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Soll­­te ein­­­­mal nicht al­­­­les zu Ih­­­­rer Zu­­­­frie­­­­den­­­­heit lau­­­­fen, las­­­­sen Sie es uns wis­­­­sen – aber auch ger­­­­ne, wenn Ih­­­­nen et­­­­was ge­­­­fällt.

Symbolbild Mann am Laptop

Ihre An­re­gung oder Kri­tik kön­nen Sie uns über fol­gen­de We­ge zu­kom­men las­sen:

  • Per Post an:
    VGH Versicherungen
    Beschwerdemanagement
    Schiffgraben 4
    30159 Hannover
  • Kos­ten­los per Te­le­fon un­ter:
    0800 175 0574
  • Über das nach­ste­hen­de For­mu­lar
Wir be­han­deln Ihr An­lie­gen ver­trau­lich. Die um­fas­sen­de Prü­fung Ih­rer An­re­gung oder Kri­tik kann bis zu 10 Ar­beits­ta­ge dau­ern. Bei BaFin- und Om­buds­mann-Be­schwer­den hal­ten wir uns an die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben. Soll­ten wir ein­mal die­se Fris­ten nicht ein­hal­ten kön­nen, um Ihr An­lie­gen zu Ih­rer Zu­frie­den­heit zu klä­ren, be­kom­men Sie von uns ei­nen Zwi­schen­be­richt.

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Allgemeine Hinweise und Informationen

Unabhängige Prüfung

Wir be­mü­hen uns, für Ihr An­­lie­­gen ei­ne in­te­res­sen­­ge­rech­te Lö­­sung zu Ih­rer Zu­­frie­den­­­heit zu fin­den. Da­rü­­ber hin­aus ha­ben Sie die Mög­­lich­­­keit, sich an ei­ne un­­­ab­hän­­gi­ge Stel­­le zu wen­­den. Da­für steht Ih­nen ein kos­ten­­­lo­ses Schlich­­tungs­­­ver­­fah­ren über den Om­buds­­­mann und der kos­ten­­­lo­se Ser­­­vice der Bun­des­­­an­stalt für Fi­nanz­­dienst­­leis­­tungs­­auf­­sicht BaFin zur Ver­­fü­­gung.
Soll­ten Sie Ih­ren Ver­­trag on­line ab­­­ge­­schlos­sen ha­ben, kön­nen Sie Ih­re Be­­schwer­de auch über die Eu­ro­­­pä­ische Kom­­mis­sion adres­­sie­ren. Von dort wird Ihr An­­lie­gen an den Om­­buds­­mann wei­ter­­ge­lei­tet.
Die Kon­takt­­­da­ten für ei­ne un­­ab­­­hän­gi­ge Prü­­fung fin­den Sie hier:
Ombudsmann
  • Ombudsmann für Versicherungen

    Versicherungsombudsmann e. V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin

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    Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung

    Ombudsmann Private Kranken-und Pflegeversicherung
    Postfach 060222
    10052 Berlin

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BaFin
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    Grau­­rhein­­dor­fer Straße 108
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