• Was ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

    Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

    Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

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Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

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Die Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­siche­rung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.

  • Versicherungs­schutz bei Rei­se­rück­tritt und Rei­se­ab­bruch
  • Erstattung der Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­tem An­tritt der Rei­se (bspw. auf­grund 2-stün­di­ger Zug­ver­spä­tung)
  • Kein Selbst­be­halt (Aus­nah­me am­bu­lant be­han­del­te Er­kran­kun­gen)

Unsere Empfehlung

5 Sterne Premium Schutz – Nie wieder Urlaubsstress

Die Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Urlaubsgarantie gewährleistet, dass Sie Ihren Urlaub auch bei Insolvenz des Reiseveranstalters antreten können. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der VGH.
Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.

Preisbeispiel: Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung

Julias Versicherungsschutz bei der VGH

Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reisziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens ihr komplettes Geld zurück.

Soviel kostet die Versicherung für Julia

260,00 einmalig*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:

  • Einmalzahlung pro Reise
  • Kosten für gebuchte Reise: 3.306,00 Euro
  • Selbstbeteiligung: 0 Euro
  • Einfamilienhaus: nicht vorhanden
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1986
  • Versicherungsschutz für Familie: zwei Erwachsene, ein Kind
  • Ausgewählter Tarif: 5 Sterne Premium Schutz, inkl. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Antragsteller Julia: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person

Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung – die Ta­rife im Über­blick

Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Bitte das Smartphone drehen.
Reiserücktritt Reiseabbruch Reiserücktritt und Reiseabbruch
Bei­trag
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ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte ab 2 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte ab 7 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte
Er­stat­tung von Stor­nierungs­kos­ten
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Hin­rei­se-Mehr­kos­ten
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Kos­ten der Um­bu­chung
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Ein­zel­zim­mer­zu­schlag
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Ver­sicherte Grün­de
Un­er­warte­te schwe­re Er­kran­kung
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Tod, Un­fall, Schwan­ger­schaft
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Ver­lust des Ar­beits­platz­es
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Kurz­ar­beit
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Ar­beits­platz­wechsel
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Ei­gen­tums­scha­den (ab 2.500 €)
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Wie­der­ho­lung Schul­prü­fun­gen
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Nicht­ver­setzung
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Ver­kehrs­mit­tel­ver­spä­tung
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Na­tur­ka­tas­tro­phen am Ur­laubs­ort
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­sätz­liche Rück­rei­se­kos­ten
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Nicht ge­nutz­te Rei­se­leis­tung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Nach­rei­se­kos­ten Rei­se­un­ter­brechung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Selbst­be­halt
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten

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Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­siche­rung

Was beinhaltet der Zusatzbaustein für Schiffsreisen in der Reiserücktritt-und Reiseabbruchversicherung?

Speziell für Schiffsreisen

Wenn Sie auf­grund ei­ner Ver­spä­tung ei­nes öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels – von 2 Stun­den oder mehr – Ih­re Schiffs­rei­se nicht an­tre­ten kön­nen, wer­den Ih­nen die nach­weis­lich ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten der Nach­rei­se er­stat­tet. Die Er­stat­tung er­folgt bis zur Hö­he der ge­schul­de­ten Stor­no­kos­ten, die bei un­ver­züg­li­cher Stor­nie­rung der Rei­se an­ge­fal­len wä­ren, maxi­mal je­doch bis zu 1.500 € je Per­son. Ge­ra­de bei teuren Kreuz­fahr­ten lohnt es sich also auf Num­mer si­cher zu ge­hen.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung

Welche Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisrücktritts- und Reise­abbruch­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reiserücktritts oder Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungen aus der Reiserücktritt- und Reiseab­bruchver­sicherung in Anspruch nehmen möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Berater­suche.
Wie kann ich eine Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ  können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wann ist eine Reise­rück­tritts­ver­sicherung er­for­der­lich?
  • Viele Reisen wer­den be­reits Mo­na­te, manch­mal so­gar Jah­re im Vor­aus ge­bucht. In der Zwi­schen­zeit kann je­doch viel pas­sie­ren. Mit ei­nem ge­bro­che­nen Bein kön­nen Sie bei­spiels­wei­se nicht Ski­fah­ren. Auch die un­er­war­tet schwe­re Krank­heit ei­nes An­ge­hö­ri­gen oder der Ar­beits­platz­ver­lust kön­nen Ih­re Ab­rei­se ver­hin­dern. Trotz­dem müs­sen Sie für die ent­stan­de­nen Stor­no­kos­ten Ih­rer Rei­se auf­kom­men.
    Die­ser Ge­fahr kön­nen Sie mit un­se­rer Rei­se­­rück­­tritts­­ver­­si­che­rung ent­­ge­hen. Je mehr Per­­so­nen an der Rei­­se teil­­neh­men, um­so hö­her das Ri­si­ko, dass je­mand kurz­­fris­tig er­krankt. So­mit ist ge­ra­de bei Fa­mi­lien­­rei­sen ei­ne Rei­se­­rück­­tritts­­ver­­si­che­rung be­­son­ders sinn­­voll.
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung ver­sichert?
  • Hier ein kleiner Aus­zug der ver­si­cher­ten Er­eig­nis­se (Ver­si­che­rungs­fäl­le):
    • Unerwartete und schwe­re Er­kran­kung, Tod, Un­fall­ver­let­zung oder Schwan­ger­schaft
    • Impfunver­träg­lich­keit
    • Erheblicher Scha­den von min­des­tens 2.500 € an Ih­rem Ei­gen­tum in­fol­ge von Feuer, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Elemen­tar­er­eig­nis­sen oder straf­ba­ren Hand­lun­gen Drit­ter (z. B. Ein­bruch­dieb­stahl)
    • Unerwartete ge­richt­li­che La­dung, vor­aus­ge­setzt, das zu­stän­di­ge Ge­richt ak­zep­tiert Ih­re Rei­se­bu­chung nicht als Grund zur Ver­schie­bung der La­dung
    • Adoption ei­nes min­der­jäh­ri­gen Kin­des, so­fern Ih­re An­we­sen­heit zum Voll­zug der Adop­tion in die Rei­se­zeit fällt
    • Arbeitsplatz­ver­lust mit an­schließen­der Ar­beits­lo­sig­keit in­fol­ge ei­ner un­er­war­te­ten be­triebs­be­ding­ten Kün­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses durch den Ar­beit­ge­ber. Nicht ver­si­chert ist der Ver­lust von Auf­trä­gen oder die In­sol­venz bei Selbst­stän­di­gen.
    • Wiederholung von nicht be­stan­de­nen Prü­fun­gen an ei­ner Schu­le, Uni­ver­si­tät/ Fach­hoch­schu­le oder an ei­nem Col­lege. Vor­aus­set­zung ist, dass die Wie­der­ho­lungs­prü­fung in die ver­si­cher­te Rei­se­zeit oder bis zu 14 Ta­ge nach Be­en­di­gung der Rei­se fällt.
    • Unerwartete und schwe­re Er­kran­kung, schwe­re Un­fall­ver­let­zung oder Impf­un­ver­träg­lich­keit ei­nes zur Rei­se an­ge­mel­de­ten Hun­des oder ei­ner zur Rei­se an­ge­mel­de­ten Kat­ze.
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reise­rück­tritts- und zu welchem Zeitpunkt die Reise­ab­bruch­ver­sicherung?
  • Bei einem Ver­­si­che­rungs­fall vor Rei­se­­an­tritt leis­tet die Rei­se­­rück­­tritts­­ver­­si­che­rung. Als Ver­­si­che­rungs­fall wird ein ver­­si­cher­tes Er­eig­nis (sie­he Fra­ge 2) be­zeich­net.
    Bei ei­nem Ver­­si­che­rungs­­fall nach Rei­se­­an­tritt greift die Rei­se­­ab­bruch­­ver­­si­che­rung. Vie­le Rei­­sen­de den­ken meist nur über ei­ne Ver­­si­che­rung für den Rei­se­­rück­tritt nach. Doch was pas­siert, wenn man im Ur­laub er­krankt und die Rei­se ab­ge­­bro­chen wer­den muss? Mit ei­ner Kom­­bi­na­tion die­ser bei­den Ver­­si­che­run­gen sind Sie auf der si­che­ren Sei­te.
Wann gilt eine Reise als angetreten?
  • Eine Reise gilt als an­ge­tre­ten, wenn die ers­te Rei­se­leis­tung ganz oder nur zum Teil in An­spruch ge­nom­men wird, z. B.
    • der Check-in bei ei­ner Flug­rei­se. Bei ei­nem Vor­abend-Check-in gilt die Rei­se als an­ge­tre­ten nach der Pass- oder Bord­kar­ten­kon­trol­le, so­fern die Flü­ge Be­stand­teil der Rei­se sind
    • das Ein­checken auf dem Schiff bei ei­ner Schiffs­rei­se (oh­ne ge­buch­te An­rei­se)
    • die Übernahme ei­nes Miet­­wa­­gens/Wohn­­mo­­bils
    • das Einchecken im Ho­tel bzw. die Über­ga­be des Schlüs­sels bei ei­ner Fe­rien­woh­nung
    • das Einsteigen in den Bus bei ei­ner Bus­rei­se
    • das Einsteigen in den Zug bei ei­ner Bahn­rei­se
    Sollte der Trans­fer zum ver­si­cher­ten Ge­samt­rei­se­preis ge­hö­ren (z. B. Rail & Fly), be­ginnt die Rei­se mit dem Ein­stei­gen in den Zug oder Bus. Bei ei­ner Flug­an­rei­se be­ginnt die Rei­se nach der Pass- oder Bord­kar­ten­kon­trol­le. So­bald die Rei­se an­ge­tre­ten ist, en­den die Leis­tun­gen der Rei­se­­rück­­tritts­­kos­­ten­­ver­­si­che­rung.
Kann ich die Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung auch ab­schließen, wenn die Rei­se bereits ge­bucht wurde?
  • Ein Vertrag für eine Rei­se­­rück­tritts- oder Rei­se­­ab­bruch­­ver­si­che­rung soll­te zeit­nah nach der Rei­se­­bu­chung, spä­tes­tens je­doch 30 Ta­ge vor Be­ginn der Rei­se ge­schlos­sen wer­den. Soll­ten zwi­schen Bu­­chung und An­tritt der Rei­se kei­ne 30 Ta­ge lie­gen, muss die Rei­se­­rück­tritts­­ver­­si­che­rung spä­tes­tens am drit­ten Werk­tag nach Bu­chung der Rei­se er­fol­gen. Für al­le wei­te­ren Ver­si­che­run­gen, wie bei­spiels­­wei­se Rei­se­­kran­ken- und Rei­se­­ab­bruch­­ver­­si­che­rung, muss der Ab­­schluss vor An­tritt der Rei­se und für de­ren ge­sam­te Dauer ge­tä­tigt wer­den.
    Der Ver­trag kommt auch bei Zah­lung der Ver­­si­che­rungs­­prä­mie nicht zu­stan­de, wenn die oben ge­nann­ten Fris­ten bei Ab­schluss des Ver­trags nicht ein­ge­hal­ten wer­den. In die­sem Fall wird Ih­nen die Prä­mie na­tür­lich zu­rück­er­stat­tet.

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