Rohrbruch! Ein Wasserschaden!

Unsere Top 5 der Sofortmaßnahmen für den Schadensfall:

1. Wasser abstellen

Stoppen Sie die Wasserzufuhr. Schließen Sie Absperrhähne und Hauptwasserhähne – diese befinden sich meist hinter der Wasseruhr.

2. Stromzufuhr unterbrechen

Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Deshalb unbedingt beachten: Wenn Sie durch Wasser geschädigte elektrische Geräte oder Anlagen bedienen, besteht Lebensgefahr. Falls elektrische Anlagen und Geräte wie Fön, Schalter oder Steckdosen mit Wasser in Kontakt gekommen oder sind feucht geworden, dann zuerst den Strom ausschalten. Erst, wenn Geräte und Anlagen vom Stromnetz getrennt sind, dürfen diese angefasst und geprüft werden. Deshalb: Zuerst Sicherungsautomaten ausschalten (bei alten Stromverteilern die Schraubsicherungen entfernen). Ist der Verteiler etwa durch einen Rohrbruch ebenfalls feucht oder nass geworden, keinesfalls anfassen. Rufen Sie eine Elektrofachkraft und lassen Sie Ihre Anlagen fachmännisch überprüfen.


3. Wasser entfernen

Ausgetretenes Wasser beseitigen. Bei einem kleineren Wasserschaden reicht es meist, das Wasser aufzuwischen oder einen Nasssauger zu verwenden. Bei größeren Wassermengen hilft die Feuerwehr oder ein Fach­unternehmen. Mit einer speziellen Pumpe wird das Wasser abgesaugt.
4. Inventar sichern & Räume lüften
Schützen Sie Ihren Hausrat und Ihr Inventar vor Schäden durch Feuchtigkeit und Leitungswasser. Räumen Sie alles aus dem Gefahrenbereich. Zusätzlich können Sie durch ausreichendes Lüften und Heizen der betroffenen Räume die Luftfeuchtigkeit senken für eine schnellere Trock­nung. So weitere Schäden – etwa durch Schimmelbildung – vermeiden.


5. VGH anrufen


Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadenfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie Ihre VGH Vertretung an

Empfehlenswerte Versicherungen bei Wasserschäden
Hausrat­versicherung

Von Mö­beln über Klei­dung bis hin zu Wert­ge­gen­stän­den – mit der Haus­rat­ver­si­che­rung ist al­les in Ih­rer Woh­nung oder im Haus ab­ge­si­chert. Durch zu­sätz­li­che Bau­stei­ne kön­nen Sie Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz noch in­di­vi­duell z. B. um Fahr­rad­dieb­stahl er­wei­tern.

Wohngebäude­­versicherung

Mit  der Wohn­­ge­­bäu­de­­ver­­si­che­­rung schüt­zen Sie Ih­re ei­ge­nen vier Wän­de vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Schä­den durch z. B. Feuer, Über­­span­nung durch Blitz, Lei­tungs­­was­ser, Rohrbruch, Sturm und Ha­gel, 
Stark­­re­gen, grobe Fahrlässigkeit und auch Wunsch auch vor weiteren Naturgefahren (Elementarschäden).

Privat­haftpflichtversicherung

Ihnen ist ein Miss­­ge­schick pas­siert? Wenn Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen ge­gen Sie er­ho­ben wer­den, springt die Pri­vat­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung ein. Sie schützt nicht nur Sie selbst, son­­dern auch Ih­re Fa­mi­lie.

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