Kfz-Versicherung

Leistungsstarker Versicherungsschutz für Ihren Fuhrpark

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Die Kfz-Versicherung der VGH für Landwirte

Die stän­di­ge zu­ver­läs­si­ge Ver­füg­bar­keit Ih­rer Fahr­zeu­ge ist ei­ne wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Er­folg Ih­res Be­triebs. Fahr­zeug­schä­den soll­ten nicht Ih­ren Ar­beits­all­tag be­hin­dern oder so­gar die Li­qui­di­tät be­las­ten – mit un­se­rer leis­tungs­star­ken Kfz-Ver­si­che­rung sor­gen wir da­für, dass Sie im Scha­den­fall schnell wie­der mo­bil sind.

Ihre Vorteile

  • Leistungs­star­ker Ver­si­che­rungs­schutz für land­wirt­schaft­li­chen Fahr­zeu­ge
  • Attraktive Ta­ri­fe bei der Haft­pflicht-, Teil- und Voll­kas­ko­­ver­si­che­rung
  • Fachkundige Un­ter­stüt­zung im Scha­den­fall – auch di­rekt vor Ort

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Kfz-Versicherung für Land­wirte – unser Ver­sicherungs­schutz im Überblick

  • Icon Kfz-Haftpflicht

    Kfz-Haftpflicht

    Icon Kfz-Teilkasko

    Teilkasko

    Icon Kfz-Vollkasko

    Vollkasko

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Kfz-Ver­sicherung für Land­­wirte – unser Ver­­sicherungs­­schutz im Über­blick

Kfz-Haft­pflicht
  • Die Kfz-Haft­pflicht ist in Deutsch­land ei­ne Pflicht­­ver­si­che­rung. Sie bie­tet Ih­nen fi­nan­ziel­le Si­cher­­heit, wenn an­de­re durch den Ge­brauch Ih­res Fahr­­zeugs ge­schä­digt wer­den.

    Un­se­re Kfz-Haft­­pflicht leis­tet bei Haf­tungs­­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter auf­grund ei­nes ver­si­cher­ten Per­so­nen-, Sach- oder Ver­mö­gens­­scha­dens.

    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­­sprü­che be­glei­chen wir. Un­­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Teil­kasko
  •  
    Die Teil­kas­ko un­se­rer Kfz-Ver­si­che­rung für Land­wir­te er­setzt Ih­nen Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug.

    Sie leis­tet z. B. bei Schä­den durch
    • Diebstahl, Raub, Un­ter­schla­gung
    • Brand oder Ex­plo­sion
    • Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung
    • Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch
    • Zusammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
    • Tierbiss an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus bis 3.000 €
    • Glas­bruch
    Versicherbar sind auch viele Spezialaufbauten sowie befestigte und gesicherte GPS-Spurführungssysteme. Fragen Sie uns.
Voll­kasko
  •  
    Die Voll­kas­ko un­se­rer Kfz-Ver­si­che­rung für Land­wir­te bie­tet al­le Leis­tun­gen un­se­rer Teil­kas­ko.

    Da­rü­ber hin­aus be­steht Ver­si­che­rungs­schutz bei:
    • Van­da­lis­mus
    • selbst ver­schul­de­ten Un­fäl­len
    • Fahrer­flucht des Un­fall­geg­ners
    • Transport auf einem Schiff

FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Landwirte

Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
  • In unserer Kfz-Ver­si­che­rung für Land­wir­te kön­nen un­ter an­de­rem fol­gen­de Fahr­zeu­ge ver­si­chert wer­den:
    • Pkw
    • Lkw
    • Land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen und Rau­pen­schlep­per
    • An­hän­ger für land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen
    • An­hän­ger in Son­der­aus­füh­rung
    • An­hän­ger im Werk- und Pri­vat­ver­kehr
    • Hub- und Ga­bel­stap­ler
    • Selbst­fah­ren­de land­wirt­schaft­li­che Ar­beits­ma­schi­nen
    • Camping­fahr­zeu­ge bzw. Wohn­mo­bi­le
    • Kraft­rä­der und Kraft­rol­ler
Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
  • Für die Voll- und/oder Teil­kas­ko kön­nen Sie un­ter­schied­li­che Va­rian­ten wäh­len. Die häu­figs­ten Selbst­be­tei­li­gun­gen sind
    • Vollkasko 300 €/Teil­kas­ko 150 €
    • Vollkasko 500 €/Teil­kas­ko 150 €
    • Vollkasko 1.000 €/Teil­kas­ko 500 €
    oder
    • Teilkasko 300 €
    • Teilkasko 500 €

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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