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Tier-Ertrags­schaden­versicherung

Absicherung bei Tier­seuchen und Krank­heiten

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Tier-Ertrags­schaden­versicherung

Wenn Sie Ihr Ein­kom­men aus der Tier­­pro­duk­tion be­zie­hen, sind die Tie­re Ihr wich­tigs­tes Ka­pi­tal. Doch was ist, wenn durch plötz­lich auf­tre­ten­de Tier­seu­chen oder Tier­­krank­­hei­ten die Ver­kaufs­­­er­lö­se aus der Pro­duk­tion weg­fal­len, Ih­re Kos­ten für Fut­ter, Be­triebs­­mit­tel etc. je­doch wei­ter­­­lau­fen? Dann ist ei­ne Ab­si­che­rung Ih­rer Ein­­nah­men not­wen­dig, um nicht in Li­qui­di­täts­­eng­päs­se zu ge­ra­ten oder die wirt­schaft­li­che Exis­tenz zu ge­fähr­den.

Ihre Vorteile

  • Ihnen wird der Er­trags­aus­fall er­setzt, der in­fol­ge von an­­zei­ge­­­pflich­ti­gen Tier­­seu­chen, Dieb­stahl, aku­tem Bo­tu­lis­mus oder Un­fäl­len in der Tier­­pro­duk­tion ent­steht.
  • Kontamination und über­trag­ba­re Tier­krank­­hei­ten kön­nen op­tio­nal mit­ver­si­chert wer­den.
  • Liquiditäts­­eng­päs­se kön­nen über­­wun­den und der Be­trieb auf­­recht­­er­­hal­­ten wer­den.

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Tier-Ertrags­schaden­versicherung – das Produkt im Überblick

Existenziell für Rinder- und Schweinehalter
  • Unsere Tier-Er­trags­­scha­den­­ver­si­che­rung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Aus­fäl­len in­fol­ge an­zei­ge­­pflich­ti­ger Tier­seu­chen, aku­tem Bo­tu­lis­mus, Un­fäl­len, Dieb­stahl so­wie Tier­krank­hei­ten.
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen Ih­re Er­trags­­aus­fäl­le aus der Tier­pro­duk­tion in Form des ent­­gan­ge­nen Deckungs­­bei­trags wie z. B. Min­der­er­lö­se durch Über­mast oder Weg­fall des Milch­gel­des.
  • Mehrkosten wie bei­spiels­­wei­se er­höh­te Zu­kaufs­prei­se von Zucht­tie­ren, Ent­sor­gungs­­kos­ten für Gül­le und Fest­mist und Kos­ten für Des­in­fek­tion sind eben­falls ab­ge­deckt.
  • Unabhängig davon, ob die Seu­che in Ih­rem Be­trieb aus­ge­bro­chen ist oder Ihr Be­trieb im Sperr- oder Beob­ach­tungs­­be­zirk liegt: Wir ent­­schä­di­gen Ih­nen Ih­ren Er­trags­aus­fall.

Das Pro­dukt wird in Ko­ope­ra­tion mit der "Mit­ver­si­che­rungs­­ge­mein­schaft Tier" an­ge­bo­ten. Ge­sell­schaf­ter der Mit­­ver­si­che­rungs­ge­mein­schaft Tier sind die Land­schaft­li­che Brand­kas­se Han­no­ver, die Uel­ze­ner All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-Ge­sell­schaft a.G., die West­fä­li­sche Pro­vin­zial Ver­si­che­rung Ak­tien­ge­sell­schaft und die Baye­ri­sche Ver­si­che­rungs­­ver­band Ver­si­che­rungs­­ak­tien­ge­sell­schaft. Die Ge­schäfts­­füh­rung liegt bei der Uel­ze­ner All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-Ge­sell­schaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Re­gis­ter­ge­richt: AG Lü­ne­burg HR B 120469.

 
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Tier- Ertragsschadenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Tier-Ertragsschadenversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist die Tier-Ertrags­schaden­versicherung wich­tig?
  • Die Keu­lung oder Sper­re Ih­res Tier­­be­stands in­fol­ge an­zei­gen­pflich­ti­ger Tier­seu­chen kann in spe­zia­li­sier­ten Fut­ter­bau- oder Ver­ede­lungs­­be­trie­ben exis­tenz­­ge­fähr­dend sein.

    Im Fall ei­ner durch die Ve­te­ri­när­be­hör­de an­ge­ord­ne­ten Keu­lung mit oder oh­ne Sper­re er­setzt Ih­nen die Tier­­seu­chen­kas­se den ge­mei­nten Tier­wert. Wird ein Pro­duk­tions­­ver­fah­ren wie z. B. die Milch- oder Fer­kel­­er­zeu­gung für ei­nen län­ge­ren Zeit­raum un­ter­­bro­chen, so ent­ste­hen Ih­nen aber auch Ein­nah­me­­ver­lus­te. Zu­dem sind wei­ter­hin die lau­fen­den Kos­ten wie Löh­ne, Fut­ter und Be­triebs­mit­tel zu zah­len. Si­chern Sie sich da­her für den Fall der Fäl­le ab und sor­gen Sie mit un­se­rer Tier-Er­trags­­scha­den­­ver­­si­che­rung vor.
Wer benötigt eine Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung?
  • Die Tier-Er­trags­­scha­den­­ver­­si­che­rung ist für je­den land­­wirt­schaft­­li­chen Be­trieb wich­tig, der Tier­­hal­tung be­treibt.
Was ist eine Tierseuche?
  • Tier­seu­chen sind an­­stecken­de Tier­­krank­hei­ten, die kraft Tier­­seu­chen­­ge­set­zes in den Sta­tus ei­ner Seu­che er­ho­ben wer­den. An­zei­ge­­pflich­ti­ge Tier­­seu­chen sind z. B. Maul- und Klau­en­­seu­che, Tu­ber­ku­lo­se, Blau­zun­gen­­krank­heit und Schwei­ne­­pest etc.
Was trägt die Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung?
  • Die Tier-Er­trags­­scha­den­­ver­­si­che­rung ent­schä­digt den ent­gan­ge­nen Deckungs­­bei­trag des ver­si­cher­ten Pro­duk­tions­­ver­fah­rens für ei­nen Zeit­raum von 12 Mo­na­ten nach Ein­tritt des Scha­dens ab­züg­lich des ver­ein­­bar­ten Selbst­­be­halts.

    Da­ne­ben sind Schä­den durch Un­fall, aku­ten Bo­tu­lis­mus und Dieb­stahl ver­si­chert. Op­tio­nal kön­nen Kon­ta­­mi­na­tion und Tier­­krank­hei­ten mit­ver­si­chert wer­den.
Welche Produktions­ver­fahren können ver­sichert werden?
  • Es kön­nen sämt­li­che Pro­duk­tions­ver­fah­ren der Rin­der- und Schwei­ne­hal­tung ver­si­chert wer­den.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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