Die Pflegeberater von compass sind in ganz Deutschland vor Ort und kennen sich im Thema Pflege und in den Regionen bestens aus. Eine Beratung durch compass hilft, der Herausforderung Pflege zu begegnen und unterstützt dort, wo Ihr Bedarf besteht – telefonisch oder auch vor Ort.
Mit der compass Pflegeberatung haben Sie einen kostenlosen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung – zu Hause oder per Telefon.
Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Pflegebedürftige, Ratsuchende im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit, pflegende Angehörige, demenziell Erkrankte und ihre Familien) erhalten, haben einen kostenlosen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater.
Die folgenden Informationen geben nur einen Überblick und sind nicht abschließend. Für Auskünfte oder bei Fragen rund um Ihre VGH Pflegeversicherung rufen Sie uns gerne an: 0511 362-4310.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen nicht aus – Wer übernimmt die Kosten?
Ich bin pflegebedürftig – Was nun?
Bei ihrer Entscheidung, ob eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt, orientiert sich die Pflegeversicherung an der Einschätzung von Gutachtern:
1. des Medizinischen Dienstes (MD, bei gesetzlich Versicherten) oder
2. von Sachverständigen der Firma Medicproof (bei privat Versicherten)
Anhand bestimmter Kriterien und Bewertungssysteme beurteilen diese Experten im persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob und inwieweit Sie pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind. Dabei wird Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von alltäglichen Aktivitäten untersucht. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen werden Pflegegrade vergeben, die den Umfang der benötigten Pflegeleistungen bestimmen.
Zusätzlich können Sie über die compass private pflegeberatung GmbH einen Beratungstermin vereinbaren.
Kann ich selbst entscheiden, ob ich ambulant, teilstationär oder vollstationär gepflegt werden möchte?
Was muss ich bei der Einstufung in einen Pflegegrad beachten?
Was muss ich vor Eintritt des Pflegefalles tun?
Anhand dieser Verfügungen legen Sie u.a. fest, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung getroffen werden und wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Die bevollmächtigte Person handelt stellvertretend für Sie.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, auch das Testament und damit die Erben des eigenen Vermögens frühzeitig zu bestimmen.
Welche Leistungen erhalte ich im Pflegefall von meiner Pflegepflichtversicherung?
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten.html
Wer kümmert sich jetzt um meine Angelegenheiten?
Wie finde ich das richtige Pflegeheim für mich?
Wo kann ich die Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?
Zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer: https://www.vorsorgeregister.de
Das Internetportal www.pflegeberatung.de ist eine Initiative der Privaten Krankenversicherungen. Dort erhalten Betroffene und pflegende Angehörige Antworten zu wichtigen Fragen der persönlichen Pflegeplanung, unter anderem:
- eine umfassende Datenbank mit Hilfsangeboten in ihrer Nähe
- Informationen zu ambulanten Diensten, Tages- und Nachtpflege, Betreuungsangeboten sowie weiteren Entlastungsmöglichkeiten
- Checklisten und Tests zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit
- Rechner zur Abschätzung von Kosten von Pflegediensten speziell für die individuell benötigten Leistungen
- Angebote zum persönlichen Erfahrungsaustausch von Betroffenen untereinander
Die VGH Krankenversicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Service rund um das Thema Gesundheit und Pflege. Profitieren Sie davon!
Praktische Lösungen rund um das Thema Gesundheit vom Handy aus: Unterlagen und Rechnungen einreichen, Leistungsabrechnungen abrufen und vieles mehr.
Thieme TeleCare bietet eine bedarfsgerechte und individuelle Betreuung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr seelisches Wohlbefinden zu verbessern.
Für Sie als Kunden der VGH Krankenversicherung stellen wir eine Vielzahl von Services zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie Sie beispielsweise Ihre Dokumente schnell und einfach einreichen, Bescheinigungen anfordern oder einen Leistungsfall melden können.