Die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung der VGH
Wenn Sie einen Heizöltank besitzen, sichern wir Sie mit unserer Gewässerschadenhaftpflicht ab. Schnell kann es passieren, dass beim Befüllen Ihres Tanks Heizöl austritt und das Mauerwerk sowie die Umwelt verseucht werden. Für den entstandenen Schaden sind Sie als Inhaber des privaten Heizöltanks in voller Höhe verantwortlich – unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft.
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Wir bieten Ihnen finanziellen Schutz bei Umweltschäden.
- Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Gewässerschadenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick
Bitte das Smartphone drehen.
|
|||
Gewässerschadenhaftpflicht | |||
Beitrag pro Jahr | ab 53,55 € * | ||
Versicherungssumme
|
5 oder 10 Mio. € | ||
Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung | |||
Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Instandhaltung und sonstigen Betreuung Ihres Öltanks beauftragt werden | |||
Deponiekosten einer Behandlung des verunreinigten Bodens | |||
Gutachterkosten | |||
Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Grundstücke) des Versicherungsnehmers, wenn Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage ausgetreten sind | |||
|
*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- Versicherungsbeginn: morgen
- Zahlweise: jährlich
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen. Nur im persönlichen Gespräch können wir Ihnen die beste Beratung bieten. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Gewässerschaden Haftpflichtversicherung
- Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
-
-
Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
-
- Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
-
-
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
-
- Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
-
-
Jeder, der als Hauseigentümer einen Heizöltank besitzt. Aber auch als Mieter eines Einfamilienhauses, in dem sich ein Heizöltank befindet – denn dann gelten Sie als Inhaber.Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
-
- Wer ist mitversichert?
-
-
Sie als Versicherungsnehmer und Inhaber der versicherten Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen.
-
- Was ist versichert?
-
-
Wir übernehmen für Sie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern.
-
- Sind Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl am eigenen Gebäude entstanden sind, versichert?
-
-
Wir übernehmen Schäden an Ihrem Gebäude, den Gebäudebestandteilen und dem Erdreich, wenn sie durch ausgelaufenes Öl beschädigt wurden.
-
- Was muss ich bei einem Schaden machen?
-
-
- Versuchen Sie, die Schadenursache zu finden und wenn möglich zu beseitigen.
- Verhindern Sie die Ausbreitung des Öls.
- Alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr.
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich der VGH.
-