Bauleistungs­versicherung

Umfassender Schutz für Bauherren

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Die Bauleistungs­versicherung der VGH für Land­wirte

Die auf Ih­rer Bau­stel­le ge­la­ger­ten Ma­­te­ria­lien stel­len ei­ne er­heb­li­che In­ves­ti­tion dar – ganz zu schwei­­gen vom Roh­bau. Dem­ent­­spre­chend kann es schnell teuer wer­den, wenn durch Van­­da­lis­mus, ex­tre­mer Wit­te­rung oder Glas­­bruch Schä­den ent­ste­hen. Un­se­re Bau­­leis­tungs­­ver­­si­che­rung schützt Sie wäh­­rend der Bau­pha­se vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen und kommt für die Kos­ten auf.

Ihre Vorteile

  • Sie haben fi­nan­ziel­le Si­cher­heit für die ge­sam­te Bau­pha­se.
  • Das Ri­si­ko aus un­vor­her­seh­ba­ren Schä­den ist ab­ge­deckt.
  • Ihre Interessen als Bau­herr und die In­ter­es­sen al­ler am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men sind ab­ge­si­chert.

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Bauleistungs­ver­sicherung für Land­wirte – unser Produkt im Überblick

Für eine rei­bungs­lo­se Bau­pha­se
  • Mit un­se­rer Bau­­leis­tungs­­ver­­si­che­rung für Land­­wir­te sind Sie um­­fang­­reich ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­­gen durch un­vor­her­­seh­ba­re Schä­den z. B. durch ex­tre­me Wit­te­rung, Fahr­­läs­sig­­keit, Van­­da­lis­mus und bei Dieb­­stahl be­reits fest ein­ge­­bau­ter Tei­le ab­ge­si­chert.
  • Sie deckt un­­vor­her­­ge­se­he­ne Be­­schä­di­gun­gen von Bau­­leis­tun­gen und Bau­­ma­te­rial wäh­rend der Bau­zeit ab.
  • Im Scha­den­­fall er­set­zen wir Ih­nen sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die er­for­der­lich sind, um den Zu­­stand vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­­her­zu­stel­len.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bau­leistungs­versicherung für Land­wirte

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Bau­leistungs­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Bau­­leis­tungs­­ver­­si­che­rung ist für je­den zu emp­feh­len, der Bau­­maß­nah­men plant und durch­führt, denn schon der Roh­bau und die Bau­­ma­te­ria­lien stel­len ei­ne er­­heb­li­che In­ves­ti­tion dar. Schä­den kön­nen vor­her nie in ih­rer tat­säch­li­chen Größen­­ord­nung kal­­ku­liert wer­den. Als Bau­herr kön­nen Sie da­durch un­er­­war­te­te fi­nan­ziel­le Ver­lus­te er­lei­den. Sie soll­ten des­halb Ihr Bau­­vor­ha­ben vom Bau­be­ginn an bis zur Fer­tig­­stel­lung durch ei­ne Bau­­leis­tungs­­ver­­si­che­rung schüt­zen.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind
    • alle Bau­leis­tun­gen wie z. B. Neu­bau­ten, Um­bau­vor­ha­ben, Er­wei­te­rungs­bau­ten, Tief­bau­maß­nah­men, auch Ei­gen­leis­tun­gen,
    • alle Bau­stof­fe und Bau­tei­le ein­schließ­lich der we­sent­lich ein­zu­bau­en­den fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter,
    • Außen­an­la­gen mit Aus­nah­me von Gar­ten­an­la­gen und Be­pflan­zun­gen, die im Rah­men des Bau­vor­ha­bens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt wer­den.
    Nicht ver­si­chert sind:
    • die Bau­stel­len­ein­rich­tung
    • Zeich­nun­gen und Plä­ne
    • Bau­ge­rä­te, Werk­zeu­ge
    • Fahr­zeu­ge al­ler Art
    • Per­so­nen­schä­den
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Der Ver­si­che­rungs­schutz en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. je­doch schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie er­hal­ten von uns ei­ne Ent­schä­di­gung für un­vor­her­ge­se­hen ein­tre­ten­de Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen des ver­si­cher­ten Bau­vor­ha­bens oder ge­la­ger­ter Bau­ma­te­ria­lien z. B. durch:
    • Van­da­lis­mus, Bös­wil­lig­keit, Sa­bo­ta­ge
    • Fahr­läs­sig­keit und Van­da­lis­mus
    • Un­ge­schick­lich­keit
    • Diebstahl fest ein­ge­bau­ter Tei­le
    • un­be­kann­te Ei­gen­schaf­ten des Bau­grunds
    • Bau­gru­ben­ein­sturz
    • Fehler bei der Bau­aus­füh­rung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers, der mit­ver­si­cher­ten Un­ter­neh­men oder ih­rer Re­prä­sen­tan­ten
    • nor­ma­le Wit­te­rungs­ein­flüs­se
    • Dieb­stahl la­gern­der Ma­te­ria­lien
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • normale Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Ge­wäs­sern
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Feuer-Roh­bau­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir ersetzen Ih­nen im Scha­den­fall sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die not­wen­dig sind, um den Zu­stand un­mit­tel­bar vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu ge­hö­ren bei­spiels­wei­se auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten für die Trock­nung von durch­feuch­te­ten Ge­bäu­de­tei­len.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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