versicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und erfahren Sie, wie Sie sich optimal mit einer Versicherung der VGH vor Cyber-Risiken schützen können.
Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
Melden Sie Ihren Cyberschutz-Schaden einfach unter unserer Notfall-Hotline. Diese steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Wir stehen Ihnen bei!

Ein Streit­fall oder ein Scha­den kön­nen schnell ent­ste­hen. Un­se­re Ver­si­che­run­gen hel­fen Ih­nen da­bei, un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­zu­weh­ren und be­rech­tig­te gel­tend zu ma­chen. Mit un­se­ren Haft­pflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen kön­nen Sie sich ent­spannt zu­rück­leh­nen.

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Bauherren­haftpflicht

Sie als Bau­herr sind für Schä­­den, die von Ih­­rer Bau­­stel­­le aus­­ge­­hen, ver­­ant­­wort­­lich. Wir schüt­­zen Sie, wenn trotz al­­ler Sorg­­falt und Vor­­sichts­­maß­­nah­­men auf der Bau­­stel­­le doch ein­­mal ein Scha­­den ein­­tritt, z. B. ein Fuß­­gän­­ger ver­­letzt wird und von Ih­­nen Scha­­den­­er­­satz for­­dert. So kön­­nen Sie sich voll und ganz auf Ihr Bau­­vor­­ha­­ben kon­­zen­­trie­­ren.
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Haus- und Grund­besitzer Haftpflicht­versicherung

Sie als Ver­mie­ter ei­ner Im­mo­bi­lie tra­gen für Un­fäl­le auf Ih­rem Grund­stück die Ver­ant­wor­tung. Mit un­se­rer Haus- und Grund­be­sit­zer Haft­pflicht­ver­si­che­rung schüt­zen wir Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen, wenn bei­spiels­wei­se ein Pas­sant vor Ih­rer Haus­tür stürzt und Sie für Kran­ken­haus­auf­ent­halt, Schmer­zens­geld oder Ver­dienst­aus­fall auf­kom­men müs­sen.
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Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer für Sie werden. Die Rechtsschutzversicherung steht als starker Partner an Ihrer Seite und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
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VGH CyberSchutz

Ständig online: Ob Smartphone, Computer oder Smart Speaker, fast jeder von uns ist mehrmals täglich im Netz unterwegs. Kurz die Mails checken, eine WhatsApp verschicken, die neuesten Sneaker online shoppen oder Likes auf Instagram verteilen – die digitale Transformation ist längst im Privatleben angekommen. Dank Cloud, stabilem Internet und W-LAN haben wir leicht Zugriff auf all unsere Daten – überall und 24/7. Hacker allerdings auch.
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Haftpflicht & RechtsschutzGewässerschaden­haftpflicht
Wenn Sie einen Heiz­­öl­­tank be­­sit­­zen, si­­chern wir Sie mit un­­se­­rer Ge­­wäs­­ser­­scha­­den­­haft­­pflicht ab. Schnell kann es pas­­sie­­ren, dass beim Be­­fül­­len Ih­­res Tanks Heiz­­öl aus­­tritt und das Mauer­­werk so­­wie die Um­­welt ver­­seucht wer­­den. Für den ent­­stan­­de­­nen Scha­­den sind Sie als In­­ha­­ber des pri­­va­­ten Heiz­­öl­­tanks in vol­­ler Hö­­he ver­­ant­­wort­­lich – un­­ab­­hän­­gig da­­von, ob Sie ein Ver­­schul­­den triff
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Sport­boot­haft­pflicht

Als Skipper den Motor an­schmeißen, die Lei­nen los­las­sen und den Wind um die Oh­ren ge­nießen – doch auch Was­ser­­sport ist nicht ganz ri­si­ko­los. Leicht über­sieht man ein Ru­der­­boot oder ei­nen Ka­nu­­fah­rer und schnell kann ein Un­fall pas­sie­ren. Mit un­se­rer Sport­­boot­­haft­­pflicht macht das Se­geln oder Mo­tor­­boot­­fah­ren auf al­len Ge­­wäs­sern Spaß, weil Sie kei­ne fi­nan­ziel­len Fol­­gen fürch­ten müs­sen.
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