FAQ-PortalHaus & Hof

Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz für Firmen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Inventarversicherung
Warum ist eine Einbruchdiebstahlversicherung wichtig?
    Tendenziell steigen die Fälle von Einbruchdiebstahl auch auf landwirtschaftlichen Betrieben. Unsere Einbruchdiebstahlversicherung schützt Sie vor den Kosten des Einbruchdiebstahlverlustes. Sie bietet Schutz bei Schäden, wenn z. B. Pflanzenschutzmittel oder Werkzeuge infolge eines Einbruchs entwendet wurden.
Warum ist eine Feuerversicherung wichtig?
    Die Feuer-Inventarversicherung gehört zu den notwendigen Betriebsversicherungen. Jedes Jahr werden in Niedersachsen Millionenwerte durch Feuerschäden vernichtet. Brandursachen sind dabei hauptsächlich Blitzschlag, defekte Elektroleitungen und Brandstiftung. Unsere Feuerversicherung bietet Ihnen vielfältigen Schutz gegen diese Schäden.
Warum ist eine Inventarversicherung wichtig?
    Ihre Betriebseinrichtung, Maschinen, Tiere und Vorräte sind wertvolles Kapital. Bereits geringe Schäden können zu erheblichen Betriebsstörungen führen. Stellen Sie sich vor, ein heiß gelaufenes Lager führt zu einem Brand an Ihrer Erntemaschine. Oder durch einen Blitz-Überspannungsschaden setzt die Be- und Entlüftung in Ihren Stallungen oder Lagergebäuden aus. In beiden Fällen kommen hohe Kosten auf Sie zu.
Warum ist eine Leitungswasserversicherung wichtig?
    Wasserleitungen und Leitungen von Warmwasserheizungen verschleißen und können durch unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Frost Schaden nehmen. Daher stellen Sie ein erhebliches Schadenpotenzial für Ihr Inventar dar. Unsere Leitungswasserversicherung bietet Ihnen vielfältigen Schutz gegen diese Schäden.
Warum ist eine Sturmversicherung wichtig?
    Sturm und Hagel können die Dächer Ihrer Wirtschaftsgebäude und dadurch Ihr Inventar massiv beschädigen. Unsere Sturmversicherung schützt Sie vor den Kosten nach einem Sturm- oder Hagelschaden. Sie bietet Ihnen vielfältigen Schutz bei Schäden, wenn z. B. ein Sturm einen Teil des Daches Ihrer Lagerhalle abdeckt und herabstürzende Dachteile und der eindringende Regen die in der Halle gelagerten Vorräte beschädigt.
Warum ist eine Versicherung gegen Weitere Naturgefahren wichtig?
    Schwere Unwetter treten immer öfter auf. Die finanziellen Folgen sind oft gravierend. Daher empfehlen wir, neben der Absicherung der Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl eine Erweiterung gegen Weitere Naturgefahren. Unsere Versicherung gegen Weitere Naturgefahren schützt Sie vor den oft erheblichen Kosten nach Wetterereignissen wie z. B.
    • Überschwemmungen nach heftigen Regenfällen
    • Hochwasserschäden durch übergetretene Flüsse und Seen
    • Naturgefahren wie Erdbeben, Erdrutsch und Erdfall sowie Schneedruck
Wie kann ich eine Inventarversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Inventarschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zur Bauleistungversicherung
Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
  • Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden zu empfehlen, der Baumaßnahmen plant und durchführt, denn schon der Rohbau und die Baumaterialien stellen eine erhebliche Investition dar. Schäden können vorher nie in ihrer tatsächlichen Größenordnung kalkuliert werden. Als Bauherr können Sie dadurch unerwartete finanzielle Verluste erleiden. Sie sollten deshalb Ihr Bauvorhaben vom Baubeginn an bis zur Fertigstellung durch eine Bauleistungsversicherung schützen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Was ist versichert?
  • Versichert sind
    • alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
    • alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
    • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
    Nicht versichert sind:
    • die Baustelleneinrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
    • normale Witterungseinflüsse
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie erhalten von uns eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch:
    • Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
    • Fahrlässigkeit und Vandalismus
    • Ungeschicklichkeit
    • Diebstahl fest eingebauter Teile
    • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
    • Baugrubeneinsturz
    • Fehler bei der Bauausführung
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
FAQ – alle Fragen zur Photovoltaikversicherung
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
  • Eine Photovoltaik-Anlage stellt einen hohen Wert dar, der häufig durch einen Kredit finanziert wird. Die Photovoltaikversicherung schützt Sie vor einer Vielzahl von Gefahren und sichert so Ihre Investition. Da Photovoltaik-Anlagen häufig mit dem Ziel errichtet werden, mit dem eingespeisten Strom Gewinne zu erzielen, sind auch Ertragsausfälle versichert, sollte die Anlage einmal durch einen Schaden funktionslos sein.
Was ist versichert?
  • Versichert sind die im Versicherungsschein genannten solartechnischen Anlagen und Geräte für die Stromerzeugung wie
    • Photovoltaik-Module
    • Modultragegestelle
    • Wechselrichter
    • Einspeise- und Erzeugungszähler
    • Akkumulatoren
    • Laderegler
    • Trafos
    • Überspannungsschutzeinrichtungen
    • Blitzschutzanlagen
    • Gleich- und Wechselstromverkabelung
    gemäß Lieferumfang der Stromerzeugungsanlage.

    Nicht versichert sind z. B.
    • Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
    • Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
  • Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert.

    Wir erstatten Ihnen die entgangene Einspeisevergütung in der tatsächlichen Höhe für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Photovoltaikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Beschädigung durch Tiere, z. B. Tierbisse
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert).
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
FAQ – alle Fragen zur Elektronikversicherung
Für wen ist eine Elektronikversicherung wichtig?
  • Eine Elektronikversicherung ist für alle landwirtschaftlichen Betriebe sinnvoll, die hochwertige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte im Einsatz haben wie z. B. EDV- und IT-Ausrüstungen, Mess- und Prüftechnik, elektronische Telefonanlagen, Fütterungscomputer oder Alarmanlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Anlage Eigentümer sind, oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.
Welche elektronischen Geräte sind versichert?
  • In unserer Elektronikversicherung für Landwirte sind folgende elektronische Geräte, Anlagen und Systeme versichert:
    • Kommunikations-, Sicherungs-, Melde-, Informations- und Bürotechnik
    • Mess- und Prüftechnik
    • grafische Gestaltungssysteme
    • Ton- und Bildtechnik
    • Medizintechnik – Geräte der Diagnostik und Therapie
    • besondere Geräte und Anlagen
    Nicht versichert sind: Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten elektronischen Geräte erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Elektronikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Elektronikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt. Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden an den versicherten elektronischen Geräten durch Beschädigung oder Zerstörung sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm und Hagel
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall ersetzt unsere Elektronikversicherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten elektronischen Geräte bis zur Höhe des Neuwerts sein.
    Ist es nicht möglich, die Schäden zu reparieren, da z. B. keine serienmäßig hergestellten Ersatzteile mehr zu beziehen sind, kommt unsere Versicherung für den Zeitwert der elektronischen Geräte auf. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.
Welcher Wert ist bei der Elektronikversicherung versichert?
  • Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte. Grundsätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen. Sollte das nicht möglich sein, übernehmen wir in der Regel die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe des Neuwerts.
Wie kann ich eine Elektronikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Elektronikschaden melden?
FAQ – alle Fragen zur Landtechnikversicherung
Für wen ist eine Landtechnikversicherung wichtig?
    Die Landtechnikversicherung ist eine wichtige Grundlage der Risikoabsicherung. Daher ist sie für jeden landwirtschaftlichen Betrieb zu empfehlen, der mit selbstfahrenden, nicht selbstfahrenden sowie stationären Maschinen und elektronischen bzw. elektrotechnischen Anlagen arbeitet.

    Wenn Ihr Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird erfahrungsgemäß eine entsprechende Versicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Landtechnikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Landtechnikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
    • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
    • Sturm, Frost
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzt unsere Landtechnikversicherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten Maschinen sein. Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
    In unserer Landtechnikversicherung besteht Versicherungsschutz z. B. für:
    • stationäre Maschinen wie z. B. Melk-, Fütterungs-, Mahl- und Mischanlagen, Körnergebläse, Trocknungsanlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, Rübenroder, Rübenmäuse, Kartoffelroder, Häcksler, Schlepper, Radlader, Stapler, Teleskoplader
    • nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Bodenbearbeitungsgeräte, Drill- und Pflanzmaschinen, Pflanzenschutz- und Düngegeräte, Erntemaschinen, Pressen, Beregnungsanlagen, Ladewagen, Anhänger, Güllewagen, Weidezaungeräte, Tränkebecken, Futterraufen
    • elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen
Welcher Wert ist bei der Landtechnikversicherung versichert?
    Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte ohne Rabatte zzgl. Montage, Fracht und Zöllen. Grundsätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen.

    Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
Wie kann ich eine Landtechnikversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Landtechnikschaden melden?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

Sichern Sie sich und Ihren Hof ab

Schützen Sie sich, Ihr Un­ter­neh­men und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit ei­ner ge­werb­li­chen Haft­pflicht- und Rechts­­­schutz­­­ver­­­si­­­che­­­rung. Mi­ni­mie­ren Sie die Haf­tungs­ri­si­ken für sich und Ih­ren Be­trieb und Ihr fi­nan­ziel­les Ri­si­ko im Streit­fall.

Haus und Hof

Gebäude­versicherung

Ihre Gebäude stel­len ei­nen exis­ten­ziel­len Be­stand­teil Ih­res Land­wirt­schafts­be­triebs dar. Ei­ne um­fang­rei­che Ab­­si­che­rung ist da­her für je­den Land­­wirt zu emp­feh­len, denn im Scha­den­fall kom­men ho­he Sum­­men zu­sam­men.
Haus und Hof

Inventar­versicherung

Ihre Be­triebs­­ein­rich­tung, Ma­schi­nen, Tie­re und Vor­rä­te sind wert­­vol­les Ka­pi­tal. Im Scha­den­­fall kom­men ho­he Sum­men zu­sam­men, die Ih­re fi­nan­ziel­len Re­ser­­ven schnell er­schöp­fen kön­nen – da­vor soll­ten Sie sich schüt­zen.
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Landmaschinenversicherung

Landtechnik­versicherung - Finanzieller Schutz bei Schäden an Ihren Maschinen und Geräten
Sachwerte

Bauleistungs­versicherung

Die auf Ih­rer Bau­stel­le ge­la­ger­ten Ma­te­ria­lien stel­len ei­ne er­heb­li­che In­ves­ti­tion dar – ganz zu schwei­gen vom Roh­bau. Un­se­re Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung schützt Sie wäh­rend der Bau­pha­se vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Sachwerte

Elektronik­ver­sicherung

Elektronische Ge­rä­te sind ein we­sent­li­cher Be­stand­teil Ih­res Be­triebs­ka­pi­tals. Un­se­re Elek­tro­nik­ver­si­che­rung be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Sachwerte

Photovoltaik­versicherung

Solarenergie ist die Energie der Zukunft. Um­welt­freund­lich, er­gie­big und be­son­ders wirt­schaft­lich – ab­er nur so­lan­ge nichts pas­siert. Unsere Pho­to­vol­taik­ver­sicherung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Ver­lus­ten durch Schä­den an Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge und mög­lichen Er­trags­aus­fäl­len.