compass Pflegeberatung

Mit der compass Pflegeberatung haben Sie einen kostenlosen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung – zu Hause oder per Telefon.

Psychologische Betreuung

Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Pflegebedürftige, Ratsuchende im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit, pflegende Angehörige, demenziell Erkrankte und ihre Familien) erhalten, haben einen kostenlosen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater.

 

Die Pflegeberater von compass sind in ganz Deutschland vor Ort und kennen sich im Thema Pflege und in den Regionen bestens aus. Eine Beratung durch compass hilft, der Herausforderung Pflege zu begegnen und unterstützt dort, wo Ihr Bedarf besteht – telefonisch oder auch vor Ort.

Weitere Informationen zu compass Pflegeberatung
FAQ zur Pflegebedürftigkeit

Die folgenden Informationen geben nur einen Überblick und sind nicht abschließend. Für Auskünfte oder bei Fragen rund um Ihre VGH Pflegeversicherung rufen Sie uns gerne an: 0511 362-4310.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen nicht aus – Wer übernimmt die Kosten?
Oft reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken. Die übrigen Kosten müssen dabei von Ihnen getragen werden. Prüfen Sie bitte, ob Sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, aus der Sie zusätzlich Leistungen beziehen können. Reicht Ihr Privatvermögen nicht aus, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Dort wird geprüft, welche Leistungen das Sozialamt übernimmt und inwieweit Ihre Angehörigen Sie unterstützen müssen.
Ich bin pflegebedürftig – Was nun?
Zunächst stellen Sie oder Ihr Betreuer bei Ihrer Pflegepflichtversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen.

Bei ihrer Entscheidung, ob eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt, orientiert sich die Pflegeversicherung an der Einschätzung von Gutachtern:
1. des Medizinischen Dienstes (MD, bei gesetzlich Versicherten) oder
2. von Sachverständigen der Firma Medicproof (bei privat Versicherten)

Anhand bestimmter Kriterien und Bewertungssysteme beurteilen diese Experten im persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob und inwieweit Sie pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind. Dabei wird Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von alltäglichen Aktivitäten untersucht. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen werden Pflegegrade vergeben, die den Umfang der benötigten Pflegeleistungen bestimmen.
Zusätzlich können Sie über die compass private pflegeberatung GmbH einen Beratungstermin vereinbaren.
Kann ich selbst entscheiden, ob ich ambulant, teilstationär oder vollstationär gepflegt werden möchte?
Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, in welchem Rahmen Sie gepflegt werden. Wenn Sie die Pflege zuhause durch Angehörige wünschen, muss sichergestellt sein, dass diese auch die nötigen Fähigkeiten und Kapazitäten haben. Zusätzlich kann ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe genommen werden. Ist es trotz Unterstützung durch professionelle Kräfte nicht möglich, Angehörige zu Hause zu versorgen, kommt ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung in Betracht.
Was muss ich bei der Einstufung in einen Pflegegrad beachten?
Steht der Begutachtungstermin zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit fest, ist es wichtig, dass die zu pflegende Person und der aktuelle Pfleger anwesend sind. Zur Vorbereitung auf den Termin ist es sinnvoll, dass Sie vorab ein Pflegetagebuch führen. Darin notieren Sie, wieviel Unterstützung Sie bei sämtlichen Aktivitäten benötigen und wieviel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt.
Was muss ich vor Eintritt des Pflegefalles tun?
Auch im Pflegefall sollten Ihre Wünsche und Bedürfnisse respektiert werden. Daher empfehlen wir Ihnen schon im Vorfeld, die Ausfertigung einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht vorzunehmen.
Anhand dieser Verfügungen legen Sie u.a. fest, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung getroffen werden und wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Die bevollmächtigte Person handelt stellvertretend für Sie.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, auch das Testament und damit die Erben des eigenen Vermögens frühzeitig zu bestimmen.
Welche Leistungen erhalte ich im Pflegefall von meiner Pflegepflichtversicherung?
Die Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad (1-5), in den Sie eingestuft wurden. Genauere Details über die Leistungsarten und -höhen erhalten Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten.html
Wer kümmert sich jetzt um meine Angelegenheiten?
Im besten Fall haben Sie bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen Stellvertreter benannt (siehe: „Was muss ich vor Eintritt des Pflegefalles tun?“). Dieser kümmert sich darum, dass Ihre Wohnung gekündigt, Ihre Haustiere untergebracht oder Fahrdienste organisiert werden. Haben Sie keinen Vertreter benannt, sollten Sie diesen kurzfristig festlegen. Lässt Ihr Gesundheitszustand dies nicht mehr zu, wird auf Antrag beim Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt. Der Antrag kann durch den behandelnden Arzt, das Krankenhaus oder Erben und Kinder gestellt werden.
Wie finde ich das richtige Pflegeheim für mich?
Ist die Entscheidung für die stationäre Unterbringung gefallen, muss ein Pflegeheim gesucht werden. Hierbei spielen ganz persönliche Auswahlkriterien eine Rolle. Auf dem Internetportal https://www.pflegeberatung.de/ erhalten Sie und pflegende Angehörige Antworten zu wichtigen Fragen der persönlichen Pflegeplanung.
Wo kann ich die Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?
Zentralregister für Patientenverfügungen beim DRK Ortsverein Mainz: https://www.zentralarchiv.info
Zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer: https://www.vorsorgeregister.de
Pflegeberatung im Internet

Das Internetportal www.pflegeberatung.de  ist eine Initiative der Privaten Krankenversicherungen. Dort erhalten Betroffene und pflegende Angehörige Antworten zu wichtigen Fragen der persönlichen Pflegeplanung, unter anderem:

  • eine umfassende Datenbank mit Hilfsangeboten in ihrer Nähe
  • Informationen zu ambulanten Diensten, Tages- und Nachtpflege, Betreuungsangeboten sowie weiteren Entlastungsmöglichkeiten
  • Checklisten und Tests zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit
  • Rechner zur Abschätzung von Kosten von Pflegediensten speziell für die individuell benötigten Leistungen
  • Angebote zum persönlichen Erfahrungsaustausch von Betroffenen untereinander
Unser Service rund um Ihre Krankenversicherung
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Die VGH Krankenversicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Service rund um das Thema Gesundheit und Pflege. Profitieren Sie davon!

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Psychologische Betreuung Telecare

Thieme TeleCare bietet eine bedarfsgerechte und individuelle Betreuung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr seelisches Wohlbefinden zu verbessern.

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Für Sie als Kunden der VGH Krankenversicherung stellen wir eine Vielzahl von Services zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie Sie beispielsweise Ihre Dokumente schnell und einfach einreichen, Bescheinigungen anfordern oder einen Leistungsfall melden können.