Drachen steigen lassen war gestern!
Drohnenpiloten aufgepasst!

Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nicht ohne Grund: Wenn Sie mit Ihrer Drohne eine Person verletzen oder einen Sachschaden verursachen, zum Beispiel eine Stromleitung beschädigen, werden Sie als Halter haftbar gemacht! Unsere Flugdrohnenhalter-Haftpflichtversicherungen schützen Sie im Fall der Fälle vor den finanziellen Folgen.

Den passenden Schutz für die Schäden durch Ihre Drohne bekommen Sie hier und jetzt ganz bequem online
 

Drohne bis 0,25 kg Abfluggewicht:

Beitragsfrei in der Privathaftpflicht Premium

 

Drohne über 0,25 kg bis 5 kg Abfluggewicht:

Ab 4,55 Euro im Jahr* mit dem Baustein Privathaftpflicht Drohnen

  • * in der PHV Premium: Preis je Flugdrohne / Flugmodell, 10 % Dauernachlass, 15 % Vorausrabatt / Rückvergütung, 19 % Versicherungsteuer
 

Drohne über 5 kg Abfluggewicht für den privaten Einsatz oder:

  • Teilnahme an Veranstaltungen

  • Teilnahme an Wettbewerben

  • Nutzung im Rahmen einer nebenberuflichen- selbstständigen Tätigkeit

  • gewerbliche Nutzung

Fragen Sie unsere Berater nach dem passenden Versicherungs­schutz.

Schadenbeispiel: Absturz der Flugdrohne

Die Drohne fliegt unkontrolliert außer Sichtweite und stürzt auf einen Sportwagen. Der PKW ist durch die Kollision mit der Drohne beschädigt. Das kann schnell teuer werden. In diesem Fall sind die Insassen unverletzt, aber alleine der Sachschaden beläuft sich auf 12.000 €.

Die VGH Kfz-Versicherung | Wenn Bock auf Auto …

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