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Gewässerschaden­haftpflicht

Damit auslaufendes Heizöl kein Vermögen kostet

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Die Ge­wässer­scha­den Haft­pflicht­versicherung der VGH

Wenn Sie einen Heiz­­öl­­tank be­­sit­­zen, si­­chern wir Sie mit un­­se­­rer Ge­­wäs­­ser­­scha­­den­­haft­­pflicht ab. Schnell kann es pas­­sie­­ren, dass beim Be­­fül­­len Ih­­res Tanks Heiz­­öl aus­­tritt und das Mauer­­werk so­­wie die Um­­welt ver­­seucht wer­­den. Für den ent­­stan­­de­­nen Scha­­den sind Sie als In­­ha­­ber des pri­­va­­ten Heiz­­öl­­tanks in vol­­ler Hö­­he ver­­ant­­wort­­lich – un­­ab­­hän­­gig da­­von, ob Sie ein Ver­­schul­­den trifft.

  • Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Wir bie­ten Ih­nen fi­nan­ziel­len Schutz bei Um­welt­schä­den.
  • Wir begleichen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Ge­wässer­schaden­haft­pflicht – unser Ta­rif im Über­blick

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Ge­wässer­scha­den­haft­pflicht
Beitrag pro Jahr ab 53,55 € *
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Haft­pflicht­an­sprüche Drit­ter nach Ge­wässer­ver­un­rei­ni­gung Leistung enthalten
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, In­stand­hal­tung und sonsti­gen Be­treu­ung Ihres Öl­tanks be­auf­tragt wer­den Leistung enthalten
De­po­nie­kos­ten ei­ner Be­hand­lung des ver­un­rei­nig­ten Bo­dens Leistung enthalten
Gut­ach­ter­kos­ten Leistung enthalten
Schä­den an un­be­weg­lichen Sachen (Ge­bäu­de, Grund­stücke) des Ver­sicherungs­neh­mers, wenn Stof­fe be­stim­mungs­widrig aus der ver­sicher­ten An­la­ge aus­ge­tre­ten sind Leistung enthalten

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*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungs­be­ginn: mor­gen
  • Zahlweise: jähr­lich
  • Dauer: 3 Jah­re Ver­trags­lauf­zeit
  • Versicherungssumme 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mö­gens­schäden

Der Preis ist daher als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen. Nur im per­sön­li­chen Ge­spräch kön­nen wir Ih­nen die bes­te Be­ra­tung bie­ten. Ver­ein­ba­ren Sie ei­nen Ter­min mit uns!
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Gewässer­schaden Haft­pflicht­versicherung

Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Wer braucht eine Ge­wässer­schaden­haft­pflicht?
  • Jeder, der als Haus­ei­gen­tü­mer ei­nen Heiz­öl­tank be­sitzt. Aber auch als Mie­ter ei­nes Ein­fa­mi­lien­hau­ses, in dem sich ein Heiz­öl­tank be­fin­det – denn dann gel­ten Sie als In­ha­ber.
    Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer und In­ha­ber der ver­si­cher­ten An­la­gen zur La­ge­rung von ge­wäs­ser­schäd­li­chen Stof­fen.
Was ist versichert?
  • Wir übernehmen für Sie die an­fal­len­den Kos­ten für das Aus­bag­gern, Ab­fah­ren und Ver­bren­nen des öl­ver­schmutz­ten Erd­reichs so­wie für die Rei­ni­gung von ver­schmutz­ten Ge­wäs­sern.
Sind Schäden, die durch aus­gelau­fenes Heiz­öl am ei­ge­nen Ge­bäu­de ent­stan­den sind, ver­sichert?
  • Wir übernehmen Schä­den an Ih­rem Ge­bäu­de, den Ge­bäu­de­be­stand­tei­len und dem Erd­reich, wenn sie durch aus­ge­lau­fe­nes Öl be­schä­digt wur­den.
Was muss ich bei einem Schaden machen?
    • Versuchen Sie, die Scha­den­ur­sa­che zu fin­den und wenn mög­lich zu be­sei­ti­gen.
    • Verhindern Sie die Aus­brei­tung des Öls.
    • Alarmieren Sie ggf. die Feuer­wehr.
    Melden Sie den Schaden schnellst­mög­lich der VGH.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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