Betriebshaft­pflicht

Branchenspezifischer Haftpflichtschutz

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Die Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung der VGH

In Deutsch­land haf­tet je­des Un­ter­neh­men und je­der Selbst­stän­di­ge mit dem ge­sam­ten Ge­schäfts­­­ver­mö­gen. Un­ter Um­stän­den müs­sen Sie als Un­ter­­neh­mer so­gar mit Ih­rem Pri­vat­­ver­mö­gen ein­­ste­hen. Im Scha­den­­fall kön­nen exis­tenz­­be­dro­hen­de Scha­den­­­er­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men. So­bald Sie oder Ih­re Mit­­ar­bei­ter im Rah­men Ih­rer be­trieb­li­chen Tä­tig­keit ei­nem Drit­ten ei­nen Scha­den zu­fü­gen, be­wahrt un­se­re Be­triebs­­haft­pflicht Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Be­triebs­­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­­er­­satz­­­an­­sprü­chen.
  • Wir bie­ten Ih­nen spe­ziel­le Leis­tun­gen für Ih­re Bran­che und da­mit be­­darfs­­ge­­rech­ten Ver­si­che­rungs­­schutz.
  • Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für Ih­re be­trieb­li­chen Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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Betriebshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

Betriebshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

  • Icon Bagger

    Bauhauptgewerbe
     
     

    Icon Schraubenzieher

    Baunebengewerbe
     
     

    Icon Einkaufswagen

    Handel und Dienst­leistung
     

    Icon Arzt

    Gesundheits- und Wellness-Dienst­leistungen

    Icon Reise Koffer

    Hotel- und Gas­tronomiebetriebe
     

    Icon Auto mit Schaden

    Kfz-Dienstleister
     
     

  • Icon Produktionsmaschine

    Verarbeitende Gewerbe und Handwerk
     

    Icon Computer

    IT-Dienstleister
     
     
     

    Icon Haushaltsgroesse

    Immobilien­wirtschafts- und Wohnungsunter­nehmen

    Icon Pferdekopf

    Gewerbliche Tierhaltung
     

    Icon Haus

    Baubetreuer, Bauträger, General­übernehmer

    Icon Krankheit

    Kirchliche und karitative Einrichtungen

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die Unterweisungsakademie – das Tool zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Ein Service zur Betriebshaftpflicht Premium

Bauhauptgewerbe
  • Für je­den, der im Hoch- und Tief­bau so­wie im Gar­ten- und Land­­schafts­­bau ar­bei­tet
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund un­zu­rei­chen­der Ab­si­che­rung ei­ner Bau­stel­le.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Baunebengewerbe
  • Für je­den Hand­­werks­­be­trieb, der auf Bau­stel­len für Kun­den ar­bei­tet
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund un­zu­rei­chen­der Ab­si­che­rung ei­ner Bau­stel­le.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Handel und Dienst­leis­tung
  • Für je­des Han­dels- oder Dienst­leis­tungs­­un­ter­­neh­men
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund von Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­chen Feh­lern.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Gesund­heits- und Well­ness-Dienst­leistung
  • Für je­­den, der Pa­tien­­ten und Kun­­den hat
    Mit un­se­rer Be­­triebs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den, die durch Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums ent­ste­hen, oder
    • bei Per­so­nen­­schä­den auf­grund von un­sach­ge­mäßer Pfle­ge, The­ra­pie oder Be­­hand­lung.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Hotel- und Gastro­nomie­betriebe
  • Für je­den Ho­te­lier oder Gas­tro­nom
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­beit­ern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei feh­ler­haf­ten Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen, bei Ver­wah­rungs­ri­si­ken im Res­tau­ra­tions­be­trieb, oder
    • bei Per­so­nen- und Sach­schä­den, die bei der Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen in Ih­ren Be­triebs­räu­men ent­ste­hen und für die Sie ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Kfz-Dienstleister
  • Für je­den, der für Kun­den an Au­tos ar­bei­tet
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund von Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­chen Feh­lern.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Verarbeitende Gewer­be und Hand­werk
  • Für je­den, der et­was her­stellt
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den, die durch feh­ler­haf­te Pro­duk­te ent­ste­hen.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.

    Wenn Sie Pro­duk­te her­stel­len, die von an­de­ren wei­ter­be- oder -ver­ar­bei­tet, mon­tiert oder ein­ge­baut wer­den, brau­chen Sie ei­ne spe­ziel­le Pro­dukt­haft­pflicht. Ihr Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne über die De­tails.
IT-Dienstleister
  • Für je­den, der IT-Pro­duk­te und IT-Leis­tun­gen an­bie­tet
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen-, Sach- und im Be­son­de­ren IT-Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
    Ver­mö­gens­schä­den aus man­gel­haf­ten IT-Leis­tun­gen, Rechts­ver­let­zun­gen, Ver­let­zung von Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen so­wie Per­sön­lich­keits- und Na­mens­rech­ten sind eben­falls ab­ge­deckt.

    Wei­ter­hin sind auch Da­ten-, Da­ten­trä­ger- und Im­ple­men­tie­rungs­schä­den mit­ver­si­chert.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Immobilien­wirt­schafts- und Woh­nungs­unter­nehmen
  • Für je­de Woh­nungs­­ge­sell­schaft und Haus­ver­wal­tung
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Gewerbliche Tierhaltung
  • Für Be­trie­be mit ge­werb­li­cher Tier­hal­tung
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Baube­treu­er, Bau­trä­ger, Gene­ral­über­nehmer
  • Für je­den, der für an­de­re bau­en lässt
    Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Kirchliche und karitative Einrich­tungen
  • Für je­den, der zum Wohl an­de­rer ar­bei­tet
    Mit un­se­rer Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel bei
    • Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
    • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
VGH Unterweisungsakademie

Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten. Mit der Unterweisungsakademie stellen wir Ihnen ein Service-Tool zur Verfügung, das Sie kostenfrei dabei unterstützt, den Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeitenden nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in geeigneter Weise zu organisieren.

Alle weiteren Informationen und einen Zugang zur Unterweisungsakademie erhalten Sie bequem vor Ort bei Ihrem Vertreter oder Ihrer Sparkasse.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Be­triebs­haft­pflicht­versicherung

Welche Betriebshaftpflichtversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Betriebshaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Be­triebs­haft­pflicht­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Be­triebs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung ist für je­des Un­ter­neh­men un­ver­zicht­bar, denn Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen kön­nen die wirt­schaft­li­che Exis­tenz Ih­res Un­ter­neh­mens ge­fähr­den.
Wer ist versichert?
  • Unsere Be­triebs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung schützt
    • Sie als Ver­­si­che­rungs­­neh­mer und Ih­re ge­setz­li­chen Ver­tre­ter (z. B. In­ha­ber oder Ge­schäfts­füh­rer)
    • Ihre fest an­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter
    • Zeit­ar­beits­kräf­te, Aus­hil­fen und Aus­zu­bil­den­de
Wo gilt der Versicherungsschutz?
  • Unsere Be­triebs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung gilt für Ih­ren Fir­men­sitz und al­le recht­lich un­selbst­­stän­di­gen Be­triebs­­stät­ten in­ner­halb Deutsch­lands wie z. B.
    • Ihre Fir­men­räu­me, Ge­schäfts- und Ver­kaufs­räu­me
    • Ihre Werk­statt
    • Ihr Be­triebs­ge­län­de
    • auf der Bau­stel­le
    • vor Ort beim Kun­den
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Be­triebs­haft­pflicht­ver­sicherung sein?
  • Die Deckungs­sum­me Ih­rer Be­triebs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung soll­te so ge­wählt wer­den, dass der größ­te an­zu­neh­men­de Scha­den­fall da­durch ab­ge­si­chert ist. Wir emp­feh­len Ih­nen ei­ne Deckungs­­sum­me von min­des­tens 3 Mio. € für Per­so­nen- und Sach­schä­den.
Sind Umweltschäden über die Be­triebs­haft­pflicht­ver­sicherung abgedeckt?
  • In un­se­rer Be­triebs­­haft­­pflicht­­ver­si­che­rung ge­nießen Sie den Schutz un­se­rer Um­welt­­scha­den-Ba­sis-Ver­si­che­rung. Die­se deckt al­le wich­ti­gen Grund­ri­si­ken wie z. B. Um­welt­schä­den durch Be­triebs­­stö­run­gen oder Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät ab.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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