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Motor­rad­versicherung

Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern

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Die Motor­rad­ver­sicherung der VGH

Sobald der Früh­ling kommt, packt al­le Bi­ker der Wunsch nach Frei­heit, den sie auf aus­gie­bi­gen Tou­ren mit ih­ren Ma­schi­nen aus­le­ben wol­len. Da­mit Sie wei­ter­hin sorg­los mit Ih­rem Mo­tor­rad un­ter­wegs sind, soll­ten Sie auch über Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz nach­den­ken. Mit der VGH er­hal­ten Sie sehr gu­te Leis­tun­gen und ei­nen tol­len Ser­vice. In­for­mie­ren Sie sich jetzt!

  • Schnelle, problem­lo­se Scha­den­ab­wick­lung

  • Kfz-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung mit in­te­grier­tem eu­ro­pa­wei­ten Au­to­schutz­brief
  • Individuelle Bei­trä­ge dank flexiblem Ver­si­che­rungs­schutz

Motorradversicherung – unsere Tarife im Überblick

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.
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Haft­pflicht Komfort Teilkasko Komfort Vollkasko Komfort
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Per­so­nen­schä­den bis
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15 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
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100 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. €
Auto­schutz­brief
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wählbar wählbar wählbar
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Brand oder Explosion
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Über­schwem­mung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­sam­menstoß mit Tieren al­ler Art
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Glas­bruch und Glas­re­pa­ra­tur
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung Leistung nicht enthalten bis 10.000 € bis 10.000 €
Tier­biss
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Leistung nicht enthalten bis 10.000 € bis 10.000 €
La­wi­nen, Erd­rutsche und Erd­fall
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Erdbeben und Vulkanausbruch Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Schlüs­sel­ver­lust
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Neupreisentschädigung Leistung nicht enthalten bis 18 Monate bis 18 Monate
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses Leistung nicht enthalten bis 300 € bis 300 €
Van­da­lis­mus
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Selbst ver­schulde­te Un­fäl­le
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Fah­rer­flucht des Un­fall­geg­ners
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Trans­port auf ei­nem Schiff
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Rabattschutz auf Wunsch Leistung nicht enthalten auf Wunsch

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Motor­rad­versicherung

Welche Motorradversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorradversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Motorradschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alter­nativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Spar­kasse in Ihrer Nähe aus­wählen.
Wie funk­tio­niert die Zu­las­sung mei­nes Mo­tor­rads?
  • Die elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung ist not­wen­dig, wenn Sie Ihr Fahr­zeug zu­las­sen möch­ten. Sie dient der Zu­las­sungs­stel­le als Nach­weis Ih­rer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die eVB-Num­mer ist ein sie­ben­stel­li­ger Code aus Num­mern und Buch­sta­ben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Num­mer ge­hen Sie zu Ih­rer Zu­las­sungs­stel­le. Hier wer­den dann über die Da­ten­bank Ih­re Ver­si­che­rungs­da­ten ab­ge­fragt und es wird ge­prüft, ob ei­ne gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihr Mo­tor­rad be­steht. Für die Zu­las­sung be­nö­ti­gen Sie eben­falls Ih­ren Per­so­nal­aus­weis, die Zu­­las­sungs­­be­­schei­ni­­gun­gen Teil I und II.

    Sie be­­kom­men die eVB-Num­mer di­rekt bei der VGH, Ih­rer Ver­tre­tung oder der Spar­­kas­se. Auch per Post, Te­le­fon oder SMS kann sie Ih­nen mit­ge­teilt wer­den.
Wel­che Vor­tei­le hat ein Sai­son­kenn­zei­chen?
  • Ein Saison­kenn­zei­chen gilt für ei­ne be­stimm­te Pha­se des Jah­res. Die­se muss min­des­tens zwei auf­einan­der­fol­gen­de Mo­na­te um­fas­sen und darf maxi­mal elf Mo­na­te an­dau­ern. Ein großer Vor­teil ist es, dass Sie nicht zwei­mal im Jahr zur Zu­las­sungs­stel­le ge­hen müs­sen, um Ihr Mo­tor­rad im Früh­jahr an- und im Win­ter wie­der ab­zu­mel­den. Über das Sai­son­kenn­zei­chen bleibt das Mo­tor­rad auch in der kal­ten Jah­res­zeit ver­si­chert (Ru­he­ver­si­che­rung). Es ist dann al­ler­dings ab­ge­mel­det und darf nicht be­wegt wer­den. Auch die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ru­hen dann, was wie­de­rum ei­ni­ges an Geld spart.
Wel­chen Füh­rer­schein be­nö­ti­ge ich bei wel­cher Mo­tor­rad­klas­se?
  • Für Zweiräder gibt es die Füh­rer­schein­klas­sen Mo­fa, AM, A1, A2 und A.
    Wer ein Mofa fah­ren möch­te, muss 15 Jah­re alt sein und ei­ne theo­re­ti­sche Prü­fung ab­le­gen. Das Mo­fa darf ei­ne bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit (bbH) von maxi­mal 25 km/h ha­ben und nur für ei­ne Per­son aus­ge­legt sein.
    Mit 16 Jah­ren kön­nen Füh­rer­schei­ne der Klas­sen AM (klas­si­scher Rol­ler-Füh­rer­schein) oder A1 (Schein für 125er-Ma­schi­nen) ge­macht wer­den. Hier­für sind Theo­rie und Praxis er­for­der­lich. Die Klas­se AM be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Fahr­zeugs mit ei­nem Hub­raum von maxi­mal 50 ccm bei ei­nem Ver­bren­nungs­mo­tor oder ei­ner Leis­tung von maxi­mal 4 kW bei ei­nem Elek­tro­mo­tor. Er­laubt sind hier maxi­mal 45 km/h. Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se A1 darf so­gar mehr als Tem­po 80 ge­fah­ren wer­den, wenn das Leicht­kraft­rad maxi­mal 125 ccm Hub­raum und ei­ne Leis­tung von maxi­mal 11 kW hat.
    Kleine Mo­tor­rä­der mit maxi­mal 35 kW und ei­nem Ver­hält­nis von Leis­tung zu Leer­mas­se von maxi­mal 0,2 kW/kg dür­fen ab 18 Jah­ren ge­fah­ren wer­den. Hier­für ist der Füh­rer­schein der Klas­se A2 not­wen­dig. Nach zwei Jah­ren kann an­schließend oh­ne noch­ma­li­ge theo­re­ti­sche Prü­fung, aber mit Ab­le­gen ei­ner prak­ti­schen Prü­fung die Klas­se A für große Mo­tor­räder ab­sol­viert wer­den. Mit die­sem Füh­rer­schein dür­fen Kraft­rä­der oh­ne Leis­tungs­be­schrän­kun­gen ge­fah­ren wer­den. Wer di­rekt bei Klas­se A an­fan­gen möch­te, muss min­des­tens 24 Jah­re alt sein. Ei­ni­ge Übungs­stun­den mit dem un­ge­dros­sel­ten Mo­tor­rad sind aber in je­dem Fall sinn­voll, um Si­cher­heit im Um­gang mit dem Fahr­zeug zu be­kom­men.
Wie ist mein So­zius ab­ge­si­chert?
  • Ihr Sozius ist grund­sätz­lich durch Ih­re Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert, wenn Sie den Scha­den ver­ur­sa­chen. Ist ein an­de­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer schuld am Un­fall, zahlt des­sen Ver­si­che­rung.
Kann ich mei­nen Scha­den­frei­heits­ra­batt vom Au­to für mein Mo­tor­rad nut­zen?
  • Der Schaden­frei­heits­ra­batt, den Sie mit Ih­rem Au­to er­fah­ren ha­ben, kann auf das Mo­tor­rad über­tra­gen wer­den.
Kaufvertrag für Motorräder
Versicherungs­bedingungen der Motorradversicherung
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