Die Bauherren Haftpflichtversicherung der VGH
Sie als Bauherr sind für Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen, verantwortlich. Wir schützen Sie, wenn trotz aller Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen auf der Baustelle doch einmal ein Schaden eintritt,
z. B. ein Fußgänger verletzt wird und von Ihnen Schadenersatz fordert. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren.
- Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Ihr Bauprojekt.
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Bauherrenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick
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Bauherrenhaftpflicht | |||
Versicherungssumme
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5 oder 10 Mio. € | ||
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk | |||
Senkungen von Grundstücken und Erdrutschungen | |||
Abwasserschäden | |||
Schäden durch Erschütterung infolge von Rammarbeiten | |||
Schäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen oder durch Hebungen von Grundstücken aufgrund von Geothermiebohrungen bis 10 m | |||
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauherren Haftpflichtversicherung
- Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Was ist versichert?
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
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- Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
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Nein – eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren und der dadurch entstehenden hohen Kosten diese Versicherung abzuschließen.
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- Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
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Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
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