Die Hundehaftpflicht der VGH
Hundehalter haften für ihren Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen:
- Günstige Versicherung bei hohen Deckungssummen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Die Hundeversicherung gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt – in Europa unbegrenzt und bis zu fünf Jahren weltweit.
- Auch bei Mietsachschäden greift die Hundehaftpflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohnräume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.
Hunde-Haftpflicht: Pflicht in Niedersachsen
Für Ihren Hund müssen Sie in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hundehalter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz sinnvoll, denn wie schnell kann etwas passieren und wie schnell gehen entstandene Schäden richtig ins Geld.
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadensfall darauf verlassen, dass die Hundehaftpflicht die finanziellen Folgen auffängt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, stehen wir Ihnen zur Seite: Wir prüfen für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht. Mit der Hundeversicherung sind Sie also bestens gerüstet für den Fall der „Felle“.
Infos zur Hundeversicherung der VGH
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
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Hundehalterhaftpflicht | |||
Beitrag pro Monat | ab 4,36 €* | ||
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5, 10 oder 50 Mio. Euro | ||
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen | |||
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zugefügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann | |||
privat gemietete, geliehene Sachen (inkl. Schäden an Tiertransportern oder Tiertransportanhängern) | |||
Mietschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen (z.B. vom Vermieter eingebrachtes Laminat) | |||
Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften | |||
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche bzw. länderspezifische Bestimmungen eingehalten werden | |||
Rettungs- und Bergungskosten | 25.000 € | ||
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund | |||
Teilnahme an Hundeschule und Hundesport | |||
Schäden durch tierische Ausscheidungen | |||
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt | |||
Schäden an Figuranten (Scheinverbrecher im Rahmen der Hundeausbildung) | |||
Welpen der im Versicherungsschein genannten Hunde (ab 7. Lebensmonat besteht Versicherungspflicht) | bis zum Ende des 6. Lebensmonat |
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Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) - in Europa - außerhalb von Europa |
5 Jahre |
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Kautionsleistungen im Ausland | 150.000 € | ||
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*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- Versicherungsbeginn: morgen
- Zahlweise: monatlich
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme: 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Selbstbeteiligung: 250 €
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen. Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführlichen Leistungsübersicht.
FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht
- Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
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Mehr als 10 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Und auch, wenn wir den Hund als Haustier domestiziert haben – Tiere bleiben unberechenbar. Stellen Sie sich vor: Einem Impuls folgend springt Ihr Vierbeiner vor ein Auto. Das Auto weicht aus und kracht gegen einen Betonpfeiler. Der Fahrer ist verletzt. Das Auto schrottreif. Für den entstandenen Schaden haften Sie.
Das Beispiel veranschaulicht, dass durch Hunde verursachte Schäden schnell teuer werden und leicht in die Millionen Euro gehen können. Je nach Bundesland gelten für Hundebesitzer unterschiedliche Bestimmungen. Einigkeit herrscht allerdings in der Haftungsfrage: Als Tierhalter tragen Sie die Verantwortung. Sie haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht – unbegrenzt und in voller Höhe.Hundehalter sind hier in Niedersachsen gesetzlich verpflichtet, für ihren Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hundebesitzer ohne Versicherung müssen mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen.Gut zu wissen: Mit Abschluss der Hundeversicherung erhalten Sie eine praktische Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat. So können Sie einfach und bequem den Versicherungsschutz für Ihren Hund nachweisen – falls Sie etwa durch die Polizei oder das Ordnungsamt kontrolliert werden.
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- Ist die Hundehaftpflicht tatsächlich Pflicht?
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Ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin müssen Hunde versichert werden. Hunde, die als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde) sind in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Rheinland-Pfalz versicherungspflichtig. Einzig Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf eine Versicherungspflicht für Hunde.Teils müssen Hundehalter und Hundehalterinnen deutlich mehr für die Absicherung eines Listen- oder Gefahrenhundes zahlen. Bei der VGH fallen für Sie keine höheren Beiträge an, falls Sie einen Gefahrenhund bei uns versichern möchten.
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- Was beinhaltet das niedersächsische Hundegesetz?
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Seit dem 01.07.2011 gilt für Niedersachsen das Niedersächsische Gesetz für das Halten von Hunden (NHundG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der Hundehalter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen muss.Ergänzt wurde das Gesetz im Juli 2013 um den Nachweis der Sachkundepflicht. Durch eine Art Hundeführerschein sind Tierhalter und Tierhalterinnen in Niedersachsen dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass sie für das Halten eines Hundes die erforderliche Sachkunde besitzen. Bevor der Vierbeiner angeschafft werden kann, müssen Tierhaltende eine theoretische Prüfung bestehen. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt auch Personengruppen, die bereits als sachkundig gelten und deshalb keine Prüfung ablegen müssen – darunter fallen beispielsweise: Tierärzte, Diensthundehalter oder Tierpfleger mit der Fachrichtung Tierheim und -pension.
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- Welche Versicherungen brauche ich als Hundehalter außer der Hundehaftpflicht?
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- Wie melde ich einen Schadensfall bei meiner Hundehaftpflichtversicherung?
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Ihr Hund hat jemanden verletzt oder einen anderen Schaden verursacht? Dann melden Sie sich bei uns. Als Ihr Versicherer vor Ort nehmen wir Ihren Hundehaftpflichtschaden auf.Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800.
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- Wieso brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
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Für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, haftet der Halter. Durch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist der Hundehalter dagegen versichert. Seit dem 01.07.2011 gilt für Niedersachsen das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der Hundehalter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen muss.
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- Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Hundeversicherung sein?
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Gesetzlich geregelt im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro, um Sachschäden aufzufangen.Insbesondere bei Personenschäden kann es im Schadenfall für Tierhalter aber sehr schnell deutlich teuer werden. Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen gehen oft in die Millionen Euro – deshalb ist es sinnvoll, eine deutlich höhere Summe zu versichern. Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung der VGH haben Sie die Wahl zwischen zwei Versicherungssummen, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro.
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- Wann zahlt die Hundehaftpflicht?
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Die Hundeversicherung zahlt bei Personen, - Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht. Bis zu welcher Höhe der Schaden übernommen wird, regelt die im Tarif abgeschlossene Versicherungssumme. Ganz konkret prüfen wir im Schadenfall für Sie, ob Sie tatsächlich für den entstandenen Schaden haften müssen. Berechtigte Ansprüche werden durch die Hundeversicherung übernommen. Und falls sich Ansprüche als unberechtigt herausstellen, wehren wir diese für Sie ab. In solchen Fällen deckt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch anfallende Gerichtskosten.
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- Für welche Rassen kann ich eine Hundeversicherung abschließen?
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Da Versicherungspflicht besteht, kann auch für jeden Hund eine Versicherung abgeschlossen werden. Falls Ihr Hund von einer Behörde als gefährlich eingestuft wird, müssen Sie Ihren Versicherer direkt darüber informieren. Dann beinhaltet der Tarif eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro.
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- Was versteht man unter einem Listenhund?
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Listenhunde, sind Tiere, die allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich vom Gesetzgeber eingestuft werden. Beispiele für Listenhunde sind die Hunderassen: Pit Bull Terrier oder Bull Terrier. Teils wird in dem Zusammenhang statt von Listenhunden auch von Gefahrenhunden oder Kampfhunden gesprochen. Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden, kann in einzelnen Bundesländern variieren. In der Regel fallen bei den Versicherern, die Gefahrhunde versichern, höhere Beiträge an als für Hunderassen, die nicht in diese Kategorie fallen.Die VGH verlangt keine höheren Beiträge für Gefahrenhunde. Selbst für Hunde, die also in diese Kategorie fallen, zahlen Sie als Hundehalter oder Hundehalterin für deren Versicherungsschutz bei der VGH nicht mehr.
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- Greift die Hundehaftpflichtversicherung auch in der Hundeschule?
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Ja, Ihr Hund ist auch versichert bei Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen sowie Hundelehrgängen und -prüfungen – das beinhaltet also auch den Versicherungsschutz, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner eine Hundeschule besuchen.
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