Beratungsverzicht
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 6 Absatz 1 und 2 sind wir verpflichtet, Sie zu beraten und dies zu dokumentieren. Wenn Sie jedoch hier schnell und bequem online abschließen möchten, verzichten Sie darauf. Wir weisen Sie darum darauf hin, dass sich ein Verzicht nachteilig auf Ihre Möglichkeit auswirken kann, gegen uns als Ihren Versicherer einen Schadensersatzanspruch nach § 6 Absatz 5 VVG geltend zu machen – und zwar wegen der Verletzung einer Pflicht aus einer sonst angebotenen Beratung.
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