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Jan Vollmer

Am Radeland 41
21244 Buchholz i.d. Nordheide

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und nach Vereinbarung

Elektronik­versicherung

Rundum-Absicherung für Ihre Technik

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Die Elektronik­versicherung der VGH für Land­wirte

Elektro­ni­sche und elek­tro­­tech­ni­sche Ge­rä­te sind ein we­­sent­­li­cher Be­stan­d­teil Ih­res Be­triebs­­­ka­pi­tals. Ein­wand­­freie Funk­tio­na­li­tät ist für vie­le täg­li­che Ar­­bei­ten ei­ne Grund­­vor­aus­­set­zung. Wenn Com­pu­ter, Drucker oder Spe­zial­­ge­rä­te Schä­den er­lei­den, kann das den Be­triebs­­ab­lauf ge­fähr­den und er­­heb­li­che Kos­­ten ver­ur­­sa­chen – schüt­zen Sie sich da­vor.

Ihre Vorteile

  • Um­fang­rei­cher Ver­si­che­rungs­schutz für Ih­re elek­tro­ni­schen Ge­rä­te und Ih­re EDV-Aus­stat­tung
  • Absicherung ge­gen ho­he Re­pa­ra­tur- und Wie­der­­be­schaf­­fungs­kos­ten
  • All-Risk-Deckung: Ab­si­che­rung bei Schä­den oder Dieb­stahl

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Elektronikversicherung für Landwirte – unser Produkt im Überblick

Für jeden, der mit elek­tro­ni­schen Ge­rä­ten ar­bei­tet
  • Mit unserer Elek­tro­nik­­ver­si­che­rung für Land­­wir­te sind Sie bes­tens ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­gen ab­ge­­si­chert, wenn Ih­re elek­­tro­­ni­schen und elek­­tro­­tech­­ni­schen Ge­rä­te durch un­vor­­her­­seh­ba­re Er­eig­­nis­se wie z. B. Be­die­nungs­­feh­ler oder Brand be­schä­digt oder zer­stört wer­den.
  • Im Scha­den­­fall ent­schä­di­gen wir Ih­nen z. B. die Wie­der­­her­­stel­lung oder Wie­der­be­­schaf­fung der ver­si­cher­ten elek­­tro­­ni­schen und elek­­tro­­tech­­ni­schen Ge­rä­te.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Elektronik­versicherung

Elektronik-Softwareversicherung

Eine un­ver­­zicht­­ba­re Er­gän­zung zur Elek­tro­nik­­ver­si­che­rung:­
unsere Elek­tro­nik-Soft­ware­­ver­­si­che­rung zur Ab­­si­che­rung Ih­rer ver­­wen­de­ten Pro­­gram­me und vor­han­de­nen Da­ten. Im Scha­den­­fall sind die Auf­­wen­dun­gen für die Wie­der­­her­­stel­lung von Da­ten und Pro­­gram­­men ab­­ge­deckt. Ihr VGH Be­­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne aus­­­führ­lich.

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Elektronik­ver­sicherung für Land­wirte

Wie kann ich einen Elektronikschaden melden?
Wie kann ich eine Elektronikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Elektronik­versicherung wichtig?
  • Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung ist für al­le land­wirt­schaft­li­chen Be­trie­be sinn­voll, die hoch­wer­ti­ge elek­tro­tech­ni­sche oder elek­tro­ni­sche An­la­gen und Ge­rä­te im Ein­satz ha­ben wie z. B. EDV- und IT-Aus­rüs­tun­gen, Mess- und Prüf­tech­nik, elek­tro­ni­sche Te­le­fon­an­la­gen, Füt­te­rungs­com­pu­ter oder Alarm­an­la­gen. Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie als Be­trei­ber der An­la­ge Ei­gen­tü­mer sind, oder ob die­se fi­nan­ziert, ge­least oder nur ge­mie­tet ist.
Welche elektronischen Geräte sind versichert?
  • In unserer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung für Land­wir­te sind fol­gen­de elek­tro­ni­sche Ge­rä­te, An­la­gen und Sys­te­me ver­si­chert:
    • Kom­mu­ni­ka­tions-, Si­che­rungs-, Mel­de-, In­for­ma­tions- und Bü­ro­tech­nik
    • Mess- und Prüf­tech­nik
    • gra­fi­sche Ge­stal­tungs­sys­te­me
    • Ton- und Bild­tech­nik
    • Me­di­zin­tech­nik – Ge­rä­te der Diag­nos­tik und The­ra­pie
    • be­son­de­re Ge­rä­te und An­la­gen
    Nicht ver­si­chert sind: Hilfs- und Be­triebs­stof­fe, Ver­brauchs­ma­te­ria­lien und Ar­beits­mit­tel, Werk­zeu­ge so­wie sons­ti­ge Tei­le, die wäh­rend der Le­bens­dauer der ver­si­cher­ten elek­tro­ni­schen Ge­rä­te er­fah­rungs­ge­mäß mehr­fach aus­ge­wech­selt wer­den müs­sen.
Welcher Wert ist bei der Elektronik­versicherung versichert?
  • Die Ver­si­che­rungs­­sum­me orien­tiert sich am Wert der neu­en Ge­rä­te. Grund­­sätz­lich er­set­zen wir Ih­nen die Kos­ten, die ent­ste­hen, um das ver­si­cher­te Ge­rät zu re­pa­rie­ren bzw. wie­der­­her­­zu­stel­len. Soll­te das nicht mög­lich sein, über­­neh­men wir in der Re­gel die Wie­der­­be­­schaf­fungs­­kos­­ten bis zur Hö­he des Neu­­werts.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Elek­tro­nik­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nann­te All-Risk-Deckung bzw. All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind al­le Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt. Sie leis­tet Ent­schä­di­gung für un­vor­her­seh­ba­re Schä­den an den ver­si­cher­ten elek­tro­ni­schen Ge­rä­ten durch Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung so­wie bei Ab­han­den­kom­men durch Dieb­stahl.

    Versichert sind ins­be­son­de­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Konstruk­tions-, Ma­te­rial- oder Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Kurzschluss, Über­strom oder Über­span­nung
    • Wasser, Feuch­tig­keit
    • Sturm und Ha­gel
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vorsatz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
Welche Leistungen werden im Schaden­fall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­setzt un­se­re Elek­tro­nik­ver­si­che­rung Ih­nen den ent­stan­de­nen fi­nan­ziel­len Scha­den. Dies kön­nen zum Bei­spiel die Kos­ten für die Re­pa­ra­tur der ver­si­cher­ten elek­tro­ni­schen Ge­rä­te bis zur Hö­he des Neu­werts sein.
    Ist es nicht mög­lich, die Schä­den zu re­pa­rie­ren, da z. B. kei­ne se­rien­mäßig her­ge­stell­ten Er­satz­tei­le mehr zu be­zie­hen sind, kommt un­se­re Ver­si­che­rung für den Zeit­wert der elek­tro­ni­schen Ge­rä­te auf. Der Zeit­wert er­gibt sich aus dem Neu­wert durch ei­nen Ab­zug ins­be­son­de­re für Al­ter, Ab­nut­zung und den tech­ni­schen Zu­stand des Ge­räts.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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