Der VGH CyberSchutz
Stellen Sie sich vor, beim Öffnen einer E-Mail lädt sich unbemerkt ein Trojaner ins Netzwerk Ihres landwirtschaftlichen Betriebs. Die Schadsoftware verbreitet sich schnell über Ihre gesamte technische Infrastruktur. Angebundene Fütterungsautomaten, der Melkroboter sowie das Herdenmanagement kommen zum Erliegen. Die Folgen einer Cyber-Attacke sind oft enorme Kosten: für die Datenwiederherstellung, für Schadenersatzansprüche, für die Betriebsunterbrechung oder für die Rechtsberatung.
VGH CyberSchutz – unsere Leistungen im Überblick
- Übergreifende Serviceleistungen und Kosten (Basisschutz)
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Der VGH CyberSchutz bietet schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall durch einen 24/7 telefonischen Notdienst.Darüber hinaus übernehmen wir
- Kosten für forensische Dienstleistungen zur Schadenfeststellung und Schadenbehebung,
- Kosten für die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen,
- Kosten für Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach einem Hackerangriff,
- Kosten für technische und rechtliche Beratung bei einer Cyber-Erpressung,
- Kosten für Kreditkartenüberwachung und
- Übernahme von Telefonmehrkosten/-gebühren aufgrund Telefon-Hacking.
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- Cyber Eigenschäden (Basisschutz)
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Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen nach einem Hackerangriff für die Wiederherstellung der Daten, der Systeme sowie des Netzwerks entstehen. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von vertraglichen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen werden ebenfalls übernommen.
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- Cyber Haftpflichtschäden (Basisschutz)
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Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die Ihre Kunden oder Geschäftspartner im Zuge eines Cyber-Angriffs auf Ihr Unternehmen gegen Sie geltend machen. Der VGH CyberSchutz leistet bei:
- Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz,
- fahrlässiger Bekanntgabe von fremden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem digitalen Weg sowie
- Verletzung der Netzwerksicherheit oder des PCI-Standards (Kreditkartendaten) sowie
- nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung infolge eines Cyber-Schadens
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- Cyber Betriebsunterbrechung (Zusatzschutz)
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Dieser Zusatzschutz versichert Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle, die aufgrund einer Cyber-Attacke entstehen – beispielsweise weil Schadsoftware in Ihr Netzwerk gelangt ist. Die Mehrkosten aufgrund einer Betriebsunterbrechung (z.B. Anmietung von IT-Hardware oder Einstellung von Aushilfen) werden ebenfalls übernommen.
Im Schadenfall wird nach 8 Stunden ein Tagessatz für maximal sechs Monate gezahlt.
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- Cyber Vertrauensschäden (Zusatzschutz)
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Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die Ihnen unmittelbar entstehen und zwar durch:
- Hackerangriffe,
- unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, z. B. Veruntreuung oder Betrug durch Vertrauenspersonen und
- Schäden infolge von unberechtigter Nutzung der IT-Systeme (Krypto-Mining).
Wir ersetzen Ihnen das Geld, das Ihnen durch diese Vertrauensschäden verloren geht.
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- Cyber Rechtsschutz (Zusatzschutz)
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Der Cyber Rechtsschutz beinhaltet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt sowie eine erste persönliche Beratung durch einen Anwalt, wenn urheberrechtliche Verstöße im Internet begangen worden sein sollten. Außerdem erhalten Sie in folgenden Fällen finanzielle Hilfe, wenn Sie Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche durchsetzen möchten:
- Rufschädigung im Internet,
- Identitätsmissbrauch,
- Missbrauch von Kredit-, Bank oder sonstigen Debitkarten beim Bezahlen im Internet.
Die Ansprüche dürfen dabei nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Hinzu kommt unser Cyber Straf-Rechtsschutz. Dieser greift, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Internet vorgeworfen wird, z. B. bei Beleidigung oder der unerlaubten Verwendung von Bildern auf Ihrer Internetseite. Wenn Sie wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch im Internet Strafanzeige stellen wollen, hilft Ihnen dieser Baustein zudem als aktiver Straf-Rechtsschutz.
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- Cyber Plus (Zusatzschutz)
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Wir übernehmen die Kosten für
- Betriebsunterbrechungsschäden, wenn Ihre Daten in einer Cloud gespeichert sind und diese ausfällt
- die Wiederherstellung betriebsnotwendiger Hardware nach einem Cyber-Vorfall
- Systemverbesserungen, die für die Schließung der im Schadenfall ausgenutzten Sicherheitslücke anfallen
- das Lösegeld, sofern eine technische Rückgewinnung nicht möglich ist.
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- Cyber Prävention (Zusatzschutz)
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Wir bieten Ihnen den Zugang zu Präventionsdienstleistungen in Form von verschiedenen Sicherheitstools und Webinare über IT-Sicherheit und Datenschutz wie z.B.
- Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter mit Prüfung und Zertifikat
- Richtliniengenerator für Themen wie IT-Sicherheit, Datenschutz, Homeoffice
- Aufstellung eines Cyber-Notfall-Plans
- automatisierter Darknetscanner für Ihre Unternehmensdaten
- Phishing-Simulator.
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Cyber – Gefahren und ihre Folgen
Erfahren Sie mehr über Cyber-Risiken und deren oft drastischen Folgen.
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Zu YouTubeFAQ – die häufigsten Fragen zum CyberSchutz
- Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist der VGH CyberSchutz wichtig?
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Der VGH CyberSchutz ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb unverzichtbar, welcher mit Computer, Internet oder E-Mail arbeitet. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig und die finanziellen Folgen können schnell Ihre Existenz bedrohen.
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- In welcher Form können elektronische Daten beeinträchtigt werden?
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Durch eine Informationssicherheitsverletzung kann eine Beeinträchtigung der
- Vertraulichkeit (z.B. Hacker entwendet Kundendaten),
- Integrität (z.B. Manipulation von systemrelevanten Daten)
- und Verfügbarkeit (z.B. Betriebsunterbrechung beim Online-Banking)
Ihrer elektronischen Daten entstehen.
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- Für wen besteht Versicherungsschutz?
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Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und die im Versicherungsschein aufgeführten Betriebe – sofern der gleiche IT-Standard für alle Betriebe besteht. Mitversicherte Personen sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte aufgrund eines Arbeits-oder Dienstvertrages sowie ordnungsgemäß bestellte Organmitglieder.
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- Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
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Im Schadenfall rufen Sie beim 24/7 telefonischen Notdienst an. Nach positiver Überprüfung des Versicherungsschutzes hilft Ihnen ein externer IT-Experten bei der Schadenanalyse und -behebung per Fernwartung weiter. Sollte der Fernwartungszugriff nicht erfolgreich sein, analysiert und behebt der IT-Spezialist den Schaden bei Ihnen vor Ort.
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