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Finanzielle Vorsorge fürs Kind

Damit das Leben später passt.

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Einfach und flexibel: die VGH Nachwuchsförderung

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und An­sprüche. Wie schön, dass Sie den Nach­wuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Ge­borgen­heit und Ver­trauen, sondern auch mit Sicher­heit be­gleiten können: mit der VGH Nach­wuchs­förderung.

  • Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge Ihres Kindes – für höhere Erträge
  • Ausgleich der Renten­lücke durch Er­gän­zung der spä­teren gesetz­lichen Rente
  • Volle Flexibilität mit Teil­ent­nahmen, Zu­zahl­ungen und Bei­trags­an­pas­sungen
Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

VGH Nachwuchsförderung

Die VGH Nachwuchsförderung ist eine besondere Form der Kindervorsorge, bei der Sie monatlich einen festen Betrag sparen. Dahinter steht die VGH PrivatRente Chance. Mit diesem Altersvorsorge-Produkt legen Sie ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft Ihres Kindes: Die Beiträge werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt. Aktuelle Informationen zum VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Sie fragen sich: Muss ich jetzt schon an die Alters­­vor­sorge meines Kindes denken? Unsere Ant­wort: Daran kann man gar nicht früh genug denken. Eine private Alters­­vor­­sorge ist un­­er­­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zukunft nur noch eine Grund­­ver­­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­­sicherung ein­­steigen, desto höher können die Er­träge werden. Das sorgt von Anfang an für ein gutes und be­ruhi­gen­des Ge­fühl.
*Wesent­liche Produkt­informationen können Sie dem Basis­informations­blatt für die VGH PrivatRente Chance ent­nehmen.

Eltern können das Kindergeld nutzen

Symbolbild Kind mit zu großen Schuhen

Nutzen Sie zum Bei­spiel das Kinder­geld, um monat­lich in die VGH Nach­wuchs­förderung einzu­zahlen. So brauchen Sie keine zusätz­lichen finanziellen Mittel und können das Kinder­geld sinn­voll und gewinn­bringend anle­gen.

Passt immer: volle Flexibilität.

vgh-nachwuchsfoerderung_kind_mit großem Hut

Die VGH Nachwuchs­förder­ung in Form der VGH PrivatRente Chance ist aber mehr als eine reine Alters­vor­sorge. So sind z. B. Teil­ent­nahmen mög­lich. Das bedeutet, dass der Nach­wuchs sogar schon wäh­rend der An­spar­phase vom Gut­haben profitieren kann. Ob Führer­schein, Aus­bildungs­start, die erste eigene Wohn­ung oder Hoch­zeit und Familien­gründung: Im Leben gibt es viele besondere An­lässe. Übrigens: Nicht nur Teil­ent­nahmen sind mög­lich, sondern auch Zuzahlungen. Und auch die Beitrags­zahlungen lassen sich flexibel an die Lebens­umstände an­passen.

Vorsorge und Vermögen Diagramm

Früher anfangen bringt mehr

Ange­nommen, Sie sparen ab der Geburt jeden Monat 50 Euro. Daraus werden dann nach 67 Jahren voraus­sichtlich 400.000 Euro, bei einer jähr­lichen konstanten Wert­entwicklung von 6 Prozent (diese An­gaben können nicht garantiert werden). Beginnen Sie 10 Jahre später, müssen Sie fast schon das Doppelte be­zahlen und nach 20 Jahren mehr als das Drei­fache, um 400.000 Euro zu er­reichen.

 

FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH Nachwuchsförderung

Für wen ist die Kindervorsorge mit der VGH Nachwuchsförderung interessant?
  • Für Eltern, Groß­eltern, Paten, die ihrem Kind, Enkel oder Paten­kind früh­zeitig eine Alters­vor­sorge und damit finan­zielle Ab­sicher­ung schen­ken wollen.
Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
  • Eine private Alters­vor­sorge ist un­er­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zu­kunft nur noch eine Grund­ver­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­sicherung ein­steigen, desto höher kann die Rente werden.
Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
  • Ja. Teil­ent­nahmen von an­ge­spartem Kapital sind jeder­zeit mö­glich, sodass der Nach­wuchs zum Bei­spiel bei be­son­deren An­lässen wie Führer­schein, Aus­bildungs­start oder dem Ein­zug in die erste eigene Wohn­ung vom Gut­haben profi­tieren kann.
Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
  • Ja, das ist bei Voll­jährig­keit mög­lich.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
  • Die Zah­lung der monat­lichen Bei­träge kann, zum Bei­spiel bei Arbeits­losig­keit oder Kurz­arbeit, aus­ge­setzt und inner­halb von drei Jahren wieder­auf­ge­nommen wer­den.
Information zur
VGH Nachwuchsförderung
Information zum
VGH Altersvorsorge Fonds

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