Die ambulante Zusatzversicherung der VGH
Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.
- Heilpraktikerleistungen und alternative Heilbehandlung durch Ärzte
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Kostenerstattung für Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen
- Reduzierung des Eigenanteils u. a. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln
Unsere Empfehlung
Ambulante Zusatzversicherung
Basis Absicherung 23,68 Euro/mtl.*
Der Tarif top fit erstattet bei medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung die Kosten für Heilpraktiker. Es werden 80% des Rechnungsbetrages bis max. 520 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Auch Sehhilfen sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus wird die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel erstattet. Andere gesetzliche Zuzahlungen wie z.B. die für Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel werden anteilig übernommen.
Auch bestimmte Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen vor privaten Auslandsreisen sind Bestandteil des Tarifes. Erstattet werden max. 105 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif top fit kann nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif abgeschlossen werden.
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Top fit 90 | Top fit 50 | Top fit 30 | |
Heilpraktiker
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Sehhilfen
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Zuzahlungen und Vorsorge
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Heilmittel
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Kurtagegeld
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Auslandreiseschutz
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Impfungen vor Auslandreisen
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
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Implantate
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Inlays
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Plastische Zahnfüllungen
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Professionelle Zahnreinigung
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Kieferorthopädie bis Alter 18
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Allgemeine zahnärztliche Leistungen
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Wurzelbehandlung
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Parodontologische Leistungen
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Chirurgische Leistungen
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