Nachhaltigkeit der RentenprodukteNachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Unsere VGH PrivatRenten, VGH BasisRenten und VGH FirmenRenten berücksichtigen sowohl in der Ansparphase, als auch in der Rentenbezugsphase ökologische und soziale Merkmale. Das bedeutet, dass sowohl die Anlage der Beiträge Nachhaltigkeitsmerkmale aufweist als auch das Sicherungsvermögen, aus dem die Leistungen in der Rentenphase erbracht werden.

  • Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024
  • Datum der Aktualisierung: 30.09.2024
Zusammenfassung

Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unter­nehmens­führung Rech­nung zu tra­gen, berück­sichtigen wir in unseren Kapital­an­lage­ent­scheidungen zu­sätzlich öko­logische und so­ziale Merk­male von Emit­tenten sowie deren Ver­fahrens­weisen einer guten Unter­nehmens­führung. Diese Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) sind in einer konzern­weiten Nach­haltig­keits­richtlinie gebündelt und im Rah­men der Ver­waltung sowie Neu­anlage von Invest­ments jeder­zeit zwingend einzu­halten. Bei dem Kon­zept bleibt die breite Auf­teilung der Kapital­anlage auf die ver­schiedenen Anlage­klassen und Schul­dner erhalten, so­dass nur geringe Aus­wirkungen auf das Ertrags- und Risiko­profil bestehen. Etwaige negative Ein­flüsse aus öko­logischen, sozialen oder (geschäfts-) politischen Ent­wicklungen auf die Rendite unserer Kapital­anlagen kön­nen somit vor­gebeugt werden. Damit ermög­lichen wir unseren Ver­sicherungs­nehmern, während der Anspar­phase die im Abschnitt „Ökolo­gische oder soziale Merk­male des Finanz­produkts“ beschriebenen Umwelt- und Sozial­themen bei der Anlage Ihrer Bei­träge zu berück­sichtigen. In der Renten­phase erbringen wir Lei­stungen aus dem Sicherungs­vermögen, das eben­falls diesen Um­welt- und Sozial­themen Rechnung trägt.

Über die Definition von Aus­schluss­kriterien stellen wir sicher, dass wir nicht mehr in Aktien oder Anleihen von Unter­nehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umwelt­schutz, die Ein­haltung von Menschen­rechten und guter Unternehmens­führung nicht ent­sprechen. Gleich­zeitig sind wir danach bestrebt, wesent­liche nachteilige Aus­wirkungen von Investitions­ent­scheidungen auf Nach­haltigkeits­faktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu ve­rmeiden. Des­halb schließen wir in Investitions­ent­scheidungen Unter­nehmen aus, die in die Her­stellung oder den Ver­trieb von um­strittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus definieren wir Unter­nehmen, die gegen die OECD Richt­linie für multi­nationale Unter­nehmen und insbe­sondere gegen den UN Global Compact verstoßen, als nicht nach­haltig und schlie­ßen diese Emittenten in Investitions­entscheidungen nahe­zu voll­ständig aus. Damit können zusätz­lich mögliche Nach­haltigkeits­risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unter­nehmens­führung auf unsere Kapital­anlagen voraus­schauend reduziert werden.

Des Weiteren nutzen wir unsere Aktien-Stimm­rechte als Investor. Unsere Kapital­verwaltungs­­gesellschaft vertritt uns bei Haupt­ver­sammlungen von Aktien­gesell­schaften, stimmt im Sinne einer nach­haltigen Unter­nehmens­führung ab und nutzt zudem das Rede­recht. Außer­dem führt sie außerhalb der Haupt­ver­sammlungen Gespräche mit Unternehmens­vertretern zu kritischen Themen wie beispiels­weise Klima­strategien, Korruptions­­bekämpfung und Arbeits­normen.

Für die Asset­klasse der Staats­anleihen ver­wenden wir ein um­fassendes Scoring­modell, das Staaten welt­weit hinsicht­lich einer großen Anzahl von ESG-Kriterien bewertet und gewichtet. Damit Staats­anleihen für uns investierbar sind, müs­sen diese ein Mindest-Nach­haltigkeits­rating erfüllen. Es wird darüber hinaus sicher­gestellt, dass mindestens drei Viertel der Staats­anleihen aus unserem Portfolio und somit das Durch­schnitts­rating des Gesamt­bestands an Staats­anleihen im oberen Bereich der Nach­haltigkeits­ratings liegt.

Im Rahmen unserer Investitionen in Immo­bilien berück­sichtigen wir eben­falls mit einem ESG-spezifischen Scoring­modell ökologische und soziale Merk­male. Darin werden sowohl qualitative als auch quanti­tative Kriterien aus den Bereichen Öko­logie (z.B. CO2-Emissionen, Primär­energie, Ressourcen­schonung) und Soziales (z.B. Gesund­heit und Wohl­befinden, Nutzungs­formen, Mieter­management, sozialer Zusammen­halt, Wohnungsmix) betrachtet. Damit stellen wir sicher, dass die Mehr­heit der in Immobilien­fonds gehaltenen Immo­bilien ökolo­gischen und sozialen Belangen Rech­nung tragen. Darüber hinaus stehen unsere Immo­bilien nicht in Ver­bindung mit der Förder­ung, Lagerung, Her­stellung oder dem Trans­port von fossilen Brenn­stoffen. Eben­so beachten wir die Energie­effizienz von Immo­bilien, um mög­liche nach­teilige Aus­wirkungen auf Nach­haltigkeits­faktoren zu be­schränken. Das für unsere Immobilien­fonds zugrunde­liegende ESG-Konzept wurde mit der BaFin abgestimmt und erfüllt somit hohe Qualitäts­anforderungen.

Zur weiteren Qualitäts­sicherung und Ein­haltung der beworbenen ökologischen und sozialen Merk­male arbeiten wir eng mit einem externen ESG-Datenan­bieter und unseren Kapital­verwaltungs­gesellschaften zusammen. Dem­zufolge sind wir zeitnah über kontro­verse Geschäfts­aktivitäten oder -praktiken von Unter­nehmen und Staaten sowie möglicher­weise damit einhergehenden ESG-Rating­veränderungen informiert. Hin­sichtlich unserer Immobilien­investments stehen wir eben­falls in engem Kontakt mit unserer Kapital­verwaltungs­gesell­schaft und erhalten regel­mäßig Analysen und Berichte über das ökologische und soziale Profil unserer Immobilien­investitionen.

Des Weiteren wurde im Kapital­anlage­bereich des VGH-Verbunds ein Nach­haltigkeits­gremium einbe­rufen. Dieses stellt in seinen regel­mäßigen Tagungen die ordnungs­gemäße Um­setzung sowie adäquate Weiter­ent­wicklung der Nach­haltigkeits­richtlinie für die Kapital­anlage des VGH-Verbunds sicher. Die vom Nach­haltigkeits­gremium entwickelten Empfehlungen werden an­schließend im Investment­gremium und Risiko­aus­schuss beraten und verab­schiedet. Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konse­quenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanz­initiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizu­treten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nach­haltigkeits­belangen in der Finanz­industrie weiter voranzu­treiben. Über unsere Nachhaltig­keits­anstrengungen in der Kapital­anlage sowie in weiteren Unternehmens­bereichen informieren wir zudem jähr­lich in unserem CSR-Bericht.

Kein nachhaltiges Investitionziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Unter „nachhaltigen Investitionen“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten verstanden, die gezielt zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen und gleichzeitig andere Umwelt- oder Sozialziele nicht negativ beeinflussen. Dies können beispielweise Maßnahmen zum Klimaschutz, zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität sein. Unternehmen, in die investiert wird, wenden dabei Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an.

Eine fokussierte Ausrichtung auf nachhaltige Investitionen reduziert jedoch das potenzielle Anlageuniversum in der Kapitalanlage, sodass eine ausreichende Risikodiversifikation erschwert wird.

Um den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung dennoch ganzheitlich Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Investitionsentscheidungen stattdessen verschiedene ökologische und soziale Kriterien. Diese Merkmale werden fortlaufend auf Ihre Angemessenheit geprüft und sukzessiv verschärft.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

In unseren Investitionsentscheidungen berücksichtigen wir neben ökologischen und sozialen Merkmalen von Emittenten auch deren Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung. Dabei stellen wir mit der Definition von Ausschlusskriterien sicher, dass wir nicht in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen. Hierzu haben wir uns für Unternehmensanleihen und Aktien folgende Ausschlusskriterien auferlegt:

Ausschluss von Geschäftsaktivitäten

Rüstung:

  • Produktion und Vertrieb von umstrittenen Waffen (Unternehmen, die hierdurch einen Umsatz generieren)
  • Produktion oder Vertrieb von nicht geächteten Waffen und sonstigen Rüstungsgütern (Unternehmen, die hierdurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

Energie:

  • Förderung von Braun- und Steinkohle (Kohlebergbau) oder Verwendung bzw. Aufbereitung zu Kohleenergie, insbesondere Betreiber von Kraftwerken (Unternehmen, die dadurch 30% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
  • Uranabbau und -anreicherung sowie Produktion, Verkauf oder Handel mit Atomenergie oder Kernkomponenten von Atomkraftwerken (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
  • Verfahren des Hochvolumen-Frackings (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
  • Förderung von Ölsanden (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

Ausschluss von Geschäftspraktiken

Sehr schwere Umweltverstöße, u. a. gegen:

  • Umweltrechte
  • Naturschutzgesetze
  • Internationale Konventionen zum Schutz der Umwelt

Sehr schwere Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, u. a.:

  • Ausübung von Zwangs- oder Kinderarbeit
  • Diskriminierung
  • Diskriminierung
  • Mindestarbeitsstandards
  • Gesundheitsschädigung
  • Bedrohung
  • Freiheitsberaubung

Sehr schwere Verstöße gegen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung:

  • OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen
  • United Nations Global Compact (UN Global Compact, weltweite Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)

Sehr schwere Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung, u. a.:

  • Annahme von Bestechungsgeldern
  • Bestechung Dritter

Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen darüber hinaus zu fördern und weiter einzufordern, nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zudem treten wir im Rahmen des Engagements auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen, wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung oder Arbeitsnormen. Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfas­sendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer Vielzahl von ESG-Kriterien bewertet und gewichtet. Das Scoringmodell berücksichtigt dabei Themen, wie natürliche Ressourcen, Biodiversität, Klimawandel und Energie, Produktion und Verbrauch, politisches System und Governance, Menschenrechte und Freiheit sowie soziale Bedingungen. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt. Im Rahmen unserer Investitionen in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mit einem spezifischen ESG-Scoringmodell für Immobilien ökologische und soziale Merkmale. Darin werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien aus den Bereichen Ökologie (z.B. CO2-Emissionen, Primärenergie, Ressourcenschonung) und Soziales (z.B. Gesundheit und Wohlbefinden, Nutzungsformen, Mietermanagement, sozialer Zusammenhalt, Wohnungsmix, Wohnungsmarkt) betrachtet. Damit stellen wir sicher, dass die Mehrheit der in Immobilienfonds gehaltenen Immobilien ökologischen und sozialen Belangen Rechnung tragen.

Anlagestrategie

Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten. Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich die oben dargelegten Nachhaltigkeitskriterien. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten. In unserem Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlagen auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen.

Des Weiteren sind wir danach bestrebt, wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden. Dazu analysieren wir unsere Kapitalanlagen, inwiefern ein Investment nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat und ob es unseren angestrebten Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt. In Investitionsentscheidungen schließen wir dabei konkret Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus orientieren wir uns an der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere an dem weltweiten Rahmenwerk des UN Global Compacts. Letzterer umfasst zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrecht sowie Anti-Korruption, mit denen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen und Gemeinschaften sichergestellt werden soll. Mit Hilfe eines externen ESG-Datenanbieters und ergänzendem Research analysieren wir Emittenten auf Ihre Konformität mit dem UN Global Compact. Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, definieren wir als nicht nachhaltig und schließen diese in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden. In Bezug auf unsere Investments in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. So stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Außerdem beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien. Dies beginnt bereits mit einer Prüfung vor Erwerb und wird während der gesamten Haltedauer laufend überwacht.

Aufteilung der Investitionen

Die Kapitalanlage unserer VGH Rentenversicherungen besteht aus dem VGH Altersvorsorgefonds und dem VGH Sicherungsvermögen. Letzteres umfasst Kapitalanlagen, die direkte Risikopositionen in Unternehmen oder Emittenten der öffentlichen Hand darstellen. Im VGH Altersvorsorgefonds werden ebenfalls weitestgehend direkte Risikopositionen in Unternehmen eingegangen, sodass eine weitere Unterteilung zwischen direkten und allen anderen Risikopositionen gegenüber Unternehmen nicht sinnvoll ist. Allerdings werden aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen in einem geringeren Maß indirekte Finanzinstrumente gehalten. Diese dienen primär zur Währungsabsicherung und stellen folglich keine abgeleiteten Risikopositionen gegenüber Unternehmen dar.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Zur Überwachung der Umsetzung der berücksichtigten ESG-Kriterien sowie zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Kapitalanlage, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Das Gremium setzt sich aus Führungskräften und Mitarbeitenden aus den Abteilungen Kapitalanlageverwaltung, Kapitalanlagecontrolling und Wertpapierhandel zusammensetzen und tagt regelmäßig. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen und Reportings werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dadurch ist der Vorstand in die fortlaufende Optimierung unseres Konzepts der nachhaltigen Kapitalanlage und in die damit verbundenen Entscheidungsprozesse dauerhaft eingebunden.

Die ökologischen und sozialen Merkmale der Kapitalanlage werden sowohl im Direktbestand als auch im Fondsbestand angewendet. Zur Qualitätssicherung und Einhaltung der beworbenen Merkmale arbeiten wir eng mit einem externen ESG-Datenanbieter und unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft zusammen. Demzufolge sind wir zeitnah über kontroverse Geschäftsaktivitäten oder -praktiken von Unternehmen und Staaten sowie möglicherweise damit einhergehenden ESG-Ratingveränderungen informiert. Sofern erforderlich, können dadurch kurzfristig entsprechende Handlungsmaßnahmen ergriffen werden, um unsere ESG-Standards sicherzustellen.

Darüber hinaus berichtet unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft quartalsweise über ihre durchgeführte Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Dadurch können wir die Umsetzung und Entwicklungen unseres Stewardship-Ansatzes sicherstellen.

Die erhobenen ESG-Daten werden außerdem quartalsweise in einem internen Nachhaltigkeitsreporting zusammengefasst und dienen als Grundlage zur Überwachung der Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale sowie zur Analyse möglicher Steuerungsimpulse.

Methoden

Um stets über die Risiken von Unternehmen in unserem weltweiten Anlageuniversum und über ihr individuelles Nachhaltigkeitsprofil informiert zu sein, arbeiten wir mit einer externen Nachhaltigkeits-Ratingagentur zusammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -praktiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesentliche Grundlage in unseren Investitionsentscheidungen, indem wir Emittenten ausschließen, die nicht unseren Ansprüchen an Umwelt- und Klimaschutz, die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung entsprechen. Auch bei Investitionen in Emittenten der öffentlichen Hand, wie z.B. Staaten, berücksichtigen wir ESG-Kriterien. Zur Analyse, ob diese nach unseren ESG-Anlagegrundsätzen investierbar sind, verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das die Emittenten hinsichtlich einer Vielzahl von ESG-Kriterien bewertet. Damit Emittenten der öffentlichen Hand für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen in der oberen Hälfte der Nachhaltigkeitsratings liegt. Im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen in Immobilien ziehen wir ebenfalls ein ESG-spezifisches Scoringmodell heran. Dieses umfasst ökologische und soziale Kriterien, wie u.a. die Energieeffizienz und CO2-Emissionen sowie einen sozialen Wohnungsmix und ein soziales Mietermanagement. Damit stellen wir sicher, dass die Mehrheit der in Immobilienfonds gehaltenen Immobilien ökologischen und sozialen Belangen Rechnung tragen. Auf Gesamt-Portfolioebene können dadurch letztlich etwaige negative Einflüsse aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-) politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen vorgebeugt werden.

Datenquellen und ‑verarbeitung

Zur Analyse des ESG-Profils einzelner Emittenten und somit zur Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale der Kapitalanlagen arbeiten wir mit einem externen ESG-Datenanbieter zusammen. Dieser ist bereits seit mehreren Jahren auf die Erhebung sowie Bewertung von ESG-Daten spezialisiert, sodass die Daten einer hohen Qualität entsprechen und keiner internen Änderung bedürfen. Dennoch unterliegen die Daten einer regelmäßigen Plausibilitätskontrolle, um Auffälligkeiten und Inkonsistenzen frühzeitig identifizieren zu können.

 Demzufolge verwenden wir keine Schätzwerte für ESG-spezifische Daten. Sofern jedoch keine verlässlichen Informationen vorliegen, werden diese Kapitalanlagen dem Restbestand zugeordnet und so behandelt, als würden die Kapitalanlagen die ökologischen und sozialen Merkmale nicht erfüllen.

 Vor der quartalsweisen Erstellung einer neuen Liste über die ESG-bedingt auszuschließenden Emittenten, werden die Veränderungen gegenüber dem Vorquartal identifiziert und plausibilisiert. Dieser Prozess umfasst dabei auch eine inhaltliche Analyse der neuen Kontroversen in Bezug auf ihre Ursache.

Von unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten wir Informationen über unsere indirekten Kapitalanlagebestände und wir tauschen uns mit ihr regelmäßig über Standards, Trends und neue Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Kapitalanlage aus. In Anbetracht des ESG Know-hows unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft, gepaart mit deren Kenntnis über unsere Kapitalanlagebestände, überprüft sie zusätzlich zum VGH-internen Nachhaltigkeitsgremium, ob die von uns beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale eingehalten werden. Dadurch kann eine doppelte Qualitätssicherung gewährleistet werden.

Im Hinblick auf die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Merkmale unserer Immobilieninvestments findet eine Qualitätssicherung durch unsere zweite Kapitalverwaltungsgesellschaft, die spezialisiert auf Immobilien ist, statt. Das für unsere Immobilienfonds zugrundeliegende ESG-Konzept wurde von der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Vorfeld mit der BaFin abgestimmt und erfüllt somit hohe Qualitätsanforderungen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Unser Nachhaltigkeitsansatz der Stimmrechtsausübung und des Engagements, den unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft ausführt, ist auf die Grenzen Deutschlands beschränkt.

Des Weiteren ist die Abdeckung von ESG-Daten (sogenannte „Coverage“) von Unternehmen in Schwellenländern vergleichsweise geringer, als von europäischen Unternehmen. Das bedeutet, dass ESG-Datenanbieter unter Umständen Unternehmen, die gegen ökologische oder soziale Kriterien verstoßen, nicht angemessen identifizieren und folglich nicht als „kontrovers“ einstufen können. Der Anteil der Emittenten, für die keine ausreichenden ESG-Daten vorliegen, sinkt jedoch sukzessiv und die Coverage des ESG-Datenanbieters, dessen Datenbank wir verwenden, steigt dadurch an.

Für die beiden Assetklassen Beteiligungen und Hypotheken wenden wir zum aktuellen Zeitpunkt noch kein explizites Nachhaltigkeitskonzept an. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die hierfür erforderlichen Daten aktuell nicht im ausreichenden Maße und in der gebotenen Qualität verfügbar sind und somit eine angemessene Einschätzung des ökologischen und sozialen Profils der Kapitalanlage nicht möglich ist. Nichtsdestotrotz wird im Rahmen derartiger Investitions­entscheidungen ein gewisser ökologischer und sozialer Mindestschutz gewährleistet. So wird beispielsweise beim Erwerb von strategischen Beteiligungen deren Geschäftsmodell sowie die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten berücksichtigt.

Mit Datenstand 31.12.2023 berechnen wir die Taxonomiekonformitätsquote (siehe CSR-Bericht) umsatzbasiert und capexbasiert auf Konzernebene. Die Berechnung auf Basis von Opex erfolgt zum genannten Stichtag nicht. Dementsprechend wird die Taxonomiekonformitätsquote in den regelmäßigen Berichten auf Produktebene nur auf Basis von Umsatz und Capex ausgewiesen.

Nichtsdestotrotz werden bei mehr als drei Viertel der Kapitalanlagen ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt.

Sorgfaltspflicht

Bei der Verwaltung unseres Kapitalanlagebestands sowie in Investitionsentscheidung wahren wir den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrundsätze nach § 124 VAG. Demzufolge achten wir neben den Anlageprämissen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität insbesondere auch auf eine breite Mischung über verschiedene Anlageklassen sowie eine hohe Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten. Die Überwachung der hinreichenden Risikodiversifikation erfolgt, indem regelmäßig u.a. die Einhaltung zulässiger Höchstgrenzen bzw. Risikolimite auf Emittenten- und Assetklassen geprüft wird sowie entsprechende Risikobilanzen erstellt werden.

Darüber hinaus haben wir in einer internen Kapitalanlagerichtlinie weitere Grundsätze festgelegt, die risikoreiche Investitionen verhindern und somit das Risikoprofil in der Kapitalanlage beschränken. So erfolgen ausschließlich Investitionen in Vermögenswerte und Emittenten, deren Risiken angemessen identifiziert, bewertet, überwacht und gesteuert werden können. Damit können wir unsere jederzeitige Risikotragfähigkeit sicherstellen.

Mitwirkungspolitik

 Wir verstehen uns als aktiven Aktionär und nutzen unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft, um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen weiter einzufordern. Eine kurze Zusammenfassung über unsere Mitwirkungspolitik können Sie hier nachlesen.

Produktbezogene Informationen

Nachstehend finden Sie die nachhaltigkeitsbezogenen vorvertraglichen Informationen für die InvestRente sowie die nachhaltigkeitsbezogenen regelmäßigen Informationen zu den Produkten der Provinzial Lebensversicherung Hannover im Sinne von Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (sog. Offenlegungsverordnung).

Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit für die InvestRente

Bei der InvestRente erfolgt die Kapitalanlage während der Ansparphase vollständig in Fonds (in sog. Anlageoptionen). Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der oben genannten Offenlegungsverordnung für die einzelnen Fonds finden Sie in den nachstehenden Verkaufsprospekten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. Während des Rentenbezugs und im Rahmen der Ausübung der Sicherungsoption erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der Provinzial Lebensversicherung Hannover.

Regelmäßige Informationen zur Nachhaltigkeit unserer Produkte

In den nachstehenden Dokumenten finden Sie die regelmäßigen Informationen zur Nachhaltigkeit unserer Produkte im Sinne der oben genannten Offenlegungsverordnung.

  • Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024
  • Datum der Aktualisierung: 30.09.2024
VGH RückdeckungsRenten
InvestRente

Die regelmäßigen Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der oben genannten Offenlegungsverordnung für die jeweiligen Fonds sind Bestandteil der „regelmäßigen Berichte / Jahresberichte“. Diese finden Sie im Internet auf den Seiten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Während des Rentenbezugs und im Rahmen der Ausübung der Sicherungsoption erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der Provinzial Lebensversicherung Hannover.

Sicherungsvermögen der Provinzial Lebensversicherung Hannover