FAQ PortalVorsorge & Vermögen

Alle Fragen zu Vorsorge & Vermögen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur PrivatRente

Für wen ist eine private Rentenversicherung interessant?
Besonders interessant ist die VGH PrivatRente für:
- Angestellte und Beamte als Ausgleich für die Kürzungen in der gesetzlichen Versorgung
- Selbständige und Freiberufler ohne oder mit nur geringen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Junge Leute haben beim Thema Altersvorsorge einen entscheidenden Faktor auf ihrer Seite: die Zeit. Je früher sie starten, desto besser. Bereits mit geringen Beiträgen kann dank Zinseszinseffekt eine solide Vorsorge aufgebaut werden. Besser spät als nie – auch für rentennahe Jahrgänge lohnt sich eine Altersvorsorge. Mit höheren Einmalbeiträgen kann auch hier die voraussichtliche Rente deutlich aufgebessert werden.
Kann ich zu meinem Vertrag zusätzliche Beiträge leisten?
Ja, Sie können Zuzahlungen bis zum dreifachen Jahresbeitrag in der VGH PrivatRente Sicherheit und Balance leisten, um Ihre Rente zu erhöhen. In der VGH PrivatRente Chance können Sie sogar bis 40.000 € einschließlich der laufenden Beiträge in den Vertrag einzahlen.
Welche Steuervorteile bietet die VGH PrivatRente?
Die VGH PrivatRente ist ein Leben lang steuerbegünstigt. Von 100 € Bruttorente bleiben z. B. einem 65-Jährigen nach Steuerabzug 95,50 € Nettorente.
Welche VGH PrivatRente brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der VGH PrivatRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wie kann ich eine VGH PrivatRente abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie werden die Leistungen der VGH PrivatRente ausgezahlt?
Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente, in einer Summe oder einer Kombination aus beidem (Teilauszahlung und Teilverrentung).

FAQ – alle Fragen zur BasisRente

Kann ich die VGH BasisRente (Rürup-Rente) noch kurz vor Rentenbeginn abschließen?
Ja. Unsere sofort beginnende VGH BasisRente bietet Ihnen zwei Steuervorteile, der nicht zu unterschätzen ist: Sie können Ihren Einmalbeitrag komplett von der Steuer absetzen.
Welche Leistung erhalte ich aus der VGH BasisRente?
Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente.
Kann der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden?
Ja, auch wenn ein Beitragsretter bei Berufsunfähigkeit vereinbart wird.
Kann ich zu meinem Vertrag zusätzliche Beiträge leisten?
Zahlen Sie einen laufenden Beitrag, können Sie Zuzahlungen leisten. Bei einem Einmalbeitrag ist das nicht möglich.
Welche BasisRente brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der BasisRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wie kann ich eine VGH BasisRente abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Steuervorteile bietet die VGH BasisRente?
Ab dem Jahr 2023 können Sie Ihren Jahresbeitrag zu 100% als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Durch die Steuer­er­spar­nis re­du­zie­ren Sie so Ih­ren Ei­gen­auf­wand.
Für wen ist die VGH BasisRente interessant?
Besonders interessant ist die VGH BasisRente für:
- Selbstständige und Freiberufler ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte private Altersversorgung.
- Gesellschafter-Geschäftsführer als insolvenzsicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung.
- Angestellte und Beamte mit hoher Steuerbelastung.

Bei Personen mit hohem Einkommen fällt die Rentenlücke besonders groß aus.
Wann und wie wird die VGH BasisRente ausgezahlt und wie muss sie dann versteuert werden?
Die lebenslange Rente kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für die Besteuerung der VGH BasisRente wird zu Beginn des Rentenbezuges ein Steuerfreibetrag festgesetzt, der für die gesamte Laufzeit der Rente gilt. Der steuerpflichtige Anteil beträgt für einen Rentenbeginn in 2023 83 %. Er erhöht sich für Rentenbeginne bis zum Jahr 2040 auf 100%.
Was passiert im Todesfall?
Ihr Vertragsguthaben ist auch im Todesfall gesichert. Zur Versorgung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners wird das Vertragsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt. Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor:

Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.

Das Kapital errechnet sich aus der Höhe bei Rentenzahlungsbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.
FAQ – alle Fragen zur InvestRente
Wie funktioniert die InvestRente?
    Die InvestRente ist eine private Rentenversicherung, bei der die Sparbeiträge und alle Erträge in Fonds bzw. ETFs investiert werden.

    Sie eignet sich für Angestellte und Beamte als Ausgleich für die Kürzungen der gesetzlichen Rente/Pension und die Anhebung des Rentenalters. Aber auch für Selbstständige und Freiberufler, da sie in der Regel keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
    Junge Leute haben beim Thema Altersvorsorge einen entscheidenden Faktor auf ihrer Seite: die Zeit. Je früher sie starten, desto besser. Bereits ab 25 Euro kann dank Zinseszinseffekt eine erste Vorsorge aufgebaut werden.
    Besser spät als nie – auch für rentennahe Jahrgänge lohnt sich eine Altersvorsorge. Mit höheren Einmalbeiträgen kann auch hier die voraussichtliche Rente deutlich aufgebessert werden.
    Sie suchen sich aus unserer Auswahl einfach die Fonds/ETFs aus, die am besten zu Ihren individuellen Präferenzen sowie Ihrer Risikobereitschaft passen. Dabei können Sie regelmäßige Beiträge leisten oder auch höhere Einmalbeiträge. Auch Zuzahlungen sind möglich.
Wie kann ich eine VGH InvestRente abschließen?
    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die InvestRente ab.
Aus welchen Fonds/ETFs kann ich wählen?
    Die Wertentwicklung Ihrer InvestRente hängt maßgeblich von der Auswahl Ihrer Fonds ab.
    Bei uns können Sie aus 25 Fonds und ETFs wählen. Und Sie können bis zu 5 Fonds/ETFs kombinieren.
    Auch Fonds mit nachhaltiger Ausrichtung sind dabei.
    Eine Orientierungshilfe bietet Ihnen der sogenannte Risikoindikator. Je höher der Risikoindikator (1-7), desto höher die Renditechancen – aber auch das Risiko, Kapitalverluste zu erleiden.

    Neben den Investmentfonds stehen Ihnen beispielsweise die Indexfonds (ETFs = Exchange Traded Funds) zur Verfügung. Sie bilden die Wertentwicklung ausgewählter Indizes (etwa des DAX oder MSCI World) nach und werden nicht von Fondsmanagern gelenkt.
Welche Steuervorteile bietet die InvestRente?
    In der Ansparphase:

    In der Ansparphase sind sämtliche erwirtschaftete Erträge bis zum Rentenbeginn steuerfrei. Erst zu Beginn der Auszahlungsphase werden die Erträge oder die Rentenleistungen steuerpflichtig.
    Vorteil: Während der Ansparphase werden Ihre Erträge investiert und sorgen so im besten Fall für ein deutlich höheres Fondsguthaben.
    In der Rentenphase:
    • Entscheiden Sie sich für die Rentenzahlung, wird diese mit dem geringen Ertragsanteil versteuert. Dieser hängt vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab und bestimmt den steuerpflichtigen Teil der Rente. Zum Beispiel sind bei Rentenbeginn mit 65 Jahren nur 18 % der Rente steuerpflichtig.
    • Entscheiden Sie sich für die Auszahlung des gesamten vorhandenen Kapitals, so werden in der Regel nur 50 % der Erträge versteuert. Voraussetzungen: Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein und mindestens 12 Jahre lang in Ihrem Vertrag angespart haben.
FAQ – alle Fragen zur Nachwuchsförderung
Für wen ist die Kindervorsorge mit der VGH Nachwuchsförderung interessant?
    Für Eltern, Großeltern, Paten, die ihrem Kind, Enkel oder Patenkind frühzeitig eine Altersvorsorge und damit finanzielle Absicherung schenken wollen.
Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
    Eine private Altersvorsorge ist unerlässlich, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung bietet. Je früher Sie in die private Absicherung einsteigen, desto höher kann die Rente werden.
Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
    Ja. Teilentnahmen von angespartem Kapital sind jederzeit möglich, sodass der Nachwuchs zum Beispiel bei besonderen Anlässen wie Führerschein, Ausbildungsstart oder dem Einzug in die erste eigene Wohnung vom Guthaben profitieren kann.
Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
    Ja, das ist bei Volljährigkeit möglich.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
    Die Zahlung der monatlichen Beiträge kann, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, ausgesetzt und innerhalb von drei Jahren wiederaufgenommen werden.
FAQ – alle Fragen zum NiedersachsenTresor
Welches Anlagemodell des VGH NiedersachsenTresors sollte ich wählen?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante der VGH PrivatRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wie finde ich einen Ansprechpartner, um mein Geld im VGH NiedersachsenTresor anzulegen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist der VGH NiedersachsenTresor interessant?
Besonders empfehlenswert ist der VGH NiedersachsenTresor für rentennahe Jahrgänge sowie für alle, die fürs Alter vorsorgen wollen – mit Geld aus Immobilienverkäufen, dem Freiwerden eines Sparguthabens oder der Auszahlung einer Lebensversicherung.
Wie hoch ist die Mindesteinlage?
Sie müssen mindestens 10.000 € im VGH NiedersachsenTresor anlegen.
Kann ich auch sofort eine lebenslange Rente erhalten?
Ja, Sie können sich mit der sofort beginnenden VGH PrivatRente Sicherheit ein sofortiges monatliches Zusatzeinkommen aufbauen. Die Rente wird gemäß Ihren Wünschen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich nachschüssig ausgezahlt.
Welche Steuervorteile bietet der VGH NiedersachsenTresor?
Bis zum Rentenbeginn wächst Ihr Guthaben und damit Ihr monatlicher Rentenanspruch kontinuierlich und steuerfrei! Erst die Rente selbst wird mit einem geringen Ertragsanteil besteuert. Bei einem 65-Jährigen zum Beispiel mit nur 18 %, welches ein großer Vorteil gegenüber anderen Kapitalanlageprodukten ist, bei denen eine jährliche Versteuerung der Erträge erfolgt. Entscheiden Sie sich für die einmalige Auszahlung, ist die Hälfte der Erträge steuerfrei (sofern die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und das 62. Lebensjahr vollendet wird).
Gibt es beim Abschluss des VGH NiedersachsenTresors eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Kann ich zu meinem Vertrag zusätzliche Beiträge leisten?
Dies ist beim VGH NiedersachsenTresor nicht möglich, da bei diesem nur ein Einmalbeitrag gezahlt werden kann.
Wie lange ist die Mindestlaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit des VGH NiedersachsenTresors beträgt acht Jahre. Somit ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente auch vor dem beantragten Rentenbeginn möglich.
Wie werden die Leistungen des VGH NiedersachsenTresors ausgezahlt?
Bei Renteneintritt entscheiden Sie, ob Sie sich Ihr Vermögen in einer Summe oder als lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Der VGH NiedersachsenTresor bietet Ihnen also maximale Flexibilität.
Kann ich im Rentenbezug auch wieder Kapital entnehmen?
Ja, bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres können Sie im Rentenbezug auch Kapitalbeträge entnehmen. Die Rente reduziert sich allerdings nach einer Kapitalentnahme.

FAQ – alle Fragen zur FirmenRente

Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung möglich?
Dem Gesetz nach kann eine betriebliche Altersversorgung von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Hierzu gehören Arbeiter und Angestellte, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden, aber auch Handelsvertreter oder sonstige überwiegend für das Unternehmen tätige Personen.
Welche betriebliche Altersvorsorge brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie einen Tarif in der Betrieblichen Altersvorsorge selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wer entscheidet über den Anbieter und die Art der betrieblichen Altersversorgung?
Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe das Modell für Sie infrage kommt. Ihr Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter, über den er eine bAV im Unternehmen einrichtet. Folgende Möglichkeiten (Durchführungswege) bieten wir an: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage/Pensionszusage
Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
Beiträge bis zu insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung können steuerbegünstigt (bei Zusagen ab 2005 steuerfrei, davor pauschalbesteuert) angelegt werden. Beiträge bis insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung bleiben sozialabgabenfrei, sofern das Einkommen die in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet.
Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
Sie als Mitarbeiter können monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
Wie kann ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt?
Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente oder in einer Summe. Auch eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung ist möglich.

Wir stehen Ihnen bei!

Ein Streit­fall oder ein Scha­den kön­nen schnell ent­ste­hen. Un­se­re Ver­si­che­run­gen hel­fen Ih­nen da­bei, un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­zu­weh­ren und be­rech­tig­te gel­tend zu ma­chen. Mit un­se­ren Haft­pflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen kön­nen Sie sich ent­spannt zu­rück­leh­nen.

Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung für Privatkunden

Ihr jetziges Gehalt sichert Ihren Lebens­standard. Im Ruhe­stand wird sich das ändern: Die gesetz­liche Rente wird Ihnen ledig­lich eine Grund­ver­sorgung bieten. Nutzen Sie daher die Chance der betrieblichen Alters­ver­sorgung mit der VGH FirmenRente – der Staat und Ihr Arbeit­geber unter­stützen Sie dabei. Ihr Vorteil: Sie zahlen – durch Steuer- und Sozial­ab­gaben­er­sparnis – nur rund die Hälfte der Bei­träge selbst.
Zur Betrieb­lichen Altersversorgung
Gesundheit, Pflege & Vorsorge

Risikolebensversicherung

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert? Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!
Zur Risikolebensversicherung
Altersvorsorge

PrivatRente

Endlich Rente. Was wie ein Traum klingt, wird für manche zum bösen Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird für viele zu klein aus­fallen und deckt oft nur die Grund­ver­sorgung ab. Ohne private Alters­vorsorge entsteht eine Ver­sorgungs­lücke. Sichern Sie daher Ihren gewohnten Lebens­standard mit der VGH PrivatRente. Sie bietet Ihnen vor allem eins: ein lebens­langes zusätz­liches Ein­kommen. Ein beruhi­gendes Gefühl – ein Leben lang.
Zur VGH PrivatRente
Altersvorsorge

BasisRente

Endlich Ruhe­stand? Für Selbst­ständige und Frei­berufler gibt es oft ein böses Er­wachen. Denn die gesetzliche Rente wird klein aus­fallen. Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Lebens­standard mit­hilfe des Staates. Denn die VGH BasisRente „Rü­rup-Ren­te“ wird durch Steuer­vorteile gefördert. So redu­zieren Sie Ihren Eigen­auf­wand erheblich. Vor allem Selbst­ständige, Frei­berufler und Personen mit hohem Ein­kommen und hoher Steuer­last profitieren davon. Sie möchten Steuern sparen und mit­hilfe des Staates ein finanzielles Polster für den Ruhe­stand schaffen? Dann ist unsere VGH BasisRente die richtige Lösung.
Zur VGH BasisRente