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Tobias Bleischwitz

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  • Was ist eine Risikolebensversicherung?

    Ri­si­ko­le­bens­versicherung

    Im Fall der Fälle gut versichert

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Ri­si­ko­le­bens­versicherung

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Die Risiko­lebens­ver­sicherung der VGH

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert?
Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!

  • Umtauschrecht in Risiko­lebens- oder Renten­­ver­sicher­ung ohne Gesund­heits­­prü­fung
  • Absicherung von lang­fris­ti­gen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen
  • Finanzielle Si­cher­heit für Ih­re An­ge­hö­ri­gen im To­des­fall

Risiko­lebens­ver­siche­rung – un­ser Pro­dukt im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Risikolebens­ver­sicherung
Hin­ter­blie­be­nen­ab­sicherung bei Tod
i
Leistung enthalten
Ver­sicherungs­sum­me
i
individuell wählbar
Lauf­zeit
i
individuell wählbar, max. 35 Jahre
Hei­rats- und Kin­der­bo­nus
i
Leistung enthalten
Zu­sätz­liche Zah­lung bei Un­fall­tod
i
Leistung enthalten
Er­höhungs­recht
i
Leistung enthalten
Um­tausch­recht in Risiko­lebens- oder Ren­ten­ver­sicherung
i
Leistung enthalten
Als Partnertarif abschließbar
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Leistung enthalten
Dy­na­mik
i
Leistung enthalten

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Nur eine minimale Grund­versorgung vom Staat

Erklärbild Risikoleben
Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet mit der Wit­wen-/Wit­wer­ren­te oder Halb­wai­sen­ren­te nur ei­ne sehr ge­rin­ge Grund­ver­sor­gung für Hin­ter­blie­be­ne. Un­ser Bei­spiel zeigt, mit wel­chen Be­trä­gen Sie im Fall der Fäl­le rech­nen müs­sen. Die lau­fen­den Aus­ga­ben kön­nen da­mit in der Re­gel nicht ge­deckt wer­den. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung si­chert Ih­re Fa­mi­lie im Fal­le Ih­res To­des fi­nan­ziell ab.

FAQ – die häu­figsten Fra­gen zur Risiko­lebens­ver­sicherung

Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Risiko­lebens­ver­sicherung sinnvoll?
  • Für jeden, der sei­ne Liebs­ten für den Fall des vor­zei­ti­gen To­des durch bei­spiels­wei­se Un­fall oder Krank­heit vor fi­nan­ziel­len Fol­gen schüt­zen will. Ganz be­son­ders wich­tig ist sie für:
    • junge Fa­mi­lien – denn der Tod des Ver­sor­gers kann den Hin­ter­blie­be­nen die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge schlag­ar­tig ent­zie­hen und sie vor große Pro­ble­me stel­len.
    • alle mit Zah­lungs­­ver­­pflich­tun­gen – denn je­der, der z. B. Im­mo­bi­lien fi­nan­ziert oder an­de­re lang­fris­ti­ge Zah­lungs­­ver­­pflich­tun­gen ein­geht, soll­te sei­ne An­ge­hö­ri­gen vor Rück­­zah­lungs­­for­de­run­gen im Fall sei­nes To­des schüt­zen.
Wie hoch sollte die Ver­sicherungs­summe sein?
  • Die Stiftung Wa­ren­test emp­fiehlt min­des­tens das drei- bis fünf­fa­che Brut­to­jah­res­ein­kom­men des Ver­si­cher­ten, um ei­ne fi­nan­ziel­le Ab­si­che­rung für Hin­ter­blie­be­ne si­cher­zu­stel­len. Lau­fen­de Kre­di­te, Hy­po­the­ken oder an­de­re Ver­bind­lich­kei­ten soll­ten zu­sätz­lich in die­se Rech­nung mit­ein­be­zo­gen wer­den.
Wie lange sollte eine Risiko­lebens­ver­sicherung laufen?
  • Es ist ratsam, Ih­re Ver­si­che­rung min­des­tens so lan­ge lau­fen zu las­sen, bis al­le Kin­der fi­nan­ziell un­ab­hän­gig von Ih­nen sind (z. B. Aus­bil­dung oder Stu­dium ab­ge­schlos­sen ha­ben). Ehe­part­ner soll­ten bei­spiels­wei­se nach El­tern­zeit in der La­ge sein, die Fa­mi­lie al­lein zu ver­sor­gen. Eben­so soll­ten Sie Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen wie z. B. Zin­sen und Til­gung von Dar­le­hen in der Lauf­zeit be­rück­sich­ti­gen.
Wann wird die Versiche­rungs­sum­me aus­ge­zahlt?
  • Im Versicherungsfall zah­len wir die To­des­fall­leis­tung an die be­rech­tig­te Per­son aus.
    Wenn Sie den Ab­lauf­zeit­punkt er­le­ben, wird kei­ne Leis­tung fäl­lig und der Ver­si­che­rungs­schutz en­det.
    Wir bie­ten Ih­nen aber auch an, die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oh­ne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung in ei­ne Ren­ten­ver­si­che­rung mit To­des­fall­schutz um­zu­wan­deln, die auch im Er­le­bens­fall in Form ei­ner Ren­te zur Aus­zah­lung kommt.
Brauchen beide Eltern­teile eine Risiko­lebens­ver­sicherung?
  • Der Hauptverdiener soll­te in je­dem Fall ab­ge­si­chert sein, um das im To­des­fall feh­len­de Ein­kom­men aus­zu­glei­chen. Außer­dem ist es sinn­voll, den z. B. nicht be­rufs­tä­ti­gen Le­bens-/Ehe­part­ner ab­zu­si­chern – be­son­ders dann, wenn Kin­der zu ver­sor­gen sind. So wird im To­des­fall der Haupt­ver­die­ner ent­las­tet und kann z. B. die Kin­der­be­treu­ung fi­nan­zie­ren.
    Tipp: Bei uns ha­ben Sie die Mög­lich­keit, ei­nen Part­ner­ta­rif ab­zu­schließen.

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