Die Umweltversicherung der VGH
In Deutschland haften Sie für Schäden durch Umwelteinwirkungen, durch die Dritte geschädigt werden, oder für ökologische Schäden an der Umwelt selbst wie z. B. in Gewässern oder in Naturschutzgebieten. Wenn Sie Anlagen betreiben, von denen eine Umweltgefährdung ausgehen kann, benötigen Sie eine umfassende Absicherung vor Schadenersatzansprüchen.
Umweltversicherung – unser Produkt im Überblick
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung – alles in einem Produkt
- Mit unserer Umweltversicherung sind Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflicht) sowie Schäden an der Umwelt selbst (Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz) versichert, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern verursacht werden.
- Sie leistet bei Umweltschäden durch Betriebsstörungen und betriebliche Tätigkeiten. Hierzu gehören z. B. nachhaltige Störungen von Lebensräumen, Schäden an der Biodiversität, Schäden auf dem eigenen Grundstück sowie am Grundwasser.
- Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Welche Umweltversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Umweltversicherung wichtig?
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Wenn Ihr Unternehmen Anlagen betreibt, die in einem Unglücksfall die Umwelt erheblich schädigen können, sind hohe Schadenersatzforderungen die Folge. Selbst wenn der Umweltschaden ohne Ihr Verschulden oder sogar bei Fremdeinwirkung passiert, müssen Sie für diesen einstehen. Denn Sie haften allein aus dem Besitz einer Anlage.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Durch ein unbemerktes Leck sickern über Wochen umweltschädigende Stoffe in den Boden und sogar ins Grundwasser. Der daraus resultierende Schaden ist erheblich. Die Umweltbehörde kann Sie für die Sanierung der Böden und des Grundwassers in Anspruch nehmen.
Daher benötigen Sie als Betreiber von umweltrelevanten Anlagen unbedingt eine umfassende Absicherung vor Schadenersatzansprüchen.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für
- Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. Inhaber oder Geschäftsführer)
- Ihre fest angestellten Mitarbeiter
- Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
- die versicherten Anlagen
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- Wo gilt der Versicherungsschutz?
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In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für die versicherten umweltrelevanten Anlagen am Firmensitz und an den benannten rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands.
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- Welche Schäden sind in der Umweltversicherung versichert?
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Als Unternehmer haften Sie für zwei Arten von Schäden:Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflichtversicherung)
- für Schäden am Eigentum anderer (zum Beispiel dem neu bepflanzten Garten Ihres Nachbarn)
Schäden an der Umwelt selbst (Umweltschadensversicherung)- für Schäden an der Biodiversität (zum Beispiel eine geschützte Fledermausart, die regelmäßig auf dem Nachbargrundstück zu Hause ist)
- für Beschädigung des Bodens und der Gewässer auf Ihrem Betriebsgelände (zum Beispiel durch Betriebsstörungen wie Brand, Explosion, Leckage)
In beiden Fällen sind Sie mit unserer Umweltversicherung abgesichert.
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- Wer kann einen Schadenersatzanspruch stellen?
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Es können sowohl Privatleute als auch Umweltbehörden als Anspruchsteller auftreten. Wenn bestimmten Behörden Umweltschäden gemeldet werden, sind diese sogar verpflichtet, dem nachzugehen und den Verantwortlichen zu ermitteln.
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