Die Bauleistungsversicherung der VGH
Der Bau eines eigenen Hauses ist eine große Herausforderung, ein Abenteuer, aber auch eine hohe finanzielle Belastung für jeden Bauherrn. Teure Schäden durch Naturgewalten oder unwillkommene Gäste können Sie während der Bauphase nicht ausschließen. Mit der Bauleistungsversicherung ist Ihre Kalkulation sicher. Sie übernimmt das finanzielle Risiko bei unvorhersehbaren Sachschäden am entstehenden Gebäude.
- Sicherheit für die Fertigstellung des Gebäudes durch Mitversicherung aller am Bau beteiligten Unternehmen
- Schutz vor extremer Witterung, Böswilligkeit oder Vandalismus und Diebstahl von bereits fest installierten Bauteilen
- Finanzielle Sicherheit für Bauherren zum Schutz der eigenen Existenz
Vor diesen Gefahren und Schäden schützt die Bauleistungsversicherung
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauleistungsversicherung
- Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Was beinhaltet die Bauleistungsversicherung genau?
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Als Bauherr sind alle
- Bauleistungen im Rahmen Ihres Neu-, Um- oder Anbaus inklusive Ihrer Eigenleistungen,
- Baumaterialien und Bauteile einschließlich der festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster, Heizkörper und Waschbecken und
- Außenanlagen wie z. B. Pflasterungen, Zuwegungen, Terrassen, Müll- und Fahrradplätze (ausgenommen Gartenanlagen und Pflanzen)
versichert.
Die Baustelleneinrichtung, Ihre Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, sämtliche Werkzeuge und Fahrzeuge sind nicht versichert. Auch den Personenschaden schließt die Bauleistungsversicherung nicht ein.
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- Was wird bei einem Schaden ersetzt?
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Ersetzt werden sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu zählen auch Aufräumkosten und Kosten, die für die Trocknung durchfeuchteter Gebäudeteile notwendig sind.
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- Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Er endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
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- Was ist nicht mitversichert?
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Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Vorsatz des Bauherrn, der am Bau beteiligten Unternehmen und deren Repräsentanten,
- normale Witterungseinflüsse,
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Seen, Bächen usw.,
- Diebstahl lagernder Baumaterialien,
- Kriegsereignisse oder innere Unruhen,
- Terrorakte,
- Kernenergie,
- Brand, Blitzschlag und Explosion.
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- Schützt die Bauleistungsversicherung auch vor Schäden durch Brand und Blitzschlag?
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Nein, dafür empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung. Mit ihr bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monaten. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
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- Bin ich auch abgesichert, wenn die Baufirma Insolvenz anmeldet?
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Indirekt ja. Da die am Bau beteiligten Firmen über die Bauleistungsversicherung mitversichert sind, schützt diese die Baufirmen indirekt vor einer Insolvenz.
Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden an den Lieferungen für das entstehende Gebäude und den bereits erbrachten Leistungen.
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- Was passiert bei Pfusch am Bau?
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Ein durch unsachgemäße Arbeiten entstandener Sachschaden am Gebäude ist mitversichert. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Baufirma oder des betroffenen Handwerkers für den Schaden auf.
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