Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nachgehen können und Ihr Einkommen wegbricht? Auf staatliche Unterstützung können Sie dann kaum zählen. Daher ist eine private Versicherung unverzichtbar.
Der VGH Berufsunfähigkeitsschutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den umfangreichsten Schutz.
Der VGH Existenzschutz schützt Sie bei Beeinträchtigung bzw. Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.
Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen zu sichern
Unsere Tarife im Überblick
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VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene) |
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort | VGH Existenzschutz | |
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit | |||
Leistung bei längerer Krankschreibung | |||
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit | |||
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit | |||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall | |||
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit | |||
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung | optional | ||
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme | optional | ||
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens: | 6 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten | |||
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten) | |||
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FAQ – die häufigsten Fragen
- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Versicherung Absicherung der Arbeitskraft in Anspruch nehmen möchte?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Leistungsfall melden. Gerne können Sie unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
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Vom Staat können Sie keine ausreichende Absicherung erwarten. Es gibt lediglich eine Grundversorgung, wenn Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können – die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, Berufsanfänger, Hausfrauen etc. erhalten in der Regel keine Leistung vom Staat.
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- In welchem Alter sollte ich einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder VGH Existenzschutz abschließen?
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Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters - gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft kümmern.
Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder den VGH Existenzschutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheitszustands und eines niedrigen Eintrittsalters von günstigen Beiträgen.
Tipp: Fragen Sie nach unserem VGH Berufsunfähigkeitsschutz für junge Erwachsene!
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- Wie hoch sollte die Absicherung sein?
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Wir empfehlen Ihnen mindestens 75 Prozent Ihres Nettoverdienstes, jedoch eine Mindestrente von 1.100 Euro abzusichern.
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- Kann ich den VGH Berufsunfähigkeitsschutz nachträglich oder den VGH Existenzschutz anpassen?
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Dank des persönlichen Anpassungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.
Auch ein späterer Berufswechsel oder die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys sind mitversichert.
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- Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im VGH Existenzschutz versichert?
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Im VGH Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit – sofern die Beeinträchtigung für mindestens 12 Monate prognostiziert ist – eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Eintritt einer der schweren Krankheiten erhalten Sie sofort eine einmalige Zahlung.
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