In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung
Was ist besser: Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung?
Unser Werkstattservice
Das liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben, mit der Sie immer zufrieden sind, dann können Sie diese natürlich auch weiterhin aufsuchen. Auf der anderen Seite sparen Sie, wenn Sie unser hochwertiges und flächendeckendes Partnerwerkstattnetz nutzen. Jede einzelne ist ein anerkannter Meisterbetrieb mit Qualitätszertifizierung.
Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?
Je mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihre Kfz-Versicherung und Sie sparen bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine kleinere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt. Je umsichtiger Sie also fahren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wichtiger noch: umso weniger geschieht Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern.
Was ist ein Rabattschutz?
Jedem kann ein Unfall passieren. Und kaum einer verursacht absichtlich einen Schaden. Neben dem Ärger kommt noch die Hochstufung in der Kasko- oder Haftpflicht-Versicherung hinzu. Wer über Jahre aufgepasst hat, umsichtig gefahren ist, erhält jedes Jahr mehr Prozent Rabatt. Dieser ist schon mit einem Schaden schnell verloren bzw. man klettert wieder hoch auf der Rabattleiter. Hier greift der Rabattschutz der VGH: Ein Schaden ist wie kein Schaden: Wir zahlen, stufen Sie aber nicht hoch.
Winterreifen und Versicherungsschutz – was muss ich beachten?
Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit Winterreifen mit dem Alpine-Logo unterwegs sein müssen.
Die M+S-Reifen reichen nicht mehr aus. Das Alpine-Symbol ist ein Schneeflocken Symbol, auch 3-Peak-Mointain-Snowflake Symbol genannt. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 € rechnen.
Was ist die "Internationale Versicherungskarte"?
Die Internationale Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Internationale Versicherungskarte am besten bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.
Auch in Ländern, die keine Internationale Versicherungskarte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.
Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Internationalen Versicherungskarte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Wilhelmstraße 43 / 43 G 10117 Berlin
Der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf den Zeitraum ab Erteilung der (elektronischen) Versicherungsbestätigung spätestens bis zum Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Wo finde ich die Typschlüsselnummer?
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 2.2
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Brauche ich eine Insassen-Unfallversicherung?
Die Insassenunfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung jeder Kfz-Versicherung. Sie leistet, wenn Ihnen oder einer anderen versicherten Person ein Unfall zustößt, der in unmittelbarem mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs zusammen-hängt. Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Bei zwei oder mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen.
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend.
Wer darf mit meinem Fahrzeug fahren im Rahmen eines Versicherungsvertrags? Müssen Versicherungsnehmer und Fahrer identisch sein?
Sie können bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags mehrere Fahrer angeben. Gleichzeitig müssen Versicherungsnehmer und Fahrer nicht identisch sein. Wichtig ist die Angabe des jeweils jüngsten und ältesten Fahrers des versicherten Fahrzeugs.
Ab wann ist mein Fahrzeug ein Youngtimer oder Oldtimer?
Youngtimer
Pkw ab 20 Jahre
Max. jährliche Fahrleistung: 10.000 km
(Sehr) guter Erhaltungszustand - Stichwort "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
Ab 30 Jahre - Zulassung mit H-Kennzeichen. Dann Versicherung als Oldtimer
Das Fahrzeug muss ein H-Kennzeichen haben. Voraussetzung dafür ist, dass es mindestens seit dreißig Jahren in Betrieb ist und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet wird, der zu dem Ergebnis kommt, dass das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet wird.
Oldtimer
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen
Vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
entsprechen weitestgehend dem Originalzustand
Ab 30 Jahre - Zulassung mit H-Kennzeichen. Dann Versicherung als Oldtimer Guter Erhaltungszustand
Dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
Was ist der Unterscheid zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:
▪ Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
▪ Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
▪ Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen, und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.
Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und weist den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen nach. Aufgrund des Kennzeichenabkommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise in viele Länder nicht mehr erforderlich. Allerdings enthält sie Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, daher ist die Mitnahme empfehlenswert.
Was ist die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse)?
Die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse) gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer bereits unfallfrei unterwegs ist. Für den Abschluss einer Autoversicherung ist die Schadensfreiheitsklasse dahingehend relevant, weil diese oftmals an einen Schadensfreiheitsrabatt gekoppelt ist. Unfallfreies Fahren wird vom Versicherer durch niedrigere Beiträge belohnt. Mit jedem schadenfreien Jahr sparen Sie durch eine günstigere Kfz-Versicherung.
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen sowohl eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Kfz-Versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Wie erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft, dann übernehmen wir den Schadenverlauf des bisherigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen.
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
Weitere Infos finden Sie in unserem Online-Abschluss. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Kfz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (0800 8440800) oder Ihren Berater kontaktieren.
Wieso brauche ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist unbedingt notwendig, damit Sie Ihr Auto überhaupt zulassen können. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (beispielsweise HR23BV7).
Ihre eVB-Nummer erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Autoversicherung entweder direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Die elektronische Versicherungsbestätigung kann Ihnen per Post, telefonisch oder per SMS mitgeteilt werden. Mit dieser Nummer gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Über eine Datenbank werden dort Ihre Versicherungsdaten abgefragt und geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police steht für den Versicherungsschutz, der auch Schäden umfasst, die Sie* als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf einer Reise im Ausland (A.8.1.1, Satz 1, mit Ausnahme Deutschlands) erleiden. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
*Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner
FAQ – alle Fragen zur Motorradversicherung
Kann ich meine Motorradversicherung noch erweitern?
Ja, Sie können weitere Leistungen wie einen Schutzbrief einschließen. Lassen Sie sich hierzu persönlich beraten. Am besten berechnen Sie aber zuerst schnell, einfach und gleich online Ihre persönliche Motorradversicherung.
Ferienzeit: Dürfen sich Motorradfahrer durch den Stau schlängeln?
Die Osterferien stehen vor der Tür. Des einen Glück ist des anderen Leid: Die Pläne der Motorrad-Fans kollidieren dann oft mit den Familien-Reisenden, die auch – allerdings im Auto – Richtung Süden unterwegs sind. "Ich stell mich doch nicht in die Schlange!", so die gängige Meinung.
Doch dürfen Motorradfahrer das: Rechts überholen und sich auf der Autobahn zwischen den Autokolonnen hindurchschlängeln?
Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar: Das Hindurchschlängeln sowie ein rechts überholen ist verboten. Da bleibt einem nur die zulässige Möglichkeit des linksüberholens. Jedoch hat der Motorradfahrer dafür häufig nicht genug Platz: Der Sicherheitsabstand zur Autoreihe wird dann nicht eingehalten. Oder die linke Fahrbahnmarkierung überfahren. Beides ~ nicht erlaubt.
Ein Muss für jeden Motorradfahrer: Private Unfallversicherung
Egal ob Schnellfahrer oder Genussfahrer - für jeden Motorrad-Fan empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Diese leistet eine feste Geldsumme. wenn infolge eines Motorradunfalls bleibende Körperschäden entstehen.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer verliert aufgrund eines Motorradunfalls sein rechtes Bein. Dadurch ist er zu 70 % Invalide. Neben gesundheitlichen Folgeschäden kommen auch schnell finanzielle Belastungen auf einen zu. Berechnen Sie hier online und einfach die Geldleistung unserer Unfallversicherung.
Sie möchten einen Unfallschutz, der individuell auf Sie abgestimmt ist? Wir beraten Sie gern.
Wann brauche ich eine grüne Karte?
Die Internationale Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und weist den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen nach. Aufgrund des Kennzeichenabkommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise in viele Länder nicht mehr erforderlich. Allerdings enthält sie Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, daher ist die Mitnahme empfehlenswert.
Welche Motorradversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorradversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Motorradschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berate kontaktieren.
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsstelle als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad besteht. Für die Zulassung benötigen Sie ebenfalls Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen gilt für eine bestimmte Phase des Jahres. Diese muss mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate umfassen und darf maximal elf Monate andauern. Ein großer Vorteil ist es, dass Sie nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle gehen müssen, um Ihr Motorrad im Frühjahr an- und im Winter wieder abzumelden. Über das Saisonkennzeichen bleibt das Motorrad auch in der kalten Jahreszeit versichert (Ruheversicherung). Es ist dann allerdings abgemeldet und darf nicht bewegt werden. Auch die Versicherungsbeiträge ruhen dann, was wiederum einiges an Geld spart.
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
Für Zweiräder gibt es die Führerscheinklassen Mofa, AM, A1, A2 und A.
Wer ein Mofa fahren möchte, muss 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen. Das Mofa darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h haben und nur für eine Person ausgelegt sein.
Mit 16 Jahren können Führerscheine der Klassen AM (klassischer Roller-Führerschein) oder A1 (Schein für 125er-Maschinen) gemacht werden. Hierfür sind Theorie und Praxis erforderlich. Die Klasse AM berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder einer Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf sogar mehr als Tempo 80 gefahren werden, wenn das Leichtkraftrad maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von maximal 11 kW hat.
Kleine Motorräder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg dürfen ab 18 Jahren gefahren werden. Hierfür ist der Führerschein der Klasse A2 notwendig. Nach zwei Jahren kann anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A für große Motorräder absolviert werden. Mit diesem Führerschein dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkungen gefahren werden. Wer direkt bei Klasse A anfangen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Einige Übungsstunden mit dem ungedrosselten Motorrad sind aber in jedem Fall sinnvoll, um Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug zu bekommen.
Wie ist mein Sozius abgesichert?
Ihr Sozius ist grundsätzlich durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Sie den Schaden verursachen. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall, zahlt dessen Versicherung.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
Der Schadenfreiheitsrabatt, den Sie mit Ihrem Auto erfahren haben, kann auf das Motorrad übertragen werden.
FAQ – alle Fragen zur Mopedversicherung
Zahle ich die volle Summe, wenn ich das Moped-Kennzeichen erst später hole?
Nein. nicht bei der VGH. Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28/29. Februar des nächsten Jahres. Wer später sein Nummernschild holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Mai benötigen, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verfallspolice. Und das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen geknüpft ist. So müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Versicherungskennzeichen am Roller anbringen.
Kann eine minderjährige Person eine Mopedversicherung abschließen?
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wer darf mit dem Moped fahren?
Jeder berechtigte Fahrer.
Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
In der Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. März. Die Versicherung läuft ab diesem Stichtag genau ein Jahr. Der Farbwechsel hilft dabei, die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen. So gibt es immer einen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz.
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
Welche Mopedversicherung brauche ich?
Die VGH bietet mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Grunddeckung an und schützt Sie vor Ansprüchen aus Schäden, die Sie anderen zufügen. Außerdem können Sie diesen Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern und Ihr Fahrzeug z. B. gegen Diebstahl absichern. Wählen Sie Ihre Deckung in der Mopedversicherung einfach selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Wie kann ich eine Mopedversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Mopedschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Mopedschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zur Fahrradversicherung
Was ist in der Fahrradversicherung versichert?
Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete, nicht versicherungspflichtige Fahrrad einschließlich Fahrradanhänger. Mitversichert sind zur Funktion des Fahrrades bzw. des Fahrradanhängers gehörende Teile sowie mitgeführtes Zubehör und Gepäck wie Helm, Schloss, Kleidung und Campingartikel.
Was deckt die Fahrradversicherung nicht ab?
- Optische Mängel wie Schrammen, die die Funktion des Fahrrads nicht beeinträchtigen
- Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Teilnahme an Straßenrennen oder Rennsportveranstaltungen mit Massenstarts
- Fahrten in Bike- und Downhillparks sowie auf ausgewiesenen Downhillstrecken
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Ihr Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein, bei der VGH Fahrradversicherung gibt es keine Wartezeit.
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
Verkehrsübliche Schlösser, dazu zählen auch Einsteckschlösser, sind ausreichend. Wir empfehlen Ihnen, sich für ein höherwertiges Schloss zu entscheiden – Ihrem Fahrrad zuliebe.
Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
1. Fahrräder, Crossräder, Mountainbikes, Kinderräder u. ä. Räder ohne Tretunterstützung
2. Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
3. Lastenräder ohne Tretunterstützung
4. E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Hinweise:
• Pflichtversicherung: Sie sind nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abzusichern.
• Helm: Tragen Sie zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
• Mindestalter: Ein Mindestalter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
• Radwege: Sie können die Radwege nutzen.
• Kindersitze und Anhänger: Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinderanhänger bzw. Fahrradanhänger sind erlaubt.
• Seitenspiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, das Rad mit Seitenspiegeln auszustatten.
• Beleuchtung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad ausreichend zu beleuchten.
• Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen in Fahrtrichtung befahren oder wenn diese mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
• Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
Versicherungspflichtig sind folgende Fahrräder:
1. E-Bikes ohne Tretunterstützung
2. S-Pedelcs mit Tretunterstützung
3. E-Bike und E-Mofas ohne Tretunterstützung
4. E-Mopeds
5. E-Scooter
6. Segways.
Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, gehen Sie bitte auf unsere VGH Mopedversicherung.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Ja – rund um die Uhr und kostenfrei erhalten Sie Hilfe im Inland unter der Servicenummer: 0800 1750 600 und im Ausland unter der Servicenummer: 00800 1750 1750.
Kann ich für mehrere Fahrräder in meiner Familie eine Fahrradversicherung abschließen?
Ja, ab 5 Räder können Sie Ihre kleine Fahrradflotte versichern. Wenn Sie auch den Schutzbrief einschließen möchten, ist das für die gesamte Flotte möglich.
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
Ja, aber der Versicherungsschutz ist vom Umfang her begrenzt. In der Fahrradversicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Verschleiß und Schutzbrief abgesichert.
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
Nein, die Versicherung ist an Ihr Rad gebunden. Es ist aber problemlos möglich, für ein neues Gefährt einen Vertrag abzuschließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
Nein, das ist nicht möglich.
Was muss ich bei einem Fahrrad-Diebstahl tun?
Den Diebstahl melden Sie bitte der Polizei und Ihrer VGH Vertretung.
Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
Unser Tipp: Beachten Sie unbedingt die Angaben und Empfehlungen vom Hersteller.
• Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
• Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
• Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
• Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
• Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
• Verwenden Sie ausschließlich vom Hersteller vorgesehene Akkus.
• Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorgesehenen Ladegerät auf einer feuerfesten Unterlage – nicht in der Nähe von brennbaren Materialien.
• Achten Sie bitte nach dem Ladevorgang auf Verformungen des Akkugehäuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fachhandel überprüfen.
• Entleeren Sie den Akku nicht vollständig. Zwischendurch mal Aufladen erhöht die Lebensdauer.
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
Temperaturen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Ladezustand zwischen 30 und 60 % sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Herstellerangaben beachten.
Wo entsorge ich meinen Akku?
Am besten geben Sie ihn im Fachhandel oder auf dem Wertstoffhof ab.
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und nicht älter als 5 Jahre sind, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs.
Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der VGH Fahrradversicherung sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds. Wenn Sie Versicherungsschutz wünschen, schließen Sie gern den Versicherungsschutz auf der Mopedseite ab.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa und die Anliegerstaaten des Mittelmeers.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Lohnt sich eine Fahrradversicherung auch für mein gebrauchtes Fahrrad?
Grundsätzlich gilt in der Fahrradversicherung eine Entschädigung zum Neupreis. Das trifft auch auf ein gebrauchtes Rad zu. Lediglich ab einem Alter von mehr als fünf Jahren gibt es bei bestimmten Schadensituationen eine Kürzung der Entschädigung.
Bekomme ich bei Fahrraddiebstahl immer den Neuwert für mein Rad?
Ja. Mehr Informationen zur Fahrradversicherung finden Sie in der detaillierten Leistungsübersicht.
Brauche ich für mein elektrisches Rad eine zusätzliche E-Bike-Versicherung?
Einfache elektrische Räder, Lastenräder oder Pedelecs sind im Schutz der Fahrrad-Versicherung enthalten. So beinhaltet die Versicherung etwa Leistungen für Schäden, die durch Bedienfehler oder einen Kurzschluss am Akku bei einem E-Bike oder Pedellecs entstehen. E-Bikes, für deren Nutzung ein Nummernschild und/oder ein Führerschein notwendig sind, brauchen einen anderen Versicherungsschutz; welchen, erfahren Sie von einem Berater in Ihrer Nähe. Ob Sie einen Führerschein oder ein Nummernschild für Ihr elektrisches Fahrrad benötigen, hängt übrigens von der Motorleistung ab. Aktuell gilt: Für E-Bikes, die schneller als 25 km/h sind, gilt Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen. Für E-Bikes bis 45km/h ist ergänzend ein Führerschein notwendig.
FAQ – alle Fragen zur Camper- und Wohnmobilversicherung
Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Camper- oder Wohnmobilversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern oder Wohnmobil?
Folgende Gewichtsklassen sollten Sie als Camper und Wohnmobilbesitzer kennen:
- Das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse beschreiben das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf. Angaben hierzu finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier stehen auch die jeweils zulässigen maximalen Achslasten.
- Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit einem Fahrer/einer Fahrerin (75 kg), einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank und einem zu 90 Prozent gefüllten Frischwassersystem. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich ein Durchschnittswert für eine bestimmte Baureihe. Dieser kann durch verschiedene Sonderausstattungen allerdings variieren.
- Die Anhängelast gibt das maximale Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) an.
- Die Dachlast zeigt an, wie viel auf das Dach gepackt werden darf. Dieser Wert hängt von der Dachkonstruktion ab und steht in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
- Eine Überladung bezeichnet die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslasten. Wenn diese bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, kann es schnell teuer werden und Ihnen einige Punkte einbringen.
Welchen führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Im Jahr 2013 wurde die 3. EG-Richtlinie durch die Bundesregierung geändert. Seitdem gibt es einige Neuerungen in der Führerscheinklasse B. Für Fahrer von Fahrzeugen, die einen Wohnwagen ziehen wollen, kommen seitdem drei verschiedene Führerscheinklassen infrage: Mit dem Führerschein der Klasse B können Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden. Der Zusatz B96, auch Schlüsselzahl B96 genannt, erlaubt das Fahren eines Pkw mit einem Anhänger über 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg. Bei Erwerb der Führerscheinklasse BE dürfen Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Die Schlüsselzahl B96 ist der gängige Wohnwagen-Führerschein. Einige Modelle können auch mit einem normalen B-Führerschein bedient werden. Wer besonders schwere Wohnwagen ziehen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Camper- oder Wohnmobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater.
Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Diese Versicherung ist auch für Camper obligatorisch. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor Forderungen durch Unfallgegner.
Für viele Fahrer ist der Schutz ihres Wohnmobils eine Herzensangelegenheit. Ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Kaskoversicherung ist deshalb sehr sinnvoll. Die Teilkasko kommt beispielsweise bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag sowie Brand oder Explosion auf. Bei Selbstverschulden, Vandalismus oder Fahrerflucht Ihres Unfallgegners springt die Vollkaskoversicherung für die Kosten ein.
Dauercamper, die ihr Wohnmobil auf einem offiziellen Campingplatz und im Winterlager abgestellt haben, sollten über eine Campingversicherung nachdenken. Sie trägt die Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Beschädigung oder Zerstörung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohnmobil mit einer Campingversicherung schützen möchten, kommen Sie einfach bei einem unserer Berater direkt in Ihrer Nähe vorbei.
FAQ – alle Fragen zur Anhänger- und Wohnwagenversicherung
Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger-und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert den Schaden Ihres Anhängers melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
Für Anhänger bzw. Wohnwagen besteht zwar keine Zulassungspflicht, aber eine Kennzeichenpflicht. Dennoch ist eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll. Um einen Anhänger oder Wohnwagen hinter ein Fahrzeug spannen zu dürfen, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Versicherungsbestätigung und eine Herstellerbescheinigung bzw. ein TÜV-Gutachten notwendig.
Nachdem der Anhänger bzw. Wohnwagen zugelassen wurde, bekommt dieser ein eigenes Kennzeichen und es fällt Kfz-Steuer an.
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
Die zulässige Anhängerlast ist im Fahrzeugschein jedes Autos angegeben. Ausschlaggebend sind die Art des Anhängers und die des Zugfahrzeugs. Theoretisch dürfen Pkw und SUV eine Last von bis zu 3,5 t ziehen. Diese kann allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich angehängt werden.
Bei einem Pkw darf die Anhängerlast nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5 Fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.
Wer darf einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen?
Kleine Anhänger oder Wohnwagen dürfen bereits mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Das Gewicht des Anhängers bzw. Wohnwagens darf dabei nicht mehr als 750 kg und das Gesamtgewicht aus Auto und Anhänger bzw. Wohnwagen darf maximal 3,5 t betragen.
Bei größeren Anhängern, Wohnwagen oder Pferdewagen empfiehlt es sich deshalb, den Zusatzschlüssel B96 zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Führerschein der Klasse B. Wer diesen besitzt, muss 2,5 Stunden Theorie und eine 3,5-stündige Praxisfahrt mit dem Anhänger bzw. Wohnwagen bei der Fahrschule absolvieren. Die Begrenzung für den Zusatz B96 liegt bei einem Gesamtgewicht von 4.250 kg. Der Anhänger darf dabei über 750 kg wiegen.
Für besonders große Anhänger bzw. Wohnwagen muss ein Führerschein mit der Ergänzungsklasse E gemacht werden. Geläufig ist dieser Führerschein unter der Bezeichnung BE, da ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse B bestehen muss. Hierfür muss eine eigene Führerscheinprüfung abgelegt werden. Nach Bestehen dürfen die Fahrer Anhänger bzw. Wohnwagen mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg an ihre Fahrzeuge ankuppeln und ziehen.
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Im Jahr 2013 wurde die 3. EG-Richtlinie durch die Bundesregierung geändert. Seitdem gibt es einige Neuerungen in der Führerscheinklasse B. Für Fahrer von Fahrzeugen, die einen Wohnwagen ziehen wollen, kommen seitdem drei verschiedene Führerscheinklassen infrage:
Mit dem Führerschein der Klasse B können Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden.
Der Zusatz B96, auch Schlüsselzahl B96 genannt, erlaubt das Fahren eines Pkw mit einem Anhänger über 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Bei Erwerb der Führerscheinklasse BE dürfen Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Die Schlüsselzahl B96 ist der gängige Wohnwagen-Führerschein. Einige Modelle können auch mit einem normalen B-Führerschein bedient werden. Wer besonders schwere Wohnwagen ziehen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Sicher durch den Straßenverkehr
Unfälle und andere Gefahren lauern auf deutschen Straßen an jeder Kreuzung. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Moped unterwegs sind. Bei uns liegen all Ihre Versicherungen in vertrauensvollen Händen. Ob Blech- oder Totalschaden, bei uns sind Sie gut aufgehoben.
Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern
Motorradversicherung
Damit Sie weiterhin sorglos mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, sollten Sie auch über Ihren Versicherungsschutz nachdenken. Mit der VGH erhalten Sie sehr gute Leistungen und einen tollen Service.
Auch wenn Anhänger oder Wohnwagen nur gemeinsam mit einem Auto genutzt werden, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Informieren Sie sich jetzt über unsere Kfz-Haftpflicht für privat genutzte Anhänger bzw. Wohnwagen und unsere Angebote in der Kaskoversicherung.
Mit dem E-Scooter durch die Stadt cruisen macht Spaß. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, ist unsere E-Scooter-Versicherung die richtige Wahl. Die E-Scooter-Versicherung der VGH schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle oder Diebstahl entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle, die einen E-Scooter besitzen, verpflichtend.
Urlaub im Camper oder Wohnmobil bedeutet mehrere Orte in einem Urlaub zu sehen und dort zu bleiben, wo es einem gefällt. Trotzdem sollte eine Reise im rollenden Heim gut geplant werden. Neben Reiseziel, Gepäck und Proviant sollten Sie auch an Ihren Versicherungsschutz denken. Vor allem wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind.
Die Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern verpflichtend. Die Mopedversicherung der VGH bietet Ihnen wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall.
Damit Ihr Fahrrad weltweit vor Schäden geschützt ist
Fahrradversicherung
Wer gerne Rad fährt, braucht diese Versicherung – Weltweiter Versicherungsschutz, Leistungen, u.a. bei Diebstahl, Vandalismus oder Sturzschäden
Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Unsere Autoversicherung hilft Ihnen dabei. Bei uns erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.