Schadensfall: "Abgezockt" im Internet!

Beim Anblick eines vermeintlichen Online-Schnäppchens sind Vorsichtsmaßnahmen schnell mal vergessen. Ein unüberlegter Klick und man ist auf einen unseriösen Anbieter hereingefallen. Doch es kann dauern, bis der Schaden tatsächlich auffällt. Das Geld ist abgebucht, aber die bestellte Ware kommt und kommt nicht.  Dabei ist im Schadensfall schnelles Handeln angesagt. Je später Sie reagieren, desto schwieriger wird es, gezahltes Geld zurückzubekommen.

5 Tipps für den Schadensfall: "Online-Abzocke"

  1. Machen Sie Screenshots von der betrügerischen Webseite. Drucken Sie alle Kaufverträge, Bestellbestätigungen, Mails usw. aus.
  2. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizeidienststelle vor Ort.
  3. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Versuchen Sie, die Zahlung rückgängig zu machen. Tipp: Die meisten Banken bieten auf ihren Webseiten entsprechende Reklamations-Formulare an.
  4. Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt haben, lassen Sie die Karte sperren. Der Betreiber des Fakeshops könnte Ihre Kartendaten missbrauchen.
  5. Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.

Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadensfall schnell und unkompliziert. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.

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