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FAQ – alle Fragen zur Moped­versicherung

Zahle ich die volle Summe, wenn ich das Moped-Kennzeichen erst später hole?
  • Nein, nicht bei der VGH. Das Verkehrs­jahr be­ginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres. Wer später sein Nummern­schild holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Ver­sicherungs­kenn­zeichen beispiels­weise erst ab Mai be­nötigen, zahlen Sie nur einen an­teiligen Bei­trag.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, eine Moped­ver­sicherung ver­längert sich nicht auto­matisch. Es handelt sich dabei um eine so­ge­nannte Verfalls­police. Und das liegt vor allem daran, dass die Moped­ver­sicherung an das Ver­sicherungs­kenn­zeichen ge­knüpft ist. So müssen Sie jedes Verkehrs­jahr aufs Neue eine Moped­ver­sicherung ab­schließen und Ihr neues Ver­sicherungs­kennzeichen am Roller an­bringen.

     

Kann eine minderjährige Person eine Mopedversicherung abschließen?
  • Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
  • In der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung besteht Ver­sicherungs­schutz inner­halb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union ge­hören.

Wer darf mit dem Moped fahren?
  • Jeder be­rechtigte Fahrer.

Fahrrad­-
versicherung

Für alle, die viel mit dem Fahr­rad un­ter­wegs sind, bie­tet sich ein zu­sätz­li­cher Schutz Ih­res Draht­esels an. Die­sen kön­nen Sie ganz be­quem in Ver­bin­dung mit un­se­rer Haus­rat­ver­si­che­rung er­wer­ben.

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FAQ

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Moped­-
versicherung

Der 1. März ist für alle Mopedfahrer ein be­son­de­res Da­tum. Die neue Sai­son be­ginnt. Alle Mo­fas, Mo­peds, Roller und E-Bikes be­nö­ti­gen neue Ver­sicherungs­kenn­zei­chen. Falls Sie in Ver­siche­­rungs­­fra­gen noch Start­hilfe be­nö­ti­gen, kommen Sie ein­fach zur VGH. Wir bie­ten Ih­nen sehr gu­ten Ser­vice ganz in Ihrer Nä­he. In­for­mie­ren Sie sich jetzt über unsere Tarife für Mo­ped­fah­rer.

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Fahrrad­-
versicherung

Wer gerne Rad fährt, braucht diese Ver­sicher­ung. Egal wie und wo Sie radeln, die Fahr­rad­ver­sicherung greift immer. Für elektrische Fahr­räder gilt eben­falls der volle Ver­sicherungs­schutz – solange diese ohne Nummern­schild und/oder Führer­schein gefahren werden.
Das Beste: Es gibt keine Selbst­be­teiligung.

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