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FAQ-Portal

Alle Fragen zu Bauen und Wohnen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Baufinanzierung

Wie hoch kann ein Darlehen sein?
  • Die Finanzierung Ih­res Neu­baus (Ein- oder Mehr­fa­mi­lien­haus), Ih­res Haus- oder Woh­nungs­kaufs wird in­di­vi­duell auf Ih­re Be­dürf­nis­se ab­ge­stimmt. Da­bei wer­den so­wohl Ih­re fi­nan­ziel­len Mög­lich­kei­ten als auch Ih­re Zu­kunfts­plä­ne be­rück­sich­tigt.

    Erststellige Dar­le­hen kön­nen bis zu 45 % der an­ge­mes­se­nen Her­stel­lungs­kos­ten bzw. des Ver­kehrs­werts ge­währ­leis­tet wer­den. Wenn die Ge­samt­fi­nan­zie­rung bis zu 80 % der an­ge­mes­se­nen Her­stel­lungs­kos­ten bzw. des Ver­kehrs­werts der Im­mo­bi­lie be­trägt, er­höht sich hier­für der Soll­zins­satz um 0,35 % pro Jahr.
Was ist ein An­nu­itä­ten­darlehen?
  • Das ist ein Dar­le­hen mit kons­tan­ten Zah­lun­gen. Be­reits zu Be­ginn der Lauf­zeit le­gen Sie die Hö­he der mo­nat­li­chen Zah­lun­gen für die ge­sam­te Zeit fest. Da­bei setzt sich die Zah­lung aus dem Zins- und dem Til­gungs­an­teil zu­sam­men. Wo­bei die lau­fen­de Til­gung max. 4 % im Jahr be­trägt. Mit je­der Zah­lung til­gen Sie ei­nen Teil Ih­rer Rest­schuld, so­dass sich im Lau­fe der Zeit der Zins­an­teil zu­guns­ten des Til­gungs­an­teils ver­rin­gert.
Wie kann ich mei­ne Fa­milie ab­sichern, wenn mir et­was pas­siert?
  • Mit einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung stel­len Sie si­cher, dass Ih­re Hin­ter­blie­be­nen fi­nan­ziell ab­ge­si­chert sind. Bei Tod wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­leis­tung er­bracht. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung bie­tet ho­hen Schutz zu be­son­ders nied­ri­gen Bei­trä­gen.
Wie wirkt sich ei­ne Le­bens­ver­siche­rung auf die Til­gung aus?
  • Die Tilgung kann ge­gen den Ab­schluss ei­ner VGH PrivatRente Sicherheit, ggf. mit ei­ner zu­sätz­li­chen To­des­fall­leis­tung, aus­ge­setzt wer­den.
    Bei gleich­zei­ti­ger Ver­pfän­dung ei­ner neu ab­ge­schlos­se­nen oder be­ste­hen­den Le­bens- bzw. Ren­ten­ver­si­che­rung bei der Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver kön­nen wir den Dar­le­hens­neh­mern fol­gen­de Zins­ab­schlä­ge ein­räu­men:
    • VGH PrivatRente Sicherheit = 0,15 % Soll­zins­satz
    • Ri­si­ko­­le­bens­­ver­­si­che­rung = 0,10 % Soll­­zins­satz
Wie hoch sind die Be­reit­stel­lungs­zin­sen?
  • Verzögert sich die In­an­spruch­nah­me des Dar­le­hens um drei Mo­na­te (bei Neu­bau­ten um sechs Mo­na­te), müs­sen Sie pro Jahr 3% Be­reit­stel­lungs­zin­sen zah­len.
Wie hoch ist die mo­nat­liche Ra­te, wenn ich eine Woh­nung im Wert von 200.000 EUR kau­fen möch­te?
  • Finanzierungsbeispiel*

    Das erststellige Darlehen wird bis zu 45 % des Verkehrswertes Ihrer Wohnung gewährt. Das bedeutet:

    Netto Darlehensbetrag: 90.000,00 €
    Gebundener Sollzinssatz 3,55 %
    Tilgung: 2,00 %
    Sollzinsbindung: 15 Jahre
    Voraussichtliche Gesamtlaufzeit: 346 Monate
    Monatliche Leistung: 416,25 € (der gebundene Sollzinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit)
    Anfänglicher effektiver Jahreszins: 3,61 % **
    Voraussichtliche Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung: 54.413,50 €
    Bearbeitungskosten: Keine

    * Das Finanzierungsbeispiel wurde ohne jede Beratungsleistung und vorbehaltlich einer abschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung sowie vorbehaltlich einer finalen Prüfung der zu finanzierenden Immobilie erstellt. Die ausgewiesenen Konditionen und Beträge sind daher freibleibend und unverbindlich.

    ** Im Effektivzinssatz des Finanzierungsbeispiels sind keine weiteren Kosten wie z. B. Kosten für die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld oder Kosten der Wohngebäudeversicherung eingerechnet. Dadurch kann es zu Abweichungen zum Effektivzinssatz im ESIS (europäisches Standardisiertes Merkblatt) des Produktpartners kommen, da dieser ggf. derartige Kosten berücksichtigt.
Welche Unter­la­gen wer­den zur Ab­ga­be ei­nes Dar­lehens­ange­bots be­nötigt?
  • Unsere Check­lis­te Bau­fi­nan­zie­rung bie­tet Ih­nen ei­nen Über­blick, wel­che Un­ter­la­gen zur Ab­ga­be ei­nes Dar­le­hens­an­ge­bots und für die Aus­zah­lung des Dar­le­hens er­for­der­lich sind.
Welche Kos­ten muss ich beim Haus­bau noch be­rück­sich­tigen?
  • Neben Zins­zah­lun­gen wer­den wei­te­re Kos­ten fäl­lig, z. B. für:
    • Grundstück
    • Erschließung
    • Anschluss­ge­büh­ren
    • Notar
    • Grundsteuer
    • Vermessung
    • Bauantrag
    • Eintragung im Grund­buch
    • Versicherungen usw.
    Ihre Bau­fir­ma oder Ihr Ar­chi­tekt ste­hen Ih­nen si­cher gern be­ra­tend zur Sei­te.

Bauleistungsversicherung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Was beinhaltet die Bau­leistungs­ver­sicherung genau?
  • Als Bau­herr sind alle
    • Bauleistungen im Rah­men Ih­res Neu-, Um- oder An­baus in­klu­si­ve Ih­rer Ei­gen­leis­tun­gen,
    • Baumaterialien und Bau­tei­le ein­schließ­lich der fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter, Heiz­kör­per und Wasch­becken und
    • Außenanlagen wie z. B. Pflas­te­run­gen, Zu­we­gun­gen, Ter­ras­sen, Müll- und Fahr­rad­plät­ze (aus­ge­nom­men Gar­ten­an­la­gen und Pflan­zen)
    versichert.

    Die Bau­stel­len­ein­rich­tung, Ih­re Zeich­nun­gen und Plä­ne, Bau­ge­rä­te, sämt­li­che Werk­zeu­ge und Fahr­zeu­ge sind nicht ver­si­chert. Auch den Per­so­nen­scha­den schließt die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nicht ein.
Was wird bei ei­nem Scha­den ersetzt?
  • Ersetzt wer­den sämt­li­che Leis­tun­gen, die er­for­der­lich sind, um den Zu­stand vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu zäh­len auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten, die für die Trock­nung durch­feuch­te­ter Ge­bäu­de­tei­le not­wen­dig sind.
Ab wann besteht der Versicherungs­schutz?
  • Der Versicherungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Er en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Was ist nicht mit­ver­sichert?
  • Es besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • Vorsatz des Bau­herrn, der am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men und de­ren Re­prä­sen­tan­ten,
    • normale Wit­te­rungs­ein­flüs­se,
    • normale Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Seen, Bä­chen usw.,
    • Diebstahl la­gern­der Bau­ma­te­ria­lien,
    • Kriegsereignisse oder in­ne­re Un­ru­hen,
    • Terrorakte,
    • Kernenergie,
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion.
Schützt die Bau­leistungs­ver­sicherung auch vor Schä­den durch Brand und Blitz­schlag?
  • Nein, dafür emp­feh­len wir Ih­nen die Wohn­­ge­­bäu­de­­ver­­si­che­rung. Mit ihr be­­kom­men Sie schon wäh­rend der Bau­­zeit kos­ten­freien Ver­­si­che­rungs­­schutz ge­gen Feuer­­schä­den bis zu 12 Mo­na­ten. So­bald das Haus be­zugs­­fer­tig ist, wird der kom­plet­te Ver­si­che­rungs­­schutz der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung wirk­sam.
Bin ich auch ab­ge­sichert, wenn die Bau­firma In­solvenz an­meldet?
  • Indirekt ja. Da die am Bau be­tei­lig­ten Fir­men über die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind, schützt die­se die Bau­fir­men in­di­rekt vor ei­ner In­sol­venz.
    Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ver­si­chert Schä­den an den Lie­fe­run­gen für das ent­ste­hen­de Ge­bäu­de und den be­reits er­brach­ten Leis­tun­gen.
Was passiert bei Pfusch am Bau?
  • Ein durch un­sach­ge­mäße Ar­bei­ten ent­stan­de­ner Sach­scha­den am Ge­bäu­de ist mit­ver­si­chert. An­dern­falls kommt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Ih­rer Bau­fir­ma oder des be­trof­fe­nen Hand­wer­kers für den Scha­den auf.

Sicherheit für die eigenen vier Wände

Ein eigenes Zu­hau­se ist ei­ne der größ­ten Ent­schei­dun­gen im Le­ben. Wir un­ter­stüt­zen Sie da­bei, Ih­ren Wunsch um­zu­set­zen und Ihr Ei­gen­tum zu schüt­zen.

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