Drachen steigen lassen war gestern!
Drohnenpiloten aufgepasst!

Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nicht ohne Grund: Wenn Sie mit Ihrer Drohne eine Person verletzen oder einen Sachschaden verursachen, zum Beispiel eine Stromleitung beschädigen, werden Sie als Halter haftbar gemacht! Unsere Flugdrohnenhalter-Haftpflichtversicherungen schützen Sie im Fall der Fälle vor den finanziellen Folgen.

Schadenbeispiel: Absturz der Flugdrohne

Die Drohne fliegt unkontrolliert außer Sichtweite und stürzt auf einen Sportwagen. Der PKW ist durch die Kollision mit der Drohne beschädigt. Das kann schnell teuer werden. In diesem Fall sind die Insassen unverletzt, aber alleine der Sachschaden beläuft sich auf 12.000 €.

Haftpflicht und Rechtsschutz: Sinnvoll abgesichert | VGH

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