Die Camper- und Wohnmobilversicherung der VGH
Urlaub im Camper oder Wohnmobil bedeutet mehrere Orte in einem Urlaub zu sehen und dort zu bleiben, wo es einem gefällt. Trotzdem sollte eine Reise im rollenden Heim gut geplant werden. Neben Reiseziel, Gepäck und Proviant sollten Sie auch an Ihren Versicherungsschutz denken. Vor allem wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind. Die VGH hat den richtigen Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug.
- Perfekter Schutz für Profi-Camper und Wohnmobilausflügler
- Kfz-Haftpflicht mit Autoschutzbrief für schnelle Hilfe in ganz Europa
- Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Kasko Premium
Infos zur Camper- und Wohnmobilversicherung der VGH
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
- Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen für Camper
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Komfort Premium HaftpflichtversicherungAbwehr unberechtigter AnsprüchePersonenschäden bis15 Mio. € Sach- und Vermögensschäden bis100 Mio. € Autoschutzbriefwählbar Rabattschutz* (Kfz-Haftpflicht)
*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbarwählbar Mallorca-PoliceTeilkaskoversicherung Diebstahl, Raub, UnterschlagungBrand oder ExplosionSturm, Hagel, Blitzschlag, Über­schwemmungZusammenstoß mit Tieren aller ArtGlasbruch und GlasreparaturKurzschluss in der VerkabelungTierbissLawinen, Erdrutsche und ErdfallErdbeben und Vulkanausbruch Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder RaubZulassung-, Entsorgungs- und Überführungskosten bis 1.000 € Neupreisentschädigung24 Monate Kaufwert­entschädigung18 Monate Fahrzeug- und Zubehörteile bis5.000 € 10.000 € Erstattung einer Wertminderung5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €) Camperinhalt (eigene mitgeführte Gegenstände) außer Inhalt des Vorzeltes bis 5.000 € Schutz des nicht fest verbundenen Vorzeltes 3.000 € GAP auf Anfrage auf Anfrage Vollkaskoversicherung Vandalismusselbst verschuldete UnfälleFahrerflucht des UnfallgegnersTransport auf einem SchiffAußen am Fahrzeug angebrachte Sportgeräte bis1.000 € Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder AnhängerEigenschäden bis100.000 € Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €. Rabattschutz* (Vollkasko)
*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbarwählbar wählbar Fahrerschutz/Insassenschutzwählbar wählbar
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- Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen für Wohnmobile
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Haftpflicht Haftpflicht und Teilkasko Haftpflicht und Vollkasko Abwehr unberechtigter AnsprüchePersonenschäden15 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. € Sach- und Vermögensschäden100 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. € Diebstahl, Raub, UnterschlagungBrand oder ExplosionSturm, Hagel, BlitzschlagÜberschwemmungZusammenstoß mit Tieren aller ArtGlasbruch und GlasreparaturKurzschluss an der VerkabelungTierbissLawinen, Erdrutsche und ErdfallErdbeben und Vulkanausbruch SchlüsselverlustFahrzeug- und Zubehörteile bis5.000 € 5.000 € VandalismusSelbst verschuldete UnfälleFahrerflucht des UnfallgegnersTransport auf einem Schiff
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Ihr zusätzlicher Schutz für Camper und Wohnmobile
FAQ – die häufigsten Fragen zur Camper- und Wohnmobilversicherung
- Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Camper- oder Wohnmobilversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Camper- oder Wohnmobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
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Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
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- Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
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Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Diese Versicherung ist auch für Camper obligatorisch. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor Forderungen durch Unfallgegner.
Für viele Fahrer ist der Schutz ihres Wohnmobils eine Herzensangelegenheit. Ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Kaskoversicherung ist deshalb sehr sinnvoll. Die Teilkasko kommt beispielsweise bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag sowie Brand oder Explosion auf. Bei Selbstverschulden, Vandalismus oder Fahrerflucht Ihres Unfallgegners springt die Vollkaskoversicherung für die Kosten ein.
Dauercamper, die ihr Wohnmobil auf einem offiziellen Campingplatz und im Winterlager abgestellt haben, sollten über eine Campingversicherung nachdenken. Sie trägt die Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Beschädigung oder Zerstörung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohnmobil mit einer Campingversicherung schützen möchten, kommen Sie einfach bei einem unserer Berater direkt in Ihrer Nähe vorbei.
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- Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern und Wohnmobilen?
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Folgende Gewichtsklassen sollten Sie als Camper und Wohnmobilbesitzer kennen:
- Das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse beschreiben das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf. Angaben hierzu finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier stehen auch die jeweils zulässigen maximalen Achslasten.
- Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit einem Fahrer/einer Fahrerin (75 kg), einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank und einem zu 90 Prozent gefüllten Frischwassersystem. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich ein Durchschnittswert für eine bestimmte Baureihe. Dieser kann durch verschiedene Sonderausstattungen allerdings variieren.
- Die Anhängelast gibt das maximale Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) an.
- Die Dachlast zeigt an, wie viel auf das Dach gepackt werden darf. Dieser Wert hängt von der Dachkonstruktion ab und steht in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
- Eine Überladung bezeichnet die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslasten. Wenn diese bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, kann es schnell teuer werden und Ihnen einige Punkte einbringen.
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