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Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapi­tal. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen kön­nen und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stüt­zung kön­nen Sie dann kaum zäh­len. Daher ist eine private Ver­sicherung un­ver­zicht­bar.

Der VGH Berufs­un­fähig­keits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz.
Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiter­hin aus­üben kön­nen.

Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen zu sichern

Berufsunfähigkeit | Bühne | Smartphone

VGH Berufs­unfähig­­keits­schutz – Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Berufsunfähigkeit kann je­den tref­fen: In Deutsch­land wird et­wa je­der vier­te Ar­beit­neh­mer be­rufs­un­fä­hig. Schüt­zen Sie jetzt Ihr Ein­kom­men für den Fall, dass Sie Ih­ren Be­ruf z. B. aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen!

Existenzschutz | Bühne | Smartphone

VGH Existenz­schutz – Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht

Wenn der Kör­per streikt, gerät Ihre wichtigste Ein­kommens­grund­lage in Gefahr: Mit unserem VGH Existenz­schutz sichern Sie finan­zielle Folgen bei Beein­trächti­gung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten und bei schweren Krank­heiten ab.

  • Monatliche Ren­ten­zah­lung schon ab 50 % Be­rufs­un­fä­hig­keit
  • Sofort welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz – oh­ne War­te­zeit
  • Absicherung von Arbeitsunfähigkeit im Premiumtarif
  • Absicherung von Grund­fähigkeiten
  • Absicherung von schwe­ren Krank­hei­ten
  • Wahl zwischen einer Ka­pi­tal- oder Ren­ten­zah­lung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust von kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Fä­hig­kei­ten

Unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium
(auch für Junge Erwachsene)
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort VGH Existenzschutz
Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit
Leistung bei längerer Krankschreibung
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung optional
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme optional
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens: 6 Monate 12 Monate 12 Monate
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten)

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Versicherung Absicherung der Arbeitskraft in Anspruch nehmen möchte?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Leistungsfall melden. Gerne können Sie unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
  • Gruende_Berufsunfaeigkeit_Grafik
    Vom Staat kön­nen Sie kei­ne aus­rei­chen­de Ab­si­che­rung er­war­ten. Es gibt le­dig­lich ei­ne Grund­ver­sor­gung, wenn Sie prak­tisch gar nicht mehr ar­bei­ten kön­nen – die so­ge­nann­te Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Selbst­stän­di­ge, Be­rufs­an­fän­ger, Haus­frauen etc. er­hal­ten in der Re­gel kei­ne Leis­tung vom Staat.
In welchem Alter sollte ich einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder VGH Existenzschutz abschließen?
  • Die Ab­sicherung der Arbeits­kraft ist keine Frage des Alters - gesund­heit­liche Beein­trächti­gungen kön­nen Sie wäh­rend des gesam­ten Berufs­lebens treffen. Da­her sollten Sie sich am besten so früh wie mög­lich um einen guten Schutz zur Ab­sicherung Ihrer Arbeits­kraft küm­mern.
    Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufs­unfähig­keits­schutz oder den VGH Existenz­schutz ent­scheidet, profitiert auf­grund des meist guten Gesund­heits­zustands und eines niedrigen Eintritts­alters von gün­stigen Bei­trägen.

    Tipp: Fragen Sie nach unserem VGH Berufs­unfähig­keits­schutz für junge Er­wachsene!

Wie hoch sollte die Absicherung sein?
  • Wir empfehlen Ihnen min­destens 75 Prozent Ihres Netto­ver­dienstes, jedoch eine Mindest­rente von 1.100 Euro ab­zu­sichern.
Kann ich den VGH Berufs­unfähig­keits­schutz nach­träglich oder den VGH Existenzschutz an­passen?
  • Dank des per­sön­lichen An­passungs­rechts können Sie Ihren Versicherungs­schutz ohne Gesund­heits­prüfung an­passen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Bei­spiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder hei­raten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne An­lass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

    Auch ein späterer Berufs­wechsel oder die Auf­nahme eines gefähr­lichen Hobbys sind mit­ver­sichert.
Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im VGH Existenzschutz versichert?
  • Gruende_Berufsunfaeigkeit_Grafik
    Im VGH Existenz­­schutz er­­hal­­ten Sie bei Be­­­ein­­­träch­­ti­­gung bzw. Ver­­­lust ei­­ner Grund­­­fä­­hig­­keit – so­­fern die Be­­ein­­­träch­­ti­­gung für min­­­des­­tens 12 Mo­­na­­te pro­g­­nos­­ti­­­ziert ist – ei­­ne mo­­nat­­­li­­che Ren­­ten­­­zah­­lung oder die ver­­ein­­bar­­te Ver­­­si­­che­­rungs­­­sum­­me. Bei Ein­­­tritt ei­­ner der schwe­­ren Krank­­­hei­­ten er­­hal­­ten Sie so­­fort ei­­ne ein­­­ma­­li­­ge Zah­­­lung.
Leistungsübersicht zur Absicherung der Arbeitskraft
Prospekt zum
Berufsunfähigkeitsschutz
Prospekt zum Existenzschutz
Icon Magazin Wissenswertes

Magazin "Wissenswertes"

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