FAQ-Portal
Alle Fragen zu Bauen und Wohnen
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Baufinanzierung
- Wie hoch kann ein Darlehen sein?
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Die Finanzierung Ihres Neubaus (Ein- oder Mehrfamilienhaus), Ihres Haus- oder Wohnungskaufs wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dabei werden sowohl Ihre finanziellen Möglichkeiten als auch Ihre Zukunftspläne berücksichtigt.
Erststellige Darlehen können bis zu 45 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts gewährleistet werden. Wenn die Gesamtfinanzierung bis zu 80 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts der Immobilie beträgt, erhöht sich hierfür der Sollzinssatz um 0,35 % pro Jahr.
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- Was ist ein Annuitätendarlehen?
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Das ist ein Darlehen mit konstanten Zahlungen. Bereits zu Beginn der Laufzeit legen Sie die Höhe der monatlichen Zahlungen für die gesamte Zeit fest. Dabei setzt sich die Zahlung aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen. Wobei die laufende Tilgung max. 4 % im Jahr beträgt. Mit jeder Zahlung tilgen Sie einen Teil Ihrer Restschuld, sodass sich im Laufe der Zeit der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils verringert.
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- Wie kann ich meine Familie absichern, wenn mir etwas passiert?
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Mit einer Risikolebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Bei Tod wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Die Risikolebensversicherung bietet hohen Schutz zu besonders niedrigen Beiträgen.
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- Wie wirkt sich eine Lebensversicherung auf die Tilgung aus?
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Die Tilgung kann gegen den Abschluss einer VGH PrivatRente Sicherheit, ggf. mit einer zusätzlichen Todesfallleistung, ausgesetzt werden.Bei gleichzeitiger Verpfändung einer neu abgeschlossenen oder bestehenden Lebens- bzw. Rentenversicherung bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover können wir den Darlehensnehmern folgende Zinsabschläge einräumen:
- VGH PrivatRente Sicherheit = 0,15 % Sollzinssatz
- Risikolebensversicherung = 0,10 % Sollzinssatz
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- Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
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Verzögert sich die Inanspruchnahme des Darlehens um drei Monate (bei Neubauten um sechs Monate), müssen Sie pro Jahr 3% Bereitstellungszinsen zahlen.
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- Wie hoch ist die monatliche Rate, wenn ich eine Wohnung im Wert von 200.000 EUR kaufen möchte?
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Finanzierungsbeispiel*
Das erststellige Darlehen wird bis zu 45 % des Verkehrswertes Ihrer Wohnung gewährt. Das bedeutet:
Netto Darlehensbetrag: 90.000,00 €
Gebundener Sollzinssatz 3,55 %
Tilgung: 2,00 %
Sollzinsbindung: 15 Jahre
Voraussichtliche Gesamtlaufzeit: 346 Monate
Monatliche Leistung: 416,25 € (der gebundene Sollzinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit)
Anfänglicher effektiver Jahreszins: 3,61 % **
Voraussichtliche Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung: 54.413,50 €
Bearbeitungskosten: Keine
* Das Finanzierungsbeispiel wurde ohne jede Beratungsleistung und vorbehaltlich einer abschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung sowie vorbehaltlich einer finalen Prüfung der zu finanzierenden Immobilie erstellt. Die ausgewiesenen Konditionen und Beträge sind daher freibleibend und unverbindlich.
** Im Effektivzinssatz des Finanzierungsbeispiels sind keine weiteren Kosten wie z. B. Kosten für die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld oder Kosten der Wohngebäudeversicherung eingerechnet. Dadurch kann es zu Abweichungen zum Effektivzinssatz im ESIS (europäisches Standardisiertes Merkblatt) des Produktpartners kommen, da dieser ggf. derartige Kosten berücksichtigt.
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- Welche Unterlagen werden zur Abgabe eines Darlehensangebots benötigt?
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Unsere Checkliste Baufinanzierung bietet Ihnen einen Überblick, welche Unterlagen zur Abgabe eines Darlehensangebots und für die Auszahlung des Darlehens erforderlich sind.
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- Welche Kosten muss ich beim Hausbau noch berücksichtigen?
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Neben Zinszahlungen werden weitere Kosten fällig, z. B. für:
- Grundstück
- Erschließung
- Anschlussgebühren
- Notar
- Grundsteuer
- Vermessung
- Bauantrag
- Eintragung im Grundbuch
- Versicherungen usw.
Ihre Baufirma oder Ihr Architekt stehen Ihnen sicher gern beratend zur Seite.
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Bauleistungsversicherung
- Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Was beinhaltet die Bauleistungsversicherung genau?
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Als Bauherr sind alle
- Bauleistungen im Rahmen Ihres Neu-, Um- oder Anbaus inklusive Ihrer Eigenleistungen,
- Baumaterialien und Bauteile einschließlich der festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster, Heizkörper und Waschbecken und
- Außenanlagen wie z. B. Pflasterungen, Zuwegungen, Terrassen, Müll- und Fahrradplätze (ausgenommen Gartenanlagen und Pflanzen)
versichert.
Die Baustelleneinrichtung, Ihre Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, sämtliche Werkzeuge und Fahrzeuge sind nicht versichert. Auch den Personenschaden schließt die Bauleistungsversicherung nicht ein.
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- Was wird bei einem Schaden ersetzt?
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Ersetzt werden sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu zählen auch Aufräumkosten und Kosten, die für die Trocknung durchfeuchteter Gebäudeteile notwendig sind.
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- Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Er endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
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- Was ist nicht mitversichert?
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Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Vorsatz des Bauherrn, der am Bau beteiligten Unternehmen und deren Repräsentanten,
- normale Witterungseinflüsse,
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Seen, Bächen usw.,
- Diebstahl lagernder Baumaterialien,
- Kriegsereignisse oder innere Unruhen,
- Terrorakte,
- Kernenergie,
- Brand, Blitzschlag und Explosion.
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- Schützt die Bauleistungsversicherung auch vor Schäden durch Brand und Blitzschlag?
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Nein, dafür empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung. Mit ihr bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monaten. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
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- Bin ich auch abgesichert, wenn die Baufirma Insolvenz anmeldet?
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Indirekt ja. Da die am Bau beteiligten Firmen über die Bauleistungsversicherung mitversichert sind, schützt diese die Baufirmen indirekt vor einer Insolvenz.
Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden an den Lieferungen für das entstehende Gebäude und den bereits erbrachten Leistungen.
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- Was passiert bei Pfusch am Bau?
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Ein durch unsachgemäße Arbeiten entstandener Sachschaden am Gebäude ist mitversichert. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Baufirma oder des betroffenen Handwerkers für den Schaden auf.
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