Je schöner das Wetter draußen, desto mehr Menschen schwingen sich aufs Rad. Fahrradfahren wird immer beliebter. Klar, denn es ist gesund, schont die Umwelt und macht einfach Laune. Damit der Spaß beim Tritt in die Pedale bleibt, verraten wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, falls doch mal was passiert.
Die 5 wichtigsten Schritte, wenn Sie einen Fahrradunfall hatten:
Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Leisten Sie ggf. Verletzten Erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Polizei oder den Notarzt.
Dokumentieren Sie die Schäden. Am besten mit dem Handy direkt Fotos machen.
Unterschreiben Sie vor Ort kein Schuldeingeständnis. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.
Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadenfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie uns direkt unter der genannten Schaden-Telefon-Nummer an oder melden Sie sich bei Ihrem VGH Ansprechpartner bzw. Ihrer VGH Ansprechpartnerin. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.
Fahrradunfall: Welche Versicherung zahlt wann was – und was nicht?
Die Fragen, die sich nach einem Fahrradunfall stellen, sind für viele von uns die gleichen. Die wichtigsten und häufigsten Fragen, denen wir in unseren Gesprächen im VGH-Schadenservice täglich begegnen, haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet:
Wie melde ich der eigenen Versicherung einen Fahrradunfall, wenn ich möglicherweise Schuld habe?
Wenn Sie in einen Fahrradunfall verwickelt sind, kann es sein, dass jemand gegen Sie Ansprüche erhebt. Sie können dann den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung melden, auch vorsorglich. Die Schadenmeldung kann telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 175 0800, bei Ihrer VGH Vertretung oder hier auf der Website der VGH erfolgen. Alle notwendigen Unterlagen, wie Fotos, sollten der Versicherung zeitnah digital oder per Post zur Verfügung stehen. Und keine Sorge, sollte noch was fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Für eine eventuell erforderliche Besichtigung sollte der Anspruchsteller die beschädigten Sachen aufbewahren bzw. erst nach Rücksprache reparieren lassen.
Kann ich der Versicherung des Verursachers direkt meinen Schaden nach einem Fahrradunfall melden?
Sie als Anspruchsteller können die gegnerische Versicherung selbst kontaktieren – natürlich vorausgesetzt, dass Sie die Daten des Versicherten haben. Wenn Sie in einen Schadenfall mit einem VGH-Kunden verwickelt sind, erhalten Sie telefonisch Hilfe und Unterstützung unter 0800 1750 800. Eine Schadenmeldung kann auch online hier auf unserer Website erfolgen. Für eine eventuelle Besichtigung des beschädigten Fahrrads und/oder Fahrradteile bewahren Sie dieses bitte auf und machen Sie am besten Fotos von dem Schaden.
Wer zahlt, wenn jemand mein Fahrrad z. B. bei einem Unfall beschädigt hat?
Wenn jemand anderes Ihr Fahrrad beschädigt hat, dann kann die Privat-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers für die Kosten der Fahrradreparatur eintreten.
Damit die Versicherung den Schaden an dem Fahrrad richtig bemessen kann, ist es wichtig, immer den Beleg nach einem Fahrradkauf aufzuheben; am besten machen Sie auch noch ein Foto. Das gleiche gilt übrigens auch für Fahrradzubehör wie Licht, Sattel oder den Schutzhelm.
Welche Versicherung zahlt, wenn ich jemanden bei einem Fahrradunfall verletzt habe?
Wenn Sie als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verschuldet haben, dann kommt die Privat-Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Besonders Fahrradunfälle können mit schweren Verletzungen, teilweise gar mit bleibenden Schäden enden. Damit ein kurzer Moment der Unachtsamkeit Sie finanziell nicht aus der Bahn wirft, springt die Private Haftpflichtversicherung bei solchen Fällen ein.
Fahrradunfall mit Alkohol im Blut, welche Auswirkungen hat das auf die Versicherungsleistung?
Grundsätzlich gilt: Die Beteiligung am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss kann schwerwiegende, wenn nicht tödliche Folgen haben – ob als Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger.
Wenn der Verursacher eines Fahrradunfalls unter Alkoholeinfluss stand, kann das die Streichung oder Reduzierung der Versicherungsleistungen zur Folge haben. Das gilt sowohl bei der Unfallversicherung, die bei eigenen Verletzungen einspringt, als auch bei Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung.
Die genauen Auswirkungen müssen individuell ermittelt werden. Wenn der Alkoholeinfluss mindestens mitursächlich für einen Fahrradunfall war, dann wird die Versicherungsleistung gekürzt. Und nicht nur das – auch der Autoführerschein steht auf dem Spiel!
Es gilt also: Nach einem alkoholreichen Abend lieber das Taxi nehmen und das Fahrrad am nächsten Tag abholen!
Hat das Fahren auf der falschen Straßenseite Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Fahrradunfall kommt?
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot – auch für Radfahrer. Gibt es keinen Radweg auf der „richtigen“ Seite, so muss der Radfahrer auf der Straße fahren. Wenn es beim Fahren auf der falschen Seite als „Geisterradfahrer“, ob auf der Straße oder dem Radweg, zu einem Unfall kommt, kann das zu einer Haftungsverteilung kommen. Der „Geisterradfahrer“ kann eine Mitschuld erhalten. Der Einzelfall ist dann genau zu prüfen.
Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit, wer zahlt?
Berufstätige sind etwa 30 % des Tages durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – dazu zählt auch der direkte Arbeitsweg. Was passiert aber, wenn vorher noch das Kind in den Kindergarten gebracht wird oder ein Schlenker zur Post notwendig ist? Genau dann gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr und eine private Unfallversicherung wird benötigt.
Helmpflicht – ja oder nein? Sind die Ansprüche gemindert, wenn bei einem Fahrradunfall kein Helm getragen wurde?
In Deutschland gibt es derzeit keine Helmpflicht. Dennoch gilt: Schutzhelme retten Leben. Denn gerade Kopfverletzungen sind bei Fahrradunfällen häufig.
Beim Fahrradfahren Musik hören – hat das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommt?
Beim Fahrradfahren Musik mit Stöpseln im Ohr zu hören ist gesetzlich nicht verboten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass trotz Musik der Straßenverkehr und Warnsignale ausreichend wahrgenommen werden. Wenn es zu einem Fahrradunfall kommt, weil eben diese Signale wegen der Musik nicht gehört wurden, dann kann es zu reduzierten Schadenzahlungen der Versicherung kommen. Das gilt für die Privat-Haftpflichtversicherung, sollte jemand Drittes geschädigt worden sein.
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