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Hausrat­versicherung

Damit zu Hause die Welt in Ordnung bleibt

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Die Haus­rat­versicherung der VGH

Ein Wasserschaden, Feuer oder Blitzeinschlag in Ihrer Wohnung verursacht immense Schäden. Ein Einbrecher zerstört Ih­re Ein­rich­tung und stiehlt wertvolle Gegenstände. Was dann? Genau für solche Fälle ist die Hausratversicherung wichtig. Mö­bel, Klei­dung, elek­tro­ni­schen Ge­rä­te, Ihr Hab und Gut können Sie darüber versichern. Ob Mietwohnung oder eigenes Haus - eine Hausratversicherung ist essenziell. Mit der VGH Haus­rat­ver­si­che­rung sind Sie bestens abgesichert. Sie schützt, was Ih­nen lieb und teuer ist.

  • Umfangreiche Leistungen und individuel­ler Versicherungs­schutz durch unter­schied­liche Leistungs­pakete und Zusatz­bau­steine wie z.B. Fahr­rad­dieb­stahl.


  • Erstattung für Ihren beschädigten Hausrat: Leistungen für Re­pa­ra­turen oder notwendige Neu­an­schaf­fungen – Preis­stei­ge­run­gen und Fol­ge­kos­ten inklusive.
 
  • Wetterextreme nehmen auch in unseren Breiten­graden weiter zu. Deshalb ist jetzt der Zusatz­bau­stein "Weitere Natur­ge­fahren (Element­ar­schäden)" bereits in die VGH Haus­rat­ver­sicher­ung in­te­griert.

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe Ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfennig“, welche Schä­den durch Un­wetter vor Ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar. Dort ist auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

zum Naturgefahren-Check

Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023

Hausratversicherung – unsere wichtigsten Leistungen im Überblick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Basispaket Komfortpaket Premiumpaket
Neuwertversicherung für Feuer, Ein­bruch­dieb­stahl und Berau­bung, Van­da­lis­mus nach Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Schäden durch Stark­regen und -rück­stau
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Blitz­über­span­nung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Ge­bäu­de­be­schä­di­gung durch Ein­bruch und Van­da­lis­mus
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Grobe Fahr­läs­sig­keit
i
Leistung nicht enthalten 10.000 € Leistung enthalten
Au­ßen­ver­sicherung
i
20% der Versicherungssumme, max. 20.000 € für drei Monate 30% der Versicherungssumme, max. 30.000 € für sechs Monate 30% der Versicherungssumme, max. 30.000 € für sechs Monate
Dieb­stahl aus dem ver­schlos­senen Kfz
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 5.000 €
Schäden an Garteninventar, z. B. Möbel, Grill, Mäh­ro­bot­er, Balkonkraftwerke
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 10.000 €
Dieb­stahl am Arbeits­platz oder in der Schule
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 5.000 € (Bargeld bis 500 €)
Weitere Service­leistungen für Not­dienst- und Hand­werk­er­leist­ungen, z. B. für Hei­zungs- und Schlüs­sel­not­dienste, Elek­tro- und Sa­ni­tär­instal­lateure oder Schädlings­be­kämp­fung
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 € pro Versicherungsfall, max. 3.000 € je Versicherungsperiode

Hausratversicherung berechnen

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Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht oder in unseren Hausratprospekt.

Zu­sätzliche Schutz­bau­steine zur Haus­rat­versicherung

Icon Fahrrad für Fahrraddiebstahl-Schutz

Schutzbaustein Fahrraddiebstahl

Sie lieben Ihr Fahr­rad? Mit dem Zu­satz­bau­stein Fahr­rad­dieb­stahl ge­nießen Sie Dieb­stahl­schutz zum güns­ti­gen Pau­schal­preis für alle Ihre Fahrräder, E-Bikes (Pedelecs) und Fahrradanhänger in Ihrem Haushalt:
  • zu je­der Ta­ges- und Nacht­zeit
  • an je­dem Ort
  • Erstattung zum vol­len Neu­wert
Noch umfassenderen Schutz bieten unsere Fahrradversicherung und der Fahrrad-Schutzbrief.
Icon überschwemmtes Haus für Zusatzbaustein Elementarschäden

Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)"

Naturgefahren ge­hö­ren lei­der fast schon zur Ta­ges­ord­nung – auch in un­se­ren Brei­ten­gra­den. Da­bei ma­chen Hoch­was­ser oder Schnee vor Ih­rer Tür­schwel­le nicht halt. Mit dem Zu­satz­bau­stein 'Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)' er­hal­ten Sie wet­ter­fes­ten Schutz vom Kel­ler bis zum Dach vor
  • Hochwasser, wenn Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten,
  • Rückstau,
  • Erdfall und Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch,
  • Schneedruck und La­wi­nen.
Icon zerbrochenes Fenster für Zusatzbaustein Glasversicherung

Schutzbaustein Glasversicherung

Ob der Glas­tisch, das Ce­ran­feld, die Dusch­ka­bi­ne oder die Ter­ras­sen­tür zu Bruch ge­hen – schnell kom­men für Glas­schä­den im und am Haus ho­he Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung springt ein, auch wenn Sie selbst mal un­ge­schickt wa­ren. Neben dem Ersatz der Innen- und Außenverglasung kommt sie nach einem Schadenfall u. a. auch für die Einbaukosten und Entsorgung, eine benötigte Notverglasung oder für Mehrkosten durch z. B. energieeffizientere Scheiben auf. 
Icon Halskette für Zusatzbaustein Wertsachen

Schutzbaustein Wertsachen

Sie lieben Uhren, Schmuck, Münzen oder Antiquitäten und möch­ten Ih­re Lieb­lings­stücke be­son­ders schüt­zen? Las­sen Sie sich doch ein­fach von un­se­ren Ex­per­ten be­ra­ten.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Hausrat­versicherung

Welche Hausratversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen sowohl eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie sich Ihr Paket selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Hausratschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Hausratschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Hausratversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wann ist ei­ne Haus­rat­versicherung sinn­voll?
  • Schon für eine Ein­zim­mer­woh­nung lohnt es sich, ei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung ab­zu­schließen. Mö­bel, elektronische Ge­rä­te und an­de­re Ge­gen­stän­de sum­mie­ren sich schnell zu er­staun­li­chen Wer­ten, die häu­fig un­ter­schätzt wer­den. Stel­len Sie sich vor, Sie müss­ten nach ei­nem Brand al­les auf ein­mal neu kau­fen.
Wie kann ich den Wert mei­nes Haus­rats er­mit­teln?
  • Zu Ihrem Haus­halt ge­hört al­les, was Sie zu Ih­rem täg­li­chen Le­ben brau­chen – Ein­rich­tungs-, Ge­brauchs- und Ver­brauchs­ge­gen­stän­de. Für die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me er­mit­teln Sie al­so da­für den Wert so ge­nau wie mög­lich. Da­für gibt es zwei We­ge: Da­mit Sie nicht je­den Pull­over, je­den Tel­ler oder je­de CD zäh­len müs­sen, kön­nen Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che ei­ne Pau­scha­le von 750 € an­neh­men. Das ent­spricht dem Wert ei­nes durch­schnitt­lich ein­ge­rich­te­ten Haus­halts.
    Zum Bei­spiel 100 m² * 750 € = 75.000 € Ge­samt­wert Ih­res Haus­halts
    Wert­sa­chen oder hö­her­wer­ti­ge Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de soll­ten Sie je­doch ge­son­dert be­rück­sich­ti­gen.
    Ge­nau­er wird es, wenn Sie al­le Ge­gen­stän­de mit dem ak­tuel­len Preis auf­lis­ten. Da­bei un­ter­stüt­zen wir Sie gern. Mit un­se­rem Sum­men­er­mitt­lungs­bo­gen ver­ges­sen Sie nichts und ha­ben den Wert Ih­res Haus­rats schnell er­mit­telt.
Gilt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch für Ge­gen­stän­de von Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­gen?
  • Versichert ist der ge­sam­te Haus­halt, egal wem er ge­hört. Das be­trifft auch ge­lie­he­ne und ge­mie­te­te Sa­chen und so­gar das Ei­gen­tum von Be­su­chern. Zie­hen Kin­der zu Aus­bil­dungs­zwecken vor­über­ge­hend aus, sind sie wei­ter mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie kei­nen ei­ge­nen Haus­stand grün­den.
    Übrigens gel­ten für jun­ge Er­wach­se­ne bis 30 Jah­re be­son­de­re An­ge­bo­te.
Was muss ich bei ei­nem Um­zug be­ach­ten?
  • Bei einem Woh­nungs­wech­sel geht der Ver­si­che­rungs­schutz auf die neue Woh­nung über. Wäh­rend des Um­zugs be­steht der Schutz in bei­den Woh­nun­gen. Mit Be­en­di­gung des Um­zugs, spä­tes­tens nach zwei Mo­na­ten, er­lischt der Ver­si­che­rungs­schutz in der al­ten Woh­nung. Ak­tua­li­sie­ren Sie früh­zei­tig Ih­ren Ver­trag, da­mit er für die neue Woh­nung op­ti­mal passt, und in­for­mie­ren Sie uns auch über Ih­re neue Wohn­flä­che.
Kann ich mein Mu­sik­in­stru­ment, mei­ne Fo­to­aus­rüs­tung und mei­nen Schmuck noch zu­sätz­lich ab­si­chern?
  • Ja, Sie haben die Mög­lich­keit, mit ei­ner
    • Foto­ap­pa­ra­te­ver­si­che­rung
      Ih­re pri­vat ge­nutz­ten Fo­to­ap­pa­ra­te, Vi­deo­ka­me­ras, Cam­cor­der, Di­gi­tal­ka­me­ras so­wie Zu­be­hör wie Ob­jek­ti­ve, Ta­schen und Etuis welt­weit ge­gen al­le Ge­fah­ren durch Ver­lust, Zer­stö­rung, Be­schä­di­gung und Ab­han­den­kom­men ab­zu­si­chern,
    • Musik­instru­men­te­ver­si­che­rung
      Ih­re Instru­men­te al­ler Art einschl. Zu­be­hör wie Kof­fer, Etuis und Käs­ten welt­weit ge­gen al­le Ge­fah­ren durch Ver­lust und Be­schä­di­gung, z. B. durch Trans­port, Dieb­stahl, Ver­tau­schen oder Lie­gen­las­sen zu schüt­zen,
    • Ju­we­len-, Schmuck- und Pelz­sa­chen­ver­si­che­rung
      Ih­re ei­ge­nen Ju­we­len, Schmuck und Pelz­sa­chen (auch Uh­ren) zu Hau­se ge­gen al­le Ge­fah­ren und, wenn Sie welt­weit un­ter­wegs sind, ge­gen Ab­han­den­kom­men, Zer­stö­rung und Be­schä­di­gung z. B. durch Feuer, Dieb­stahl oder Trans­port­schä­den ab­zu­si­chern.
Enthält die Hausratversicherung Schutz vor den Schäden durch Naturkatastrophen?
  • Überschwemmungen in Folge von Hochwasser oder Starkregen sind Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel auch in Deutschland zunehmen. Bei besonders schweren Naturkatastrophen springt der Staat teils mit Unwetter- oder Soforthilfen ein. Allerdings können Sie sich darauf nicht verlassen und der Betrag ersetzt in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden. Besser, Sie versichern Ihren Hausrat selbst gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden), unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus wohnen.
    Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihrer Hausratversicherung bereits eingeschlossen.
Wie kann ich meine Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Uhren, Bargeld, Münzen oder Wertpapiere im Kundenschließfach rundum absichern?
  • Ihre Wert­gegen­stände sind in einem Schließ­fach bei der Spar­kasse oder einem ande­ren Bank­institut grund­sätzlich sicher auf­be­wahrt. Mit unserer Schließ­fach­ver­sicherung können Sie Ihre Wert­sachen rund­um ab­sichern - gegen Schä­den durch Feuer, Leitungs­wasser, Ein­bruch­dieb­stahl oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Das sind Naturgefahren wie z. B. Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen. Informieren Sie sich gern in unserem Pros­pekt.
Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
  • Er­satz zum Neu­wert be­deutet für Sie, dass Sie zer­störte oder be­schädigte Sachen, die nicht re­parabel sind, neu kaufen können zum dann geltenden Preis. Ihre Haus­rat­ver­sicherung über­nimmt dabei die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­paratur, wenn diese möglich ist.
    Für den Ersatz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schädigten oder zer­störten Sachen keine Rolle. Sie erhalten im Schaden­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung oder Reparatur not­wendig ist. Und sollte nach einer Reparatur eine Wertminderung bleiben, gleicht Ihre VGH Hausratversicherung die auch aus.
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Mit der Wohng­ebäude­ver­sicherung schützen Sie Ihre ei­genen vier Wände vor den fi­nan­ziel­len Folgen von Schäden durch z. B. Feuer, Über­span­nung durch Blitz, Leitungs­was­ser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel, Stark­­re­gen und weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Die Schäden sind auch versichert, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig selbst verursacht haben.

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Rechts­schutz­

Sie haben Ärger mit den Nach­barn, Ihrem Ver­mieter oder Mieter? Dann hilft Ihnen die Rechts­schutz­ver­sicherung bei der Lö­sung recht­licher Pro­bleme. Als Immo­bilien­besitzer, Mie­ter oder Ver­mieter sind Sie damit vor recht­lichen Streitig­keiten rund um Ihr Zu­hause ge­schützt.

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