Wohngebäude­­versicherung

Schutz für Ihre vier Wände

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Die Wohn­ge­bäu­de­versicherung der VGH

Sie haben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­traum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der VGH ge­schützt. 

  • Umfangreiche Leis­tun­gen und in­di­viduel­ler Ver­sicher­ungs­schutz durch unter­schied­liche Leis­tungs­pa­kete und Zu­satz­bau­stei­ne wie z. B. Bruch­schäden an Ab­leitungs­rohren außer­halb des Gebäudes
  • Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert  inklusive Preissteigerungen und Folgekosten
 
  • Zu­be­hör und bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le können mitversichert werden

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe Ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfennig“, welche Schä­den durch Un­wetter vor Ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar. Dort ist auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

zum Naturgefahren-Check

Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023

Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung – unse­re wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Über­blick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Basispaket Komfortpaket Premiumpaket
Beitragsfreier Einschluss von
  • Garagen und Carports
  • außen ange­brachten Sachen wie PV-­An­lagen oder Wall­boxen
  • Neben­ge­bäud­en wie Garten- und Ge­wächs­häuser bis 100 m2 Nutz­fläche je Ge­bäude, bis 100.000 € je Ver­sicherungs­fall
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Bauliche Grund­stücks­bestand­teile und weiteres Zu­be­hör, z. B. Grund­stücksein­frie­dungen, Über­dach­ungen, Schwimm­becken, tech­nische Ein­richtun­gen
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Leistung nicht enthalten 10.000 € Leistung enthalten
Folge­kosten durch Aufräum­ungs- und Ab­bruchar­beiten oder weil andere Sachen zur Schaden­be­sei­tigung weg­geräumt und geschützt werden müssen sowie Mehr­kosten infolge behörd­licher Auf­lagen
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50.000 € 100.000 € Leistung enthalten
Be­schädigungen durch Ein­bruch an Ge­bäud­en und Ein­friedung­en
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Leistung nicht enthalten 10.000 € Leistung enthalten
Diebstahl von fest mit dem Ge­bäude oder dem Ver­sicher­ungs­grund­stück ver­bund­en­em Zu­be­hör wie z. B. Wärme­pum­pen, Klima­an­lagen, Brief­kästen
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Mut- und böswillige Beschädigungen (in Premium auch Graffitischäden) bei einer Selbstbeteiligung von 250 €
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Leistung nicht enthalten 10.000 € Leistung enthalten
Be­schädigungen durch Wild­tiere bis 10.000 € je Ver­sicherungs­periode
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Sturm- und Hagel­schäden an gärtneri­schen An­la­gen in­klusive Auf­räum­ungs- und Wieder­her­stel­lungs­kos­ten für durch Sturm oder Blitz um­ge­stür­zte oder ab­ge­knickte Bäume bis 10.000 €
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles
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Leistung nicht enthalten 10.000 € Leistung enthalten

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Zu­sätzliche Schutz­bau­steine Wohn­­gebäude­­versicherung

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Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)"

Klima­for­scher ge­hen von ei­ner Zu­nah­me der Wet­ter­ex­tre­me aus. Deshalb ist jetzt der Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" bereits in die VGH Wohngebäudeversicherung integriert. Er schützt vor den immensen Kosten durch:
  • Hochwasser, wenn Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten
  • Rückstau
  • Erdfall und Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Schneedruck und Lawinen
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Schutzbaustein Glasversicherung

Für Glas­schä­den im und am Haus kom­men schnell hohe Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung gilt spe­ziell für Mehr­fa­mi­lien­häu­ser zur Ab­si­che­rung der Außen- und In­nen­ver­gla­sung wie z. B. Bal­kon­ver­gla­sun­gen, Glas­tü­ren oder Dusch­ka­bi­nen.
Be­sit­zer von Ein­fa­mi­lien­häu­sern schüt­zen sich über den Glas­bau­stein der Haus­rat­ver­si­che­rung.
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Schutzbaustein Allgefahrendeckung

Sie wohnen um­welt­be­wusst und nut­zen er­neuer­ba­re Ener­gien wie z. B. Pho­to­vol­taik, So­lar­ther­mie oder Erd­wär­me? Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die wert­vol­len An­la­gen vor Schä­den durch Feuer, Blitz­schlag, Sturm und Ha­gel. Mit die­sem zu­sätz­li­chen Bau­stein sind wir auch bei Schä­den durch
  • Bedienfehler,
  • Diebstahl und Van­da­lis­mus,
  • Kurzschluss,
  • Tiere (z. B. Mar­der)
an Ihrer Sei­te und über­neh­men im Scha­den­fall so­gar den Er­trags­aus­fall beziehungsweise höhere Kosten z. B. für Strom oder Gas.
Zusätzlich können Sie weitere haustechnische Anlagen, wie z. B. Smart-Home-Anlagen, Klingel-, Gegensprech- und Videoanlagen, elektronische Schließanlagen oder Ladestationen und Wallboxen mitversichern.
icon-rohre

Schutzbaustein Ableitungsrohre

Sie können Ihre Ableitungsrohre außerhalb oder nur unterhalb Ihres Hauses gegen Bruchschäden versichern.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohn­gebäude­­versicherung

Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie sich Ihr Paket selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Wohngebäude-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
  • Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung:
     
    Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­sicherung auch schon beim Bau des Hau­ses sinnvoll?
  • Mit der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung be­kom­men Sie schon wäh­rend der Bau­zeit kos­ten­freien Ver­si­che­rungs­­schutz ge­gen Feuer­­schä­den ab dem ersten Spatenstich für 24 Monate.
    Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, besteht auch beitragsfreier Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und - soweit vereinbart - weitere Naturgefahren (Elementarschäden).
    Bis da­hin emp­feh­len wir Ih­nen ei­ne Bau­leis­tungs- und ei­ne Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.
    Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen als Bau­herrn und Ih­ren Hand­wer­kern wäh­rend der ge­sam­ten Bau­pha­se Ver­si­che­rungs­schutz bei un­vor­her­ge­se­he­nen Be­schä­di­gun­gen am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.
    Die Bau­her­ren­haft­pflicht bie­tet dem Bau­herrn Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen Haft­pflicht­an­sprü­che durch Ver­let­zung von Ver­­kehrs­­si­che­rungs­­pflich­­ten wie z. B. Be­­schil­de­rung, Si­che­rung und Be­­leuch­tung der Bau­stel­le. Im Scha­den­fall wird die Haf­tungs­­fra­ge ge­prüft, wer­den un­­be­rech­tig­te An­­sprü­che ab­ge­wehrt und be­rech­tig­te An­sprü­che bis zur ver­ein­­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me er­setzt. Da­rü­ber hin­aus ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht als Haus- und Grund­­be­sit­zer für das zu be­bau­en­de Grund­stück mit­ver­si­chert.
Was ist der Unter­schied zwischen einer Wohn­gebäude- und einer Hausrat­versicherung?
  • Stellen Sie doch ein­fach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was her­aus­fällt, wie z. B. Mö­bel, Klei­dung, Le­bens­­mit­tel, elek­­tro­ni­sche Ge­rä­te, Wert­sa­chen, ist durch die Haus­­rat­­ver­­si­che­rung ge­schützt. Das Haus selbst und al­les, was fest da­mit ver­bun­den ist, si­chert die Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung. Mit­ver­si­chert sind außer­dem bau­li­che Grund­stücks­­be­stand­tei­le wie z. B. Grundstückseinfriedungen, Überdachungen, Schwimmbecken, Kleinwindkraftanlagen, Regenwassersammelanlagen und weitere technische Einrichtungen.
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
  • Zur Wohn­flä­che zählt die Flä­che al­ler Räu­me ei­nes Ge­bäu­des ein­schließ­lich Wintergärten, Hob­by­räu­men, Haus­wirt­schafts­räu­men und even­tuell vor­han­de­nen Ge­wer­be­flä­chen. Nicht be­rück­sich­ti­gen müs­sen Sie Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gien und Ter­ras­sen so­wie Kel­ler-, Spei­cher- und Bo­den­räu­me, die nicht zu Wohn- oder Ge­wer­be­zwecken ge­nutzt bzw. aus­ge­baut sind.
Was muss ich be­achten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
  • Wenn Sie an­bauen oder ei­ne Pho­to­vol­taik­an­la­ge instal­lie­ren, er­höht sich der Wert Ih­res Hau­ses. In­for­mie­ren Sie uns über die Art und den Um­fang der ge­plan­ten Maß­nah­men. Wir be­ra­ten Sie gern und pas­sen Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz an. Dann sind Sie im Scha­den­fall auf der si­che­ren Sei­te.

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Sind Rauch­melder Pflicht?
  • Ja, denn je­den Tag ster­ben Men­schen an den Fol­gen ei­nes Feuers. Da­bei ist Rauch viel ge­fähr­li­cher als Flam­men. Er kommt schnell, brei­tet sich laut­los aus und macht Schla­fen­de be­wusst­los. Schon nach zwei Mi­nu­ten kann er zu ei­ner töd­li­chen Rauch­ver­gif­tung füh­ren. Da­rum be­steht auch in Nie­der­sach­sen die Rauch­mel­der­pflicht. Rauch­warn­mel­der ret­ten Le­ben – Ihr ei­ge­nes, das Ih­rer Fa­mi­lie oder Ih­rer Mie­ter.
Brauche ich eine Rück­stau­sicherung?
  • Bei starken Re­gen­fäl­len oder Hoch­was­ser kann es pas­sieren, dass die Ka­na­li­sa­tion das Was­ser nicht mehr auf­neh­men kann. Oh­ne Rück­stau­si­che­rung wird Ab­was­ser in die Ent­wäs­se­rungs­lei­tun­gen Ih­res Hau­ses zu­rück­ge­drückt und tritt insbesondere im Keller, z. B. aus Du­schen, Wasch­becken, Toi­let­ten wie­der aus. Um zu ver­mei­den, dass das oft mit Fä­ka­lien ver­setz­te Ab­was­ser gra­vie­ren­de Schä­den an­rich­tet, ha­ben die Kom­mu­nen und ört­li­chen Ab­was­ser­ver­bän­de, die Rück­stau­si­che­rung zur Pflicht er­klärt. Durch den Ein­bau ei­ner He­be­an­la­ge oder durch Rück­stau­ver­schlüs­se kön­nen Sie Ihr Haus vor sol­chen Schä­den be­wah­ren. Las­sen Sie sich von Ih­rer Kom­mu­ne oder Ih­rem Ab­was­ser­ver­band be­ra­ten, wel­che Rück­stau­si­che­rung für Ihr Ge­bäu­de ge­eig­net ist. Mit dem Ein­bau und der re­gel­mäßi­gen War­tung ha­ben Sie al­le Vor­schrif­ten be­ach­tet und sind auf der si­che­ren Sei­te.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
  • Auf staatliche Hilfe bei Unwettern sollten Sie sich nicht verlassen. Das wurde bei vergangenen Katastrophen schnell klar. In der Regel ersetzt der Betrag nicht den entstandenen Schaden. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihre Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

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