Die Kfz-Versicherung der VGH für Landwirte
Die ständige zuverlässige Verfügbarkeit Ihrer Fahrzeuge ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Ihres Betriebs. Fahrzeugschäden sollten nicht Ihren Arbeitsalltag behindern oder sogar die Liquidität belasten – mit unserer leistungsstarken Kfz-Versicherung sorgen wir dafür, dass Sie im Schadenfall schnell wieder mobil sind.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Kfz-Versicherung für Landwirte – unser Versicherungsschutz im Überblick
- Kfz-Haftpflicht
-
-
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn andere durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs geschädigt werden.
Unsere Kfz-Haftpflicht leistet bei Haftungsansprüchen geschädigter Dritter aufgrund eines versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
-
- Teilkasko
-
-
Die Teilkasko unserer Kfz-Versicherung für Landwirte ersetzt Ihnen Schäden am eigenen Fahrzeug.
Sie leistet z. B. bei Schäden durch- Diebstahl, Raub, Unterschlagung
- Brand oder Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, Leitungen und Folgeschäden daraus bis 3.000 €
- Glasbruch
Versicherbar sind auch viele Spezialaufbauten sowie befestigte und gesicherte GPS-Spurführungssysteme. Fragen Sie uns.
-
- Vollkasko
-
-
Die Vollkasko unserer Kfz-Versicherung für Landwirte bietet alle Leistungen unserer Teilkasko.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz bei:- Vandalismus
- selbst verschuldeten Unfällen
- Fahrerflucht des Unfallgegners
- Transport auf einem Schiff
-
FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Landwirte
- Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
-
-
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
-
- Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
-
-
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
-
- Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
-
-
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
-
- Welche Fahrzeuge können versichert werden?
-
-
In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:
- Pkw
- Lkw
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
- Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger in Sonderausführung
- Anhänger im Werk- und Privatverkehr
- Hub- und Gabelstapler
- Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
- Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
- Krafträder und Kraftroller
-
- Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
-
-
Für die Voll- und/oder Teilkasko können Sie unterschiedliche Varianten wählen. Die häufigsten Selbstbeteiligungen sind
- Vollkasko 300 €/Teilkasko 150 €
- Vollkasko 500 €/Teilkasko 150 €
- Vollkasko 1.000 €/Teilkasko 500 €
oder- Teilkasko 300 €
- Teilkasko 500 €
-