Die Bauleistungsversicherung der VGH für Landwirte
Die auf Ihrer Baustelle gelagerten Materialien stellen eine erhebliche Investition dar – ganz zu schweigen vom Rohbau. Dementsprechend kann es schnell teuer werden, wenn durch Vandalismus, extremer Witterung oder Glasbruch Schäden entstehen. Unsere Bauleistungsversicherung schützt Sie während der Bauphase vor den finanziellen Folgen und kommt für die Kosten auf.
Bauleistungsversicherung für Landwirte – unser Produkt im Überblick
Für eine reibungslose Bauphase
- Mit unserer Bauleistungsversicherung für Landwirte sind Sie umfangreich gegen die finanziellen Folgen durch unvorhersehbare Schäden z. B. durch extreme Witterung, Fahrlässigkeit, Vandalismus und bei Diebstahl bereits fest eingebauter Teile abgesichert.
- Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen von Bauleistungen und Baumaterial während der Bauzeit ab.
- Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauleistungsversicherung für Landwirte
- Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
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Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden zu empfehlen, der Baumaßnahmen plant und durchführt, denn schon der Rohbau und die Baumaterialien stellen eine erhebliche Investition dar. Schäden können vorher nie in ihrer tatsächlichen Größenordnung kalkuliert werden. Als Bauherr können Sie dadurch unerwartete finanzielle Verluste erleiden. Sie sollten deshalb Ihr Bauvorhaben vom Baubeginn an bis zur Fertigstellung durch eine Bauleistungsversicherung schützen.
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- Was ist versichert?
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Versichert sind
- alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
- alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
- Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
Nicht versichert sind:- die Baustelleneinrichtung
- Zeichnungen und Pläne
- Baugeräte, Werkzeuge
- Fahrzeuge aller Art
- Personenschäden
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- Wann besteht Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Sie erhalten von uns eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch:
- Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
- Fahrlässigkeit und Vandalismus
- Ungeschicklichkeit
- Diebstahl fest eingebauter Teile
- unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
- Baugrubeneinsturz
- Fehler bei der Bauausführung
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
- normale Witterungseinflüsse
- Diebstahl lagernder Materialien
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
- Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
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