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FAQ – alle Fragen zur VGH Unfallversicherung

Wer kann die private Unfallversicherung abschließen?
  • Die Unfall­ver­sicherung ist der not­wendige Schutz vor den finan­ziellen Folgen eines Un­falls. Es ist der Unfall­schutz für die ganze Familie. Sie können die Unfall­ver­sicherung ab Geburt ab­schließen. Berechnen Sie gleich online Ihren indivi­duellen Beitrag. Wenn Sie einer speziellen Berufs­gruppe angehören – z. B. weil Sie Profi­sportler oder Artist sind – oder bei bestimmten Vor­er­krankungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort. Wir beraten Sie gerne aus­führlich über die Möglich­keiten Ihrer Ab­sicherung.

Wann zahlt die private Unfallversicherung?
  • Die Höhe der Versicherungs­leistungen bestimmen Sie. Auch, ob Sie eine ein­malige Invaliditäts­leistung und/oder eine lebens­lange monatliche Rente wünschen.

    Hier ein Bei­spiel, wann unsere Unfall­versicherung zahlt:
    Unser Kunde wird beim Fuß­ball­spiel von einem zu ehr­geizigen Spieler gefoult und verletzt sich. Der Fall ist klar – der Arzt attestiert sofort: kompletter Kreuz­bandriss.

    Unsere Leistung:
    Bei bestimmten Verletzungsbildern bieten wir direkt nach Diagnose­stellung finanzielle Hilfe. In diesem Fall zahlen wir 7.000 € sofort. (Verein­barte Versicherungs­summe Invaliditäts­leistung 100.000 €, Progression 350 %) Sind die Geld­zahlungen aus der Unfall­versicherung an einen bestimmten Zweck gebunden? Nein. Sie bestimmen selbst, wie Sie die Versicherungs­leistung aus der Unfall­versicherung ver­wenden z. B. für den Umbau des Hauses oder für weitere Gesund­heits­maßnahmen um schnell wieder auf die Beine zu kommen.

Sind die Geldzahlungen aus der Unfallversicherung an einen bestimmten Zweck gebunden?
  • Nein. Sie bestimmen selbst, wie Sie die Versicherungs­leistung aus der Unfall­versicherung verwenden z. B. für den Umbau des Hauses oder für weitere Gesundheits­maßnahmen um schnell wieder auf die Beine zu kommen.

Bin ich auch im Ausland versichert?
  • Ja. Die Unfall­versicherung gilt welt­weit und rund um die Uhr.

Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?
  • Die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung zahlt nur bei Arbeits- oder Wege­unfällen beziehungs­weise bei Un­fällen im Kinder­garten oder in der Schule, auf dem Weg dorthin und nach Hause.

    Anders als die private Unfall­ver­sicherung zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Und das, obwohl 70% der Unfälle in der Freizeit passieren!

Wann und wo gilt die Unfallversicherung?
  • Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere private Unfall­versicherung gilt: rund um die Uhr, überall auf der Welt, im Berufs­leben bzw. im Kinder­garten, in der Schule oder Uni­versität, in der gesamten Frei­zeit, im Straßen­verkehr, auf Reisen und im Haus­halt.

Gilt die Unfallversicherung nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?
  • Unsere private Unfall­versicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbst­verständlich auch bei einem Unfall in der Arbeits­zeit. Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetz­lichen Unfall­versicherung werden nicht auf Ihre private Unfall­versicherung ange­rechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.

Was ist der Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe?
  • Der Invaliditäts­grad ist der Grad der dauer­haften Beein­trächtigung der körper­lichen und geistigen Leistungs­fähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent ange­geben und in der Regel nach der soge­nannten Glieder­taxe (Tabelle mit festen Prozent­sätzen) berechnet. Diese Glieder­taxe finden Sie zum Down­load auf unserer Produkt­seite zur Unfall­versicherung.

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