FAQ PortalGewerbliche Sachversicherung

FAQ – alle Fragen zur Autohaus-Police

Können die Versicherungen auch einzeln abgeschlossen werden?
    Ja, die Versicherungen können alle einzeln abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind Sie aber mit unserer Autohaus-Police besser und günstiger versichert. Das Handling ist einfacher, weil es nur einen Vertrag, ein Bedingungswerk, eine Prämie und einen Ansprechpartner gibt. Zudem profitieren Sie von einer günstigeren Prämie gegenüber den Einzelversicherungen.
Wer ist in der Autohaus-Police versichert?
    In unserer Autohaus-Police sind der Geschäftsführer oder Inhaber des Autohauses sowie die angestellten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit in Kfz-Handel und Kfz-Werkstatt versichert.
Wer kann sich über die Autohaus-Police versichern?
    Unsere Autohaus-Police ist für klassische Autohäuser – Vertrags- oder freie Händler – mit einer oder mehreren Automarken, repräsentativen Verkaufsräumen und Ausstellungsflächen für Automobile und einer angeschlossenen Werkstatt.

    Wenn Sie hauptsächlich mit Kfz-Teilen, Reifen, Landmaschinen, Sonder- und Spezialfahrzeugen handeln, im Fahrzeugbau, im Bereich Tuning, Vermietung, als Straßenhändler oder als Händler mit Hauptvertriebsweg Internet tätig sind, dann ist unsere Autohaus-Police nicht das Richtige für Ihren Betrieb. Wir stellen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot zusammen.

Wie kann ich eine Autohaus-Police abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Schadenfall meines Autohauses melden?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie werden die Prämie und die Versicherungssumme berechnet?
    Die Versicherungssumme und Ihre Beiträge werden jährlich auf Basis Ihres Nettoumsatzes neu berechnet.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht auf Ihrem Betriebsgelände, in Ihren Ausstellungs- und Büroräumen, in der Werkstatt sowie unterwegs.

FAQ – alle Fragen zur Gebäudeversicherung

Für wen ist eine Gebäudeversicherung wichtig?
    Für jeden Eigentümer eines Geschäfts- oder Betriebsgebäudes wie z. B.
    • Büro-/Verwaltungsgebäude
    • Fabrikgebäude
    • Werkstatt
    • Fertigungsstätte
    • Lagerhalle
    ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung empfehlenswert.

    Dabei ist es egal, ob Sie die Immobilie selbst gewerblich nutzen oder sie vermieten bzw. verpachten.
Kann ein Mietausfall aufgrund eines Gebäudeschadens versichert werden?
    Ja, eine individuelle Absicherung gegen Mietverlust aufgrund eines versicherten Sachschadens am Gebäude ist möglich.

    Hier sind der Mietausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts (bei Selbstnutzung) und die fortlaufenden Nebenkosten (zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr) versichert. Ihr VGH Berater informiert Sie gerne ausführlich über die Versicherungsdetails.


Was ist versichert?
    In unserer gewerblichen Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für:
    • das gesamte Gebäude (Geschäfts-, Betriebs- oder Bürogebäude)
    • Gebäudezubehör, das der Instandhaltung dient
    • Gebäudebestandteile wie Wandverkleidungen, Bodenbeläge und Briefkastenanlagen
    • technische Gebäudebestandteile und maschinelle Einrichtungen wie Heizungsanlagen, Klima-/Raumbelüftungsanlagen und Aufzüge
    • bauliche Grundstücksbestandteile wie Mauern, Zäune, Hecken und Hofpflasterungen, Terrassen, Rampen, Schornsteine, Masten, in Mauerwerk oder Beton ausgefertigte Gruben oder Behälter, Ladestationen, Antennenanlagen, elektrische Freileitungen
Welche Gebäudeversicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Gebäudeversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung oder Beschädigung Ihres Geschäfts- oder Betriebsgebäudes durch Schäden wie beispielsweise:
    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Plusschutz wie z.B. böswillige Beschädigung oder Fahrzeuganprall
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall erhalten Sie in der Regel eine Neuwertentschädigung. Bei Gebäuden ist dies der ortsübliche Neubauwert, einschließlich Architektengebühren, Konstruktions- und Planungskosten.
    Bei beschädigten Sachen erhalten Sie die notwendigen Reparaturkosten.

Wie kann ich eine Gebäudeversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Gebäudeschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

FAQ – alle Fragen zur Inventarversicherung

Für wen ist eine Inventarversicherung wichtig?
    Eine gewerbliche Inventarversicherung ist generell für jedes Unternehmen empfehlenswert.
    Für Handwerksbetriebe mit vielen Maschinen und Werkzeugen, für Händler mit großem beziehungsweise teurem Lagerbestand an Waren oder Vorräten oder für das produzierende Gewerbe wie z. B. Druckereien ist eine Inventarversicherung nahezu unverzichtbar.

Was ist versichert?
    In unserer gewerblichen Inventarversicherung besteht Versicherungsschutz für:
    • die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
    • alle Waren und Vorräte in Ihren Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen
    • Sachen Ihrer Kunden, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur in Ihrer Obhut befinden
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Inventarversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte durch Schäden wie beispielsweise:
    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Einbruchdiebstahl
    • Plusschutz wie z.B. böswillige Beschädigung oder Rauch und Ruß
Welche Inventarversicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Berater helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall erhalten Sie in der Regel den Neuwert der zerstörten Sachen ersetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis. Bei beschädigten Sachen erhalten Sie die notwendigen Reparaturkosten.

Wie kann ich eine Inventarversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Inventarschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

FAQ – alle Fragen zur Glasversicherung

Warum ist eine Glasversicherung wichtig?
    Die Glasversicherung greift nicht bei allen Schadenursachen. Der Leistungsumfang ist begrenzt auf Glasschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
    Mit unserer gewerblichen Glasversicherung können Sie sich zusätzlich z. B. vor mutwilliger Beschädigung, Unvorsichtigkeit, Fahrlässigkeit oder Steinschlag absichern.

Was ist versichert?
    Glasversicherung für Gebäude
    Versichert sind:
    • alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben und Platten aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff
    • Außenvitrinen und Schaukästen - auch außerhalb von Gebäuden
    • Werbeanlagen wie Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente
    Glasversicherung für Inventar
    Versichert sind:
    • alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff
    • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten, und Spiegel
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer gewerblichen Glasversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche)
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere gewerbliche Glasversicherung leistet:
    • bei Bruch der versicherten Innen- und Außenverglasung
    • unabhängig von der Ursache, also z. B. bei Fahrlässigkeit durch Ihren Mitarbeiter, bei Steinschlag durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder spielende Kinder, aber auch bei Schäden durch Einbruch oder Spannungen im Glas
Welche Glasversicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet Ihnen Schutz gegen Schäden an der Außen - und Innenverglasung und an den Werbeanlagen. Lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die vom Schaden betroffenen Verglasungen in gleicher Art und Güte. Sollte eine Notverglasung erforderlich sein, sind diese Kosten ebenfalls in unserer Versicherung inbegriffen. Zudem übernehmen wir die Entsorgung der beschädigten Verglasungen.
Wie kann ich eine Glasversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Glasschaden melden?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

FAQ – alle Fragen zur Bauleistungsversicherung

Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
    Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden wichtig, der Baumaßnahmen plant und durchführt – egal ob Sie Auftraggeber (Bauherr) oder Auftragnehmer (Bauunternehmer) sind.
Wann besteht Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Was ist versichert?
    Versichert sind
    • alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
    • alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
    • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
    Nicht versichert sind
    • die Baustelleneinrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
    • normale Witterungseinflüsse
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Sie erhalten von uns eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch
    • Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
    • Fahrlässigkeit und Vandalismus
    • Ungeschicklichkeit
    • Diebstahl fest eingebauter Teile
    • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
    • Baugrubeneinsturz
    • Fehler bei der Bauausführung
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

FAQ – alle Fragen zur Elektronikversicherung

Für wen ist eine Elektronikversicherung wichtig?
    Eine Elektronikversicherung ist für alle Unternehmen sinnvoll, die hochwertige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte im Einsatz haben wie z. B. EDV- und IT-Ausrüstungen, Mess- und Prüftechnik, grafische Gestaltungssysteme, Ton- und Bildtechnik oder Medizintechnik.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Anlage Eigentümer sind, oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.

Welche elektronischen Geräte sind versichert?
    In unserer Elektronikversicherung sind folgende elektronische Geräte, Anlagen und Systeme versichert:
    • Kommunikations-, Sicherungs-, Melde-, Informations- und Bürotechnik
    • Mess- und Prüftechnik
    • Grafische Gestaltungssysteme
    • Ton- und Bildtechnik
    • Medizintechnik – Geräte der Diagnostik und Therapie
    Nicht versichert sind:
    • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten elektronischen Geräte erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Elektronikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Elektronikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt. Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden an den versicherten elektronischen Geräten durch Beschädigung oder Zerstörung, sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl. Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm und Hagel
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzt unsere Elektronikversicherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten elektronischen Geräte bis zur Höhe des Neuwerts sein.

    Ist es nicht möglich, die Schäden zu reparieren, da z. B. keine serienmäßig hergestellten Ersatzteile mehr zu beziehen sind, kommt unsere Versicherung für den Zeitwert der elektronischen Geräte auf. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.

Welcher Wert ist bei der Elektronikversicherung versichert?
    Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte. Grundsätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen. Sollte das nicht möglich sein, übernehmen wir in der Regel die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe des Neuwerts.
Wie kann ich eine Elektronikversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Elektronikschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

FAQ – alle Fragen zur Maschinenversicherung

Für wen ist eine Maschinenversicherung wichtig?
    Die Maschinenversicherung ist eine wichtige Grundlage der Risikoabsicherung. Daher ist sie für jedes Unternehmen zu empfehlen, das hochwertige Maschinen und Anlagen besitzt, insbesondere aber für diese Bereiche:
    • Baugewerbe
    • Grafische Betriebe
    • Metallverarbeitung
    • Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung
    • Holzbearbeitung
    • Textilbetriebe
    • Nahrungsmittelhersteller
    Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Maschine Eigentümer sind oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.

    Wenn Ihr Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird erfahrungsgemäß eine entsprechende Versicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Maschinenversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
    In der Maschinenversicherung für stationäre Maschinen:
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Abhandenkommen durch Diebstahl (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Inventarversicherung)
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Maschinenversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.
    Sie leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
    • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
    • Sturm, Frost
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzt unsere Maschinenversicherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten Maschinen sein. Die Grenze der Entschädigung im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
    Maschinenversicherung für stationäre Maschinen

    Mit unserer Maschinenversicherung besteht Versicherungsschutz z. B. für:
    • Werkzeugmaschinen
    • Holzbearbeitungsmaschinen
    • Druckmaschinen
    • Motoren, Transformatoren
    • Blockheizkraftwerke
    Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare oder transportable Geräte

    In unserer Maschinen- und Kaskoversicherung sind u. a. abgesichert:
    • Hub- und Gabelstapler
    • Estrich- und Zementpumpen
    • Bagger, Ladegeräte, Schaufellader
    • Krane, Hubarbeitsbühnen
Welcher Wert ist bei der Maschinenversicherung versichert?
    Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte ohne Rabatte, zzgl. Montage, Fracht und Zöllen. Grundsätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen. Die Grenze der Entschädigung im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.
Wie kann ich eine Maschinenversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Maschinenschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

FAQ – alle Fragen zur Photovoltaikversicherung

Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
    Eine Photovoltaik-Anlage stellt einen hohen Wert dar, der häufig durch einen Kredit finanziert wird. Die Photovoltaikversicherung schützt Sie vor einer Vielzahl von Gefahren und sichert so Ihre Investition. Da Photovoltaik-Anlagen häufig mit dem Ziel errichtet werden, mit dem eingespeisten Strom Gewinne zu erzielen, sind auch Ertragsausfälle versichert, sollte die Anlage einmal durch einen Schaden funktionslos sein.
Was ist versichert?
    Versichert sind die im Versicherungsschein genannten solartechnischen Anlagen und Geräte für die Stromerzeugung wie
    • Photovoltaik-Module
    • Modultragegestelle
    • Wechselrichter
    • Einspeise- und Erzeugungszähler
    • Akkumulatoren
    • Laderegler
    • Trafos
    • Überspannungsschutzeinrichtungen
    • Blitzschutzanlagen
    • Gleich- und Wechselstromverkabelung
    gemäß Lieferumfang der Stromerzeugungsanlage

    Nicht versichert sind z. B.
    • Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
    • Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
    Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert. Wir erstatten Ihnen die entgangene Einspeisevergütung in der tatsächlichen Höhe für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Photovoltaikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Beschädigung durch Tiere z. B. Tierbisse
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert).
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

FAQ – alle Fragen zur Transportversicherung

Für wen ist eine Transportversicherung wichtig?
    Eine Transport- bzw. Transport- und Ausstellungsversicherung ist jedem Unternehmen zu empfehlen, das Waren und Güter aller Art mit eigenen Fahrzeugen befördert, von einem Spediteur oder Fuhrunternehmen transportieren lässt oder sich auf Ausstellungen und Messen präsentiert.
Wann besteht Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht, nach Vereinbarung, auf dem kompletten Transportweg, d. h. vom Absender bis zum Empfänger inkl. aller Be- und Entladevorgänge sowie notwendiger Zwischenlagerungen.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die entstanden sind durch
    • vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Fehlen handelsüblicher Verpackungen oder Mängel an handelsüblichen Verpackungen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Warentransportversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Damit sind alle Gefahren und Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, durch die Versicherung abgedeckt. Versicherungsschutz besteht u. a. bei Verlust und Beschädigung durch Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder eine Beschädigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen versicherten Güter durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
    Unsere Werkverkehrsversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der versicherten Waren während des Transports z. B. durch
    • Unfall des Transportmittels, z. B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • höhere Gewalt
    • Diebstahl oder Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs
    • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung
    • Schäden beim Be- und Entladen.
    Unsere Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die, teilweise sogar zwingend vorgeschriebene, gesetzliche und unter Umständen vertragliche Haftung des Unternehmers aus Verkehrsverträgen.
    Unsere Ausstellungs- und Messeversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der Ausstellungsstücke oder den Ausstellungsstand einschl. Einrichtung, z.B.
    • Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • böswillige Beschädigung
    • Einbruchdiebstahl, Diebstahl
    • Beraubung, Abhandenkommen
    • höhere Gewalt
    • gewöhnlicher Bruch.
Welche Leistungen erbringt eine Transportversicherung im Schadenfall?
  • Die Transportversicherung ersetzt
    • die Reparaturkosten für beschädigte Güter
    • maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei Totalschaden oder Verlust des Gutes
    • für Frachtführer die Befriedigung berechtigter Ansprüche gemäß § 431f HGB (Handelsgesetzbuch)
Wer benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung?
    Eine Verkehrshaftungsversicherung
    • müssen alle Frachtführer abschließen, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen (Pflichtversicherung)
    • sollten alle weiteren Frachtführer abschließen, die die oben genannten Beförderungen mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen.
Wie kann ich eine Transportversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Transportschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

Ihre Sachwerte in sicheren Händen

Ihr Un­ter­neh­men hat in den un­ter­schied­lichs­ten Be­rei­chen in­­ves­­tiert. Da­bei kön­nen ge­ra­de Ih­re Ge­­bäu­de, teu­re Elek­­tro­­nik­­ge­­rä­te oder Ihr Fuhr­­park sehr schnell be­­schä­digt wer­­den. Ge­­gen die fi­­nan­­ziel­­len, teils schwer­­wie­­gen­­den Fol­­gen si­chern wir Sie rund­­um zu­­ver­­läs­sig ab.

Sachwerte

Gebäude­versicherung

Ihre ge­werb­li­chen Im­mo­bi­lien sind ein er­heb­li­cher Ver­mö­gens­­wert und die Ba­sis Ih­rer wirt­­schaft­­li­chen Exis­tenz. 
Sachwerte

Inventar­versicherung

Das In­ven­tar Ih­res Un­ter­neh­mens hat nicht nur fi­nan­ziel­len Wert, es bil­det auch die Grund­la­ge Ih­rer Ar­beit. 
Sachwerte

Glasversicherung

Ob Schau­fens­ter, Glas­tü­ren, Ver­­kaufs­­tre­­sen, Vi­­tr­i­nen oder Spie­­gel – Glas bringt Licht in Ihr Ge­­bäu­­de oder Räumlichkeiten und gibt Kun­­den ei­­nen Blick auf Ih­­re Wa­­ren.
Sachwerte

Bauleistungs­versicherung

Die auf Ih­rer Bau­stel­le ge­la­ger­ten Ma­te­ria­lien stel­len ei­ne er­heb­li­che In­ves­ti­tion dar – ganz zu schwei­gen vom Roh­bau. Un­se­re Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung schützt Sie wäh­rend der Bau­pha­se vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Sachwerte

Elektronik­ver­sicherung

Elektronische Ge­rä­te sind ein we­sent­li­cher Be­stand­teil Ih­res Be­triebs­ka­pi­tals. Un­se­re Elek­tro­nik­ver­si­che­rung be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Sachwerte

Photovoltaik­versicherung

Solarenergie ist die Energie der Zukunft. Um­welt­freund­lich, er­gie­big und be­son­ders wirt­schaft­lich – ab­er nur so­lan­ge nichts pas­siert. Unsere Pho­to­vol­taik­ver­sicherung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Ver­lus­ten durch Schä­den an Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge und mög­lichen Er­trags­aus­fäl­len.
Sachwerte

Maschinen­versicherung

Ihre Ma­schi­nen stel­len ei­nen wert­vol­len und zen­tra­len Be­stand­teil Ih­res Be­triebs dar. Un­se­re Ma­­schi­­nen­­ver­­si­che­rung be­­wahrt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Ver­­lus­­ten, wenn Ih­re Ma­­schi­­nen be­­schä­­digt oder zer­­stört wer­­den.
Sachwerte

Transport­versicherung

Der Ver­sand und der Trans­port von Wa­ren und Gü­tern al­ler Art sind nicht oh­ne Ri­si­ko. Da­her ist es wich­tig, sich vor fi­nan­ziel­len Fol­gen zu schüt­zen.
Sachwerte

Spezialversicherungen

Mit den Spezialversicherungen der VGH bieten wir Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz für besondere Lieblingsstücke oder Ihr Hobby wie z. B. Ihre Kamera, Ihr Musikinstrument, Ihren Camper, Ihr Boot oder kostbaren Schmuck.
Fuhrpark

Gewerbliche Kfz-Versicherung

Die stän­di­ge zu­ver­läs­si­ge Ver­füg­bar­keit Ih­rer Fir­men­fahr­zeu­ge ist ei­ne wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Er­folg Ih­res Un­ter­neh­mens. Schä­den an Ih­ren Fahr­zeu­gen soll­ten nicht den Ar­beits­all­tag be­­hin­­dern.