Die Jagdhaftpflichtversicherung der VGH
Beim Jagen kann durch ein erhöhtes Risiko viel passieren. Darum ist die Jagdhaftpflichtversicherung in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung. Schäden während der Jagdausübung können weitreichende Folgen haben und erfordern eine finanzielle Absicherung des Jägers. Genau diese bietet Ihnen die Jagdhaftpflicht der VGH.
- Wir bieten einen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt zwischen 7,5 oder 15 Mio Euro.
- Der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie weiteren Arten von Waffen und Munition ist auch außerhalb der Jagd, beispielsweise der Aufbewahrung oder dem Transport versichert.
- Unsere Versicherung bietet Vorteile für Halter von Jagdhunden: die Jagdhunde-Unfallversicherung. Diese deckt die tierärztliche Behandlung oder notwendige Maßnahmen für einen Hund infolge eines Unfalls.
Pflichtversicherung für alle Jäger
Die Jagdhaftpflicht gehört zu den vorgeschriebenen Pflichtversicherungen zur Jagdausübung in Deutschland. Jeder Jäger muss eine Jagdhaftpflichtversicherung bei der Jagdbehörde vorweisen können, wenn er seinen Jagdschein einlösen möchte.
Unsere Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Jagdtätigkeit und in einem Schadensfall. Nicht nur Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter sind versichert, sondern auch Jagdhelfer und nicht gewerbsmäßige Tierhüter sind mitversichert. Die VGH bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Bedarf. Sie können ganz einfach Ihren Betrag berechnen, unsere Versicherung sofort online abschließen oder ein Angebot anfordern.
Infos zur Jagdhaftpflicht der VGH
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
- Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen
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Jagdhaftpflichtversicherung Speziell für die Jagd Beitrag pro Jahr ab 39,50 € Versicherungssumme7,5 oder 15 Mio.€ Besitz und Gebrauch von Waffen sowie MunitionVerzicht auf Einwand des fehlenden Verschuldens, z. B. QuerschlägerHalten von Jagdhunden, inkl. WelpenBesitz und Betrieb jagdlicher Einrichtungen, z. B. HochsitzeProduktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von JagderzeugnissenEhrenamtliche Tätigkeit in jagdlichen OrganisationenForderungsausfall: Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzenBeschädigung, Vernichtung, Verlust fremder GegenständeInnovationsklauselWeltweiter VersicherungsschutzPersonenschäden von Angehörigen, inkl. SchmerzensgeldansprücheSpeziell für Jagdhunde (Jagdhunde-Unfallversicherung) Tierärztliche Behandlung, Tötung oder Nottötung des Jagdhundes infolge eines Unfalls
bis zu 4.000 €Örtliche Geltung
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*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- für ein Jagdjahr
- Zahlweise: jährlich mit Lastschriftverfahren
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme 7.500.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mitgliedschaft in der LJN (Landesjägerschaft Niedersachsen) inklusive Versicherungsteuer.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung
- Was deckt die Jagdhaftpflicht ab?
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In einem Schadenfall prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen. Berechtigte Ansprüche begleichen wir, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht. Die VGH bietet eine Pauschale für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt zwischen 7,5 oder 15 Millionen Euro. Die Versicherungssumme steht je Schadenfall zur Verfügung.
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- Wer ist mit der Jagdhaftpflichtversicherung versichert?
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Sie als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. als Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner. Die Hüter Ihrer Jagdhunde oder Jagdhelfer sind mitversichert, soweit sie nicht gewerbsmäßig sind. Als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen z.B. Treiber sind Sie ebenfalls versichert.
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- Wie kann ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?
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Direkt nach dem Abschluss bekommen Sie von uns die Versicherungsbestätigung als Nachweis für die bestehende Jagd-Haftpflichtversicherung. Für die Folgejahre erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres eine Versicherungsbescheinigung – in der Regel alle drei Jahre, auf Wunsch auch jedes Jahr.
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- Welche Versicherung braucht ein Jäger?
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Wer in Deutschland eine Jagdtätigkeit ausüben möchte, braucht nicht nur einen Jagdschein, sondern auch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch vermindert sich zwar nicht das Risiko, aber im Schadensfall sind Sie umfänglich versichert.
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- Wie viel kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?
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Die Preise für eine Jagdhaftpflichtversicherung unterscheiden sich abhängig von den Leistungen, der Deckungssumme und dem Anbieter. Meist wird eine jährliche Zahlungsweise vereinbart und eine günstige Jagdhaftpflichtversicherung ist bereits ab ca. 30 Euro im Jahr möglich. Wenn Sie eine Jagdhaftpflicht der VGH berechnen möchten, können Sie es hier machen.
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