FAQ-PortalHaftung & Recht

Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz für Firmen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Sind Umweltschäden über die Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte abgedeckt?
    In unserer Betriebshaftpflichtversicherung genießen Sie den Schutz unserer Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung. Diese deckt alle wichtigen Grundrisiken wie z. B. Umweltschäden durch Betriebsstörungen oder Schäden an der Biodiversität ab.

Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
    Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sie als Land- und Forstwirt unverzichtbar, denn Schadenersatzforderungen können die wirtschaftliche Existenz Ihres Betriebs gefährden.
Welche Risiken sind versichert?
    Unsere Betriebshaftpflicht für Landwirte sichert land- und forstwirtschaftlichen Risiken ab – wie zum Beispiel:
    • Betriebsstätten-Risiko (Grund/Boden, Hofstelle)
    • Bauherrenhaftpflichtversicherung für betriebliche Zwecke
    • Viehhaltung einschließlich Dam- und Rotwildhaltung in Gehegen
    • Nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
    • Direktvermarktung
    • Konventionelle Produkthaftpflichtversicherung
    • Ferien auf dem Bauernhof
    • Landwirtschaftliche Nebenbetriebe (sofern keine Gewerbesteuerpflicht besteht)
    • Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung
    • Private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Wer ist versichert?
    Unsere Betriebshaftpflicht für Landwirte schützt
    • Sie als Versicherungsnehmer
    • Ihre Betriebsangehörigen
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
    Die Deckungssumme Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen Ihnen als Standarddeckungssumme:
    • 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Wie kann ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Betriebshaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zur Bauherrenversicherung
Sind Bauhelfer in der Bauherrenhaftpflicht für Landwirte mitversichert?
  • Ja, Bauhelfer sind mitversichert, soweit Bauen in eigener Leistung mitversichert ist.
Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
  • Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen.

    Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für die Umgebung, die Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf Ihrer Baustelle ein Personen- oder Sachschaden passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
Wer ist versichert?
  • In unserer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte besteht Versicherungsschutz für betriebliche Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung für Sie als Versicherungsnehmer.
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
  • Die Deckungssumme Ihrer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen Ihnen als Standarddeckungssumme:
    • 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung?
  • Während die Bauherrenhaftpflicht bei Ansprüchen Dritter greift, schützt Sie die Bauleistungsversicherung bei Eigenschäden z. B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler bei der Bauausführung. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss beider Versicherungen, so sind Sie für jeden Fall bestens abgesichert.
FAQ – alle Fragen zur CyberSchutz
Für wen besteht Versicherungsschutz?
  • Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und die im Versicherungsschein aufgeführten Betriebe – sofern der gleiche IT-Standard für alle Betriebe besteht. Mitversicherte Personen sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte aufgrund eines Arbeits-oder Dienstvertrages sowie ordnungsgemäß bestellte Organmitglieder.
Für wen ist der VGH CyberSchutz wichtig?
  • Der VGH CyberSchutz ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb unverzichtbar, welcher mit Computer, Internet oder E-Mail arbeitet. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig und die finanziellen Folgen können schnell Ihre Existenz bedrohen.
In welcher Form können elektronische Daten beeinträchtigt werden?
  • Durch eine Informationssicherheitsverletzung kann eine Beeinträchtigung der
    • Vertraulichkeit (z.B. Hacker entwendet Kundendaten),
    • Integrität (z.B. Manipulation von systemrelevanten Daten)
    • und Verfügbarkeit (z.B. Betriebsunterbrechung beim Online-Banking)
    Ihrer elektronischen Daten entstehen.
Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
  • Im Schadenfall rufen Sie beim 24/7 telefonischen Notdienst an. Nach positiver Überprüfung des Versicherungsschutzes hilft Ihnen ein externer IT-Experten bei der Schadenanalyse und -behebung per Fernwartung weiter. Sollte der Fernwartungszugriff nicht erfolgreich sein, analysiert und behebt der IT-Spezialist den Schaden bei Ihnen vor Ort.
FAQ – alle Fragen zur Umweltversicherung
Warum ist eine Umweltversicherung wichtig?
  • Wenn Ihr land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Anlagen betreibt, die bei einem Unglücksfall die Umwelt erheblich schädigen können, sind hohe Schadenersatzforderungen die Folge. Selbst wenn der Umweltschaden ohne Ihr Verschulden oder sogar durch Fremdeinwirkung passiert, müssen Sie für diesen einstehen. Denn Sie haften allein aus dem Besitz einer Anlage.

    Stellen Sie sich Folgendes vor: Durch ein unbemerktes Leck sickern über Wochen umweltschädigende Stoffe in den Boden und sogar ins Grundwasser. Der daraus resultierende Schaden ist erheblich. Die Umweltbehörde kann Sie für die Sanierung der Böden und des Grundwassers in Anspruch nehmen.

    Daher benötigen Sie als Betreiber von umweltrelevanten Anlagen unbedingt eine umfassende Absicherung vor Schadenersatzansprüchen.
Welche Schäden sind in der Umweltversicherung versichert?
  • Als Unternehmer haften Sie für zwei Arten von Schäden:

    Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflichtversicherung)
    • für Schäden am Eigentum anderer (zum Beispiel dem neu bepflanzten Garten Ihres Nachbarn)
    Schäden an der Umwelt selbst (Umweltschadenversicherung)
    • für Schäden an der Biodiversität (zum Beispiel eine geschützte Fledermausart, die regelmäßig auf dem Nachbargrundstück zu Hause ist)
    • für Beschädigung des Bodens und der Gewässer auf Ihrem Betriebsgelände (zum Beispiel durch Betriebsstörungen wie Brand, Explosion, Leckage)
    In beiden Fällen sind Sie mit unserer Umweltversicherung abgesichert.
Welche Umweltversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wer ist versichert?
  • In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit für
    • Sie als Versicherungsnehmer
    • Ihre Betriebsangehörigen
    • die versicherten Anlagen
Wer kann einen Schadenersatzanspruch stellen?
  • Es können sowohl Privatleute als auch Umweltbehörden als Anspruchsteller auftreten. Wenn bestimmten Behörden Umweltschäden gemeldet werden, sind diese sogar verpflichtet, dem nachzugehen und den Verantwortlichen zu ermitteln.
Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
Wie können besondere Risiken auf dem Betriebsgrundstück versichert werden?
    • Mit der Umwelt Plusversicherung können Anlagen mit besonders großen Lagervolumen abgesichert werden, z.B. Güllelagerungen über 3 Mio Liter.
    • Mit der Bodenkaskoversicherung bis 10% der Versicherungssumme,
      max 500.000 EUR.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
  • In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für die versicherten umweltrelevanten Anlagen auf dem versicherten Betriebsgrundstück.
FAQ – alle Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
  • Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
  • Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
  • Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Sind meine Kinder mitversichert?
  • Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
    Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz.

    Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige:
    Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.

    Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
  • Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
    Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
    Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
  • Auch die Hoferben und Altenteiler sind über Ihren Rechtsschutzvertrag mitversichert. Zudem sind Ihre Eltern, Großeltern und sonstige Familienangehörige mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz für eine vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliederte Person wie zum Beispiel Au-Pairs und Austauschschüler.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
  • Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Gewerbe oder Landwirtschaft abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
  • Sie haben ein Rechtsproblem? Die Onlinestrecke stellt sicher, dass Ihnen möglichst schnell und passgenau geholfen wird.

Sichern Sie sich und Ihren Hof ab

Schützen Sie sich, Ihr Un­ter­neh­men und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit ei­ner ge­werb­li­chen Haft­pflicht- und Rechts­­­schutz­­­ver­­­si­­­che­­­rung. Mi­ni­mie­ren Sie die Haf­tungs­ri­si­ken für sich und Ih­ren Be­trieb und Ihr fi­nan­ziel­les Ri­si­ko im Streit­fall.

Haftpflicht und Rechtsschutz

Rechtsschutz­versicherung

Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­­wirt­schafts- und Ver­kehrs­­rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung an.
Haftpflicht und Rechtsschutz

Betriebshaftpflicht

Als Land- und Forst­wirt haf­ten Sie für Schä­den durch Ih­ren Be­trieb. So­bald Sie oder Ih­re Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen im Rah­men Ih­rer be­­trieb­­li­chen Tä­tig­keit ei­nem Drit­ten Scha­den zu­fü­gen, be­wahrt Sie un­se­re Be­triebs­­haft­pflicht vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Haftpflicht und Rechtsschutz

Umwelt­ver­sicherung

In Deutsch­land haf­ten Sie für Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen, durch die Drit­te ge­schä­digt wer­den, oder für öko­lo­gi­sche Schä­den an der Um­welt selbst.
Cyber-Versicherung

VGH CyberSchutz

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