Bevor es eng wird: für das Alter vorsorgen. Mit der VGH FirmenRente
Ihr jetziges Gehalt sichert Ihren Lebensstandard. Im Ruhestand wird sich das ändern: Die gesetzliche Rente wird Ihnen lediglich eine Grundversorgung bieten. Nutzen Sie daher die Chance der betrieblichen Altersversorgung mit der VGH FirmenRente – der Staat und Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie dabei. Ihr Vorteil: Sie zahlen – durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis – nur rund die Hälfte der Beiträge selbst.
- Lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalzahlung
- Beiträge werden durch Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis mitfinanziert
- In der Ansparphase insolvenzsicher und anrechnungsfrei beim Vermögen bei Bezug von Bürgergeld
Betriebliche Altersversorgung – im Überblick
Vorsorge nach Maß: Wie möchten Sie sparen?
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Sicherheit sicherheitsorientiert |
Balance ausgewogen |
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Sicherheit | |||
Renditechance | |||
Anlagestrategie | Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | |
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Der VGH Altersvorsorge Fonds
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Zu YouTubeFAQ – die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
- Welche VGH FirmenRente brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante der VGH FirmenRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
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- Wie kann ich eine VGH FirmenRente abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung möglich?
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Dem Gesetz nach kann eine betriebliche Altersversorgung nahezu von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Hierzu gehören Arbeiter und Angestellte, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
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- Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
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Beiträge bis zu insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung können steuerbegünstigt (bei Zusagen ab 2005 steuerfrei, davor pauschalbesteuert) angelegt werden.Beiträge bis insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung bleiben sozialabgabenfrei, sofern das Einkommen die in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet.
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- Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
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Sie als Mitarbeiter können monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
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- Wie wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt?
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Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente oder in einer Summe.Auch eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung ist möglich.
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- Wer entscheidet über den Anbieter und die Art der betrieblichen Altersversorgung?
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Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe das Modell für Sie infrage kommt. Ihr Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter, über den er eine bAV im Unternehmen einrichtet.Folgende Möglichkeiten (Durchführungswege) bieten wir an:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktzusage/Pensionszusage
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