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Tierhalterhaftpflicht

So schützen Sie Ihre Vierbeiner

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Versicherungsschutz für Mensch & Tier

Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jeden Tierhalter viel Verantwortung mit sich. Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadensfall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vierbeiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.

  • Versicherungssumme: Sie können zwischen 5, 10 oder 50 Mio. Euro wählen, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden gut abzudecken.
  • Ideal abgesichert auch auf Reisen: Versicherungsschutz gilt weltweit.



 
  • Versicherungsumfang: Tierhalter sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Tier spazieren geht oder auf Ihrem Pferd reitet.

Unsere Empfehlung

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Tierhalterhaftpflicht: Als Tierhalter auf Nummer sicher gehen.

In Niedersachsen gilt für Hundebesitzer eine gesetzliche Haftpflicht: Sie sind also per Gesetz dazu verpflichtet, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Tierhalter-Haftpflicht der VGH erfüllt alle Vorgaben des niedersächsischen Hundegesetzes. Sach- oder Personenschäden, die durch Ihren Vierbeiner verursacht werden, sind durch die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Die Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden, die Ihr Tier anderen Personen oder deren Eigentum zufügt.

Tierhalterhaftpflicht – Leistungsschwerpunkte im Überblick

Haftpflicht für Pferde:
Schutz für Halter und Pferd

Pferde sind kraftvolle, schöne Tiere. Mit ihrer Kraft können sie aber auch große Schäden verursachen. Verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, haften Sie als Besitzer – und das unbegrenzt und in voller Höhe. Umfassende Leistungen in der Tierhalter­haftpflicht­versicherung grenzen das finanzielle Risiko für Sie als Pferdehalter ein.


zur Pferdehaftpflicht

Haftpflicht für Hunde:
In Niedersachsen Pflicht

In Niedersachsen sind Sie als Hundehalter dazu gesetzlich verpflichtet, für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer keine Versicherung hat, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Mit der praktischen Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat der VGH können Sie bequem den Versicherungsschutz für Ihren Hund nachweisen – etwa bei Kontrollen durch die Polizei oder das Ordnungsamt.

zur Hundehaftpflicht

Infos rund um die Tierhalterhaftpflicht der VGH

Wichtige Informationen zur Tierhalterhaftpflicht
  • Als Besitzer haften Sie für Ihr Tier. Beißt Ihr Hund beispielsweise jemanden, verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Und das in voller Höhe, unbegrenzt und unabhängig davon, ob Sie für den Schaden mitverantwortlich sind oder Sie kein Verschulden trifft. Unbegrenzte Haftung bedeutet, dass Sie im schlimmsten Fall bis zur Privatinsolvenz für die Schäden zahlen müssen.
    Insbesondere im Fall von Personenschäden kann der Schadensfall etwa durch notwendige Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen schnell hohe Kosten verursachen und in die Millionen gehen. Verhindern können Sie dies mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden, die das versicherte Tier verursacht, werden darüber abgedeckt.
    Im Schadensfall prüfen wir als Ihr Versicherer, in welcher Höhe Sie tatsächlich für einen Schaden haften müssen. Für die Kosten aus berechtigten Ansprüchen kommt die VGH auf. Falls sich gestellte Ansprüche als unberechtigt herausstellen, wehren wir diese für Sie ab – und das sogar bis vor Gericht. Hierdurch anfallende Gerichtskosten werden durch die Versicherung getragen.
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
  • Die Tierhalterhaftpflicht sichert durch Ihr Tier versicherte Schäden ab. Doch was ist mit Ihnen? Was ist, wenn Sie beispielsweise von Ihrem Pferd stürzen und sich trotz Helm verletzen? Mit einer Unfallversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.

    Mehr über private Unfallversicherung erfahren

Einfache Schadensabwicklung
  • Der Schadensfall ist eingetreten und Ihr Tier hat einen Schaden verursacht? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Als Ihr Versicherer nehmen wir Ihren Tierhalterhaftpflichtschaden auf.

    Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800

FAQ – die häufigsten Fragen zur Tierhalter­haftpflicht

Wieso brauche ich eine Tierhalterhaftpflicht?
  • Tiere sind unberechenbar. Schnell können sie Schäden an Personen oder deren Eigentum verursachen. Und als Tierhalter tragen Sie die volle Verantwortung und haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Für Hundebesitzer gilt in Niedersachsen sogar eine gesetzliche Pflicht, den Hund zu versichern.
Was ist in einer Tierhalterhaftpflicht versichert?
  • Eine Übersicht der umfassenden Leistungen finden Sie oben in den Details zum Tarif und Leistungen. Am wichtigsten zu wissen: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung enthält mit wahlweise fünf oder 10 Millionen Euro eine hohe Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wann zahlt eine Tierhalterhaftplicht?
  • Die Pferdehalterhaftpflicht der VGH greift, wenn der Schaden durch eine typische Tiergefahr entstanden ist und dem Reiter kein eigenes Verschulden anzulasten ist. Sollte ein Fehlverhalten des Reiters ursächlich für den Schaden sein, greift dessen Privat-Haftpflichtversicherung. Die Hundehalterhaftpflicht ist Pflicht und Schäden bei Personen-, Sach- oder Vermögensschaden ersetzt die VGH.
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