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FAQ-Portal

Alle Fragen zu Auto und Mobilität

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Cam­per- oder Wohn­mobil­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Cam­per- oder Wohn­mobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alter­nativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Spar­kasse in Ihrer Nähe aus­wählen.
Wie sol­lte man seinen Camper oder sein Wohn­mobil ver­si­chern?
  • Jeder Fahrzeug­hal­ter ist ge­setz­lich ver­pflich­tet, ei­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für sein Fahr­zeug ab­zu­schließen. Die­se Ver­si­che­rung ist auch für Camper ob­li­ga­to­risch. Die Kfz-Haft­pflicht schützt Sie vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter und vor For­de­run­gen durch Un­fall­geg­ner.

    Für vie­le Fah­rer ist der Schutz ih­res Wohn­mobils ei­ne Her­zens­an­ge­le­gen­heit. Ein um­fas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz durch ei­ne Kas­ko­ver­si­che­rung ist des­halb sehr sinn­voll. Die Teil­kas­ko kommt bei­spiels­wei­se bei Schä­den durch Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag so­wie Brand oder Ex­plo­sion auf. Bei Selbst­ver­schul­den, Van­da­lis­mus oder Fah­rer­flucht Ih­res Un­fall­geg­ners springt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für die Kos­ten ein.

    Dauercamper, die ih­r Wohn­mobil auf ei­nem of­fi­ziel­len Cam­ping­platz und im Win­ter­la­ger ab­ge­stellt ha­ben, soll­ten über ei­ne Cam­ping­ver­si­che­rung nach­den­ken. Sie trägt die Kos­ten bei Schä­den durch Feuer, Ein­bruch, Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohn­mobil mit ei­ner Cam­ping­ver­si­che­rung schüt­zen möch­ten, kom­men Sie ein­fach bei ei­nem un­se­rer Be­ra­ter di­rekt in Ih­rer Nä­he vor­bei.
Wel­che Ge­wichts­klas­sen gibt es bei Cam­pern und Wohnmobilen?
  • Fol­gende Gewichts­­klas­sen soll­ten Sie als Cam­­per und Wohnmobil­­be­sit­zer ken­nen:
    • Das zulässige Ge­samt­­ge­wicht oder die zu­läs­si­ge Ge­samt­­mas­se be­schrei­ben das Ge­wicht, wel­ches nicht über­schrit­ten wer­den darf. An­ga­ben hier­zu fin­den sich in der Zu­­las­sungs­­be­schei­ni­­gung Teil I. Hier ste­hen auch die je­weils zu­läs­si­gen maxi­ma­len Achs­­las­ten.
    • Das Leer­gewicht be­zeich­net das Ge­wicht des be­triebs­­fer­ti­gen Fahr­zeugs mit ei­nem Fah­rer/ei­ner Fah­re­rin (75 kg), ei­nem zu 90 Pro­zent ge­füll­ten Kraft­stoff­tank und ei­nem zu 90 Pro­zent ge­füll­ten Frisch­­was­ser­sys­tem. In der Zu­­las­sungs­­be­­schei­ni­gung Teil I steht le­dig­lich ein Durch­­schnitts­­wert für ei­ne be­stimm­te Bau­­rei­he. Die­ser kann durch ver­schie­de­ne Son­der­­aus­stat­tun­gen al­ler­dings va­ri­ie­ren.
    • Die Anhänge­last gibt das maxi­ma­le Ge­wicht des An­hän­gers (ge­bremst oder un­ge­bremst) an.
    • Die Dach­last zeigt an, wie viel auf das Dach ge­packt wer­den darf. Die­ser Wert hängt von der Dach­­kon­struk­tion ab und steht in der Be­triebs­­an­lei­tung des Fahr­zeugs.
    • Eine Über­ladung be­zeich­net die Über­­schrei­tung des zu­läs­si­gen Ge­samt­­ge­wichts oder der zu­läs­si­gen Achs­las­ten. Wenn die­se bei ei­ner Po­li­zei­­kon­trol­le fest­ge­stellt wird, kann es schnell teuer wer­den und Ih­nen ei­ni­ge Punk­te ein­brin­gen.
Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger-und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert den Schaden Ihres Anhängers oder Wohnwagens melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alter­nativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Spar­kasse in Ihrer Nähe aus­wählen.
Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
  • Für Anhänger bzw. Wohnwagen be­steht zwar kei­ne Zu­las­sungs­pflicht, aber ei­ne Kenn­zei­chen­pflicht. Den­noch ist ei­ne ei­ge­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll. Um ei­nen An­hän­ger oder Wohnwagen hin­ter ein Fahr­zeug span­nen zu dür­fen, müs­sen Sie bei der Zu­las­sungs­stel­le ein Kenn­zei­chen be­an­tra­gen. Da­für sind die Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil II, die Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung und ei­ne Her­stel­ler­be­schei­ni­gung bzw. ein TÜV-Gut­ach­ten not­wen­dig.

    Nach­dem der An­hän­ger bzw. Wohnwagen zu­ge­las­sen wur­de, be­kommt die­ser ein ei­ge­nes Kenn­zei­chen und es fällt Kfz-Steuer an.
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
  • Die zulässige Last ist im Fahr­zeug­schein je­des Au­tos an­ge­ge­ben. Aus­schlag­ge­bend sind die Art des An­hän­gers und die des Zug­fahr­zeugs. Theo­re­tisch dür­fen Pkw und SUV ei­ne Last von bis zu 3,5 t zie­hen. Die­se kann al­ler­dings in den sel­tens­ten Fäl­len tat­säch­lich an­ge­hängt wer­den.

    Bei ei­nem Pkw darf die An­hän­ger­last nicht hö­her als das zu­läs­si­ge Ge­samt­ge­wicht des Zug­fahr­zeugs bzw. bei SUV nicht hö­her als das 1,5-fa­che des zu­läs­si­gen Ge­samt­ge­wichts sein. Wich­tig ist außer­dem, ob es sich um ein ge­brems­tes oder un­ge­brems­tes An­hän­ger­mo­dell han­delt. Be­sitzt der An­hän­ger ein hy­drau­li­sches Brems­sys­tem, darf er in der Re­gel mit mehr Ge­wicht be­la­den wer­den.
Wer darf einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen?
  • Kleine Anhänger oder Wohnwagen dür­fen be­reits mit der Füh­rer­schein­klas­se B ge­zo­gen wer­den. Das Ge­wicht des An­hän­gers bzw. Wohnwagens darf da­bei nicht mehr als 750 kg und das Ge­samt­ge­wicht aus Au­to und An­hän­ger bzw. Wohnwagen darf maxi­mal 3,5 t be­tra­gen.

    Bei größe­ren An­hän­gern, Wohnwagen oder Pfer­de­wa­gen emp­fiehlt es sich des­halb, den Zu­satz­schlüs­sel B96 zu er­wer­ben. Vor­aus­set­zung hier­für ist ein Füh­rer­schein der Klas­se B. Wer die­sen be­sitzt, muss 2,5 Stun­den Theo­rie und ei­ne 3,5-stün­di­ge Praxis­fahrt mit dem An­hän­ger bzw. Wohnwagen bei der Fahr­schu­le ab­sol­vie­ren. Die Be­gren­zung für den Zu­satz B96 liegt bei ei­nem Ge­samt­ge­wicht von 4.250 kg. Der An­hän­ger darf da­bei über 750 kg wie­gen.

    Für be­son­ders große An­hän­ger bzw. Wohnwagen muss ein Füh­rer­schein mit der Er­gän­zungs­klas­se E ge­macht wer­den. Ge­läu­fig ist die­ser Füh­rer­schein un­ter der Be­zeich­nung BE, da eben­falls ei­ne Fahr­er­laub­nis der Klas­se B be­ste­hen muss. Hier­für muss ei­ne eige­ne Füh­rer­schein­prü­fung ab­ge­legt wer­den. Nach Be­ste­hen dür­fen die Fah­rer An­hän­ger bzw. Wohnwagen mit ei­ner Ge­samt­mas­se von 3.500 kg an ih­re Fahr­zeu­ge an­kup­peln und zie­hen.
Wel­chen Füh­rer­schein be­nö­ti­ge ich zum Zie­hen ei­nes Wohn­wa­gen­ge­spanns?
  • Im Jahr 2013 wur­de die 3. EG-Richt­li­nie durch die Bun­des­re­gie­rung ge­än­dert. Seit­dem gibt es ei­ni­ge Neuerun­gen in der Füh­rer­schein­klas­se B. Für Fah­rer von Fahr­zeu­gen, die ei­nen Wohn­wa­gen zie­hen wol­len, kom­men seit­dem drei ver­schie­de­ne Füh­rer­schein­klas­sen in­fr­a­ge:
    • Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se B kön­nen Pkw mit ei­nem An­hän­ger bis zu 750 kg (zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht) ge­fah­ren wer­den.
    • Der Zu­satz B96, auch Schlüs­sel­zahl B96 ge­nannt, er­laubt das Fah­ren ei­nes Pkw mit ei­nem An­hän­ger über 750 kg (zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht) und ei­ner Kom­bina­tion von Fahr­zeug und An­hän­ger zwi­schen 3.500 kg und 4.250 kg.
    • Bei Er­werb der Füh­rer­schein­klas­se BE dür­fen Pkw mit An­hän­ger zwi­schen 750 kg und 3.500 kg zu­läs­si­ger Ge­samt­mas­se ge­fah­ren wer­den.
    Die Schlüs­sel­zahl B96 ist der gän­gi­ge Wohn­wa­gen-Füh­rer­schein. Ei­ni­ge Mo­del­le kön­nen auch mit ei­nem nor­ma­len B-Füh­rer­schein be­dient wer­den. Wer be­son­ders schwe­re Wohn­wagen zie­hen möch­te, muss ei­ne Fahr­er­laub­nis der Klas­se BE be­sit­zen.

Sicher durch den Straßenverkehr

Unfälle und an­de­re Ge­fah­ren lau­ern auf deutschen Straßen an je­der Kreu­zung. Da­bei ist es egal, ob Sie mit dem Au­to, dem Mo­tor­rad oder dem Mo­ped un­ter­wegs sind. Bei uns lie­gen all Ih­re Ver­si­che­­run­gen in ver­trauens­vol­len Hän­den. Ob Blech- oder To­tal­scha­den, bei uns sind Sie gut auf­ge­ho­ben.

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