FAQ – alle Fragen zur PrivatRente
- Welche VGH PrivatRente brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der VGH PrivatRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
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- Wie kann ich eine VGH PrivatRente abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine private Rentenversicherung interessant?
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Besonders interessant ist die VGH PrivatRente für:
- Angestellte und Beamte als Ausgleich für die Kürzungen in der gesetzlichen Versorgung
- Selbständige und Freiberufler ohne oder mit nur geringen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Junge Leute haben beim Thema Altersvorsorge einen entscheidenden Faktor auf ihrer Seite: die Zeit. Je früher sie starten, desto besser. Bereits mit geringen Beiträgen kann dank Zinseszinseffekt eine solide Vorsorge aufgebaut werden. Besser spät als nie – auch für rentennahe Jahrgänge lohnt sich eine Altersvorsorge. Mit höheren Einmalbeiträgen kann auch hier die voraussichtliche Rente deutlich aufgebessert werden.
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- Welche Steuervorteile bietet die VGH PrivatRente?
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Die VGH PrivatRente ist ein Leben lang steuerbegünstigt. Von 100 € Bruttorente bleiben z. B. einem 65-Jährigen nach Steuerabzug:
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- Kann ich zu meinem Vertrag zusätzliche Beiträge leisten?
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Ja, Sie können Zuzahlungen bis zum dreifachen Jahresbeitrag in der VGH PrivatRente Sicherheit und Balance leisten, um Ihre Rente zu erhöhen. In der VGH PrivatRente Chance können Sie sogar bis 40.000 Euro einschließlich der laufenden Beiträge in den Vertrag einzahlen.
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- Wie werden die Leistungen der VGH PrivatRente ausgezahlt?
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Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente, in einer Summe oder einer Kombination aus beidem (Teilauszahlung und Teilverrentung).
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.