FAQ-Portal
Alle Fragen zu Auto und Mobilität
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
- Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Camper- oder Wohnmobilversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Camper- oder Wohnmobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
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Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
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- Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
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Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Diese Versicherung ist auch für Camper obligatorisch. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor Forderungen durch Unfallgegner.
Für viele Fahrer ist der Schutz ihres Wohnmobils eine Herzensangelegenheit. Ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Kaskoversicherung ist deshalb sehr sinnvoll. Die Teilkasko kommt beispielsweise bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag sowie Brand oder Explosion auf. Bei Selbstverschulden, Vandalismus oder Fahrerflucht Ihres Unfallgegners springt die Vollkaskoversicherung für die Kosten ein.
Dauercamper, die ihr Wohnmobil auf einem offiziellen Campingplatz und im Winterlager abgestellt haben, sollten über eine Campingversicherung nachdenken. Sie trägt die Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Beschädigung oder Zerstörung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohnmobil mit einer Campingversicherung schützen möchten, kommen Sie einfach bei einem unserer Berater direkt in Ihrer Nähe vorbei.
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- Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern und Wohnmobilen?
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Folgende Gewichtsklassen sollten Sie als Camper und Wohnmobilbesitzer kennen:
- Das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse beschreiben das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf. Angaben hierzu finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier stehen auch die jeweils zulässigen maximalen Achslasten.
- Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit einem Fahrer/einer Fahrerin (75 kg), einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank und einem zu 90 Prozent gefüllten Frischwassersystem. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich ein Durchschnittswert für eine bestimmte Baureihe. Dieser kann durch verschiedene Sonderausstattungen allerdings variieren.
- Die Anhängelast gibt das maximale Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) an.
- Die Dachlast zeigt an, wie viel auf das Dach gepackt werden darf. Dieser Wert hängt von der Dachkonstruktion ab und steht in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
- Eine Überladung bezeichnet die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslasten. Wenn diese bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, kann es schnell teuer werden und Ihnen einige Punkte einbringen.
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- Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger-und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert den Schaden Ihres Anhängers oder Wohnwagens melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
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Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
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- Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
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Für Anhänger bzw. Wohnwagen besteht zwar keine Zulassungspflicht, aber eine Kennzeichenpflicht. Dennoch ist eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll. Um einen Anhänger oder Wohnwagen hinter ein Fahrzeug spannen zu dürfen, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Versicherungsbestätigung und eine Herstellerbescheinigung bzw. ein TÜV-Gutachten notwendig.
Nachdem der Anhänger bzw. Wohnwagen zugelassen wurde, bekommt dieser ein eigenes Kennzeichen und es fällt Kfz-Steuer an.
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- Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
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Die zulässige Last ist im Fahrzeugschein jedes Autos angegeben. Ausschlaggebend sind die Art des Anhängers und die des Zugfahrzeugs. Theoretisch dürfen Pkw und SUV eine Last von bis zu 3,5 t ziehen. Diese kann allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich angehängt werden.
Bei einem Pkw darf die Anhängerlast nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.
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- Wer darf einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen?
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Kleine Anhänger oder Wohnwagen dürfen bereits mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Das Gewicht des Anhängers bzw. Wohnwagens darf dabei nicht mehr als 750 kg und das Gesamtgewicht aus Auto und Anhänger bzw. Wohnwagen darf maximal 3,5 t betragen.
Bei größeren Anhängern, Wohnwagen oder Pferdewagen empfiehlt es sich deshalb, den Zusatzschlüssel B96 zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Führerschein der Klasse B. Wer diesen besitzt, muss 2,5 Stunden Theorie und eine 3,5-stündige Praxisfahrt mit dem Anhänger bzw. Wohnwagen bei der Fahrschule absolvieren. Die Begrenzung für den Zusatz B96 liegt bei einem Gesamtgewicht von 4.250 kg. Der Anhänger darf dabei über 750 kg wiegen.
Für besonders große Anhänger bzw. Wohnwagen muss ein Führerschein mit der Ergänzungsklasse E gemacht werden. Geläufig ist dieser Führerschein unter der Bezeichnung BE, da ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse B bestehen muss. Hierfür muss eine eigene Führerscheinprüfung abgelegt werden. Nach Bestehen dürfen die Fahrer Anhänger bzw. Wohnwagen mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg an ihre Fahrzeuge ankuppeln und ziehen.
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- Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
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Im Jahr 2013 wurde die 3. EG-Richtlinie durch die Bundesregierung geändert. Seitdem gibt es einige Neuerungen in der Führerscheinklasse B. Für Fahrer von Fahrzeugen, die einen Wohnwagen ziehen wollen, kommen seitdem drei verschiedene Führerscheinklassen infrage:
- Mit dem Führerschein der Klasse B können Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden.
- Der Zusatz B96, auch Schlüsselzahl B96 genannt, erlaubt das Fahren eines Pkw mit einem Anhänger über 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
- Bei Erwerb der Führerscheinklasse BE dürfen Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Die Schlüsselzahl B96 ist der gängige Wohnwagen-Führerschein. Einige Modelle können auch mit einem normalen B-Führerschein bedient werden. Wer besonders schwere Wohnwagen ziehen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
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