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Sport­boot­haft­pflicht

Backbord und Steuerbord verwechselt?

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Die Sport­boot Haft­pflicht­ver­sicherung der VGH

Als Skipper den Motor an­schmeißen, die Lei­nen los­las­sen und den Wind um die Oh­ren ge­nießen – doch auch Was­ser­­sport ist nicht ganz ri­si­ko­los. Leicht über­sieht man ein Ru­der­­boot oder ei­nen Ka­nu­­fah­rer und schnell kann ein Un­fall pas­sie­ren.
Mit un­se­rer Sport­­boot­­haft­­pflicht macht das Se­geln oder Mo­tor­­boot­­fah­ren auf al­len Ge­­wäs­sern Spaß, weil Sie kei­ne fi­nan­ziel­len Fol­­gen fürch­ten müs­sen.

  • Wir bie­ten Ih­nen in­di­vi­duel­len und be­darfs­ge­rech­ten Ver­­si­che­rungs­­schutz.
  • Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Wir begleichen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Sportboothaftpflicht – unser Tarif im Überblick

Bitte das Smartphone drehen.
Sport­boot­haft­pflicht
Beitrag pro Jahr ab 53,55 € *
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Boots­be­sit­zer und Boots­füh­rer
i
Leistung enthalten
Aus­lands­auf­ent­halt
i
Leistung enthalten
Zie­hen von Was­ser­ski­läu­fern und Schirm­dra­chen­flie­gern
i
Leistung enthalten
Skip­per
i
Leistung enthalten
Ge­wäs­ser­schä­den
i
Leistung enthalten

Jetzt zum Beratungs-
formular

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*Der ange­zeig­te Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungs­be­ginn: mor­gen
  • Zahlweise: jähr­lich
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit
  • Versicherungssumme 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mögens­schäden
Der Preis ist daher als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen. Nur im per­sön­li­chen Ge­spräch kön­nen wir Ih­nen die bes­te Be­ra­tung bie­ten. Ver­ein­ba­ren Sie ei­nen Ter­min mit uns!
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Sport­boot Haftpflicht­ver­sicherung

Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Nein – die Haft­pflicht für Ihr Boot ist in Deutsch­land der­zeit noch kei­ne ge­setz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. In ei­ni­gen EU-Län­dern je­doch muss man die­se ab­schließen und als Nach­weis mit­füh­ren, um die Ge­wäs­ser in dem je­wei­li­gen Land be­fah­ren zu dür­fen.
Was muss ich beachten?
  • Sie dürfen Ihr Boot aus­schließ­lich – nur mit ei­ner be­hörd­lich vor­ge­schrie­be­nen Fahr­er­laub­nis – zu pri­va­ten Zwecken nut­zen.
    Der Stand­ort des Boo­tes muss im In­land lie­gen. Als Stand­ort gilt der Ort, an dem sich das Fahr­zeug wäh­rend der über­wie­gen­den Zeit des Jah­res be­fin­det bzw. zu dem es stän­dig zu­rück­kehrt.

    Die Teil­nah­me an Se­gel­re­gat­ten ist mit­ver­si­chert.

    Kein Ver­si­che­rungs­schutz be­steht da­ge­gen bei der Teil­nah­me an Mo­tor­boot­ren­nen und da­mit im Zu­sam­men­hang ste­hen­den Übungs­fahr­ten.
Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung not­wendig?
    • eigene Segelboote
    • eigene motor­ge­trie­be­ne Boo­te (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­mo­tor)
    • fremde mo­tor­ge­trie­be­ne Boo­te (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­mo­tor), so­weit für das Füh­ren ei­ne be­hörd­li­che Er­laub­nis er­for­der­lich ist
    Die Nutzung an­de­rer Was­ser­fahr­zeu­ge wie Ru­der­boo­te, Ka­nus, Surf­bret­ter oder ge­lie­he­ner Se­gel­boo­te oh­ne Mo­tor ist be­reits über Ih­re Pri­vat­ Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.

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Wir beraten Sie gerne.

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