Die Berufshaftpflichtversicherung der VGH
In Deutschland haften Sie als freiberuflicher Arzt, Architekt oder Ingenieur unbegrenzt mit Ihrem Geschäftsvermögen. Unter Umständen müssen Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen einstehen. Im Schadenfall können existenzbedrohende Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Sobald Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügen, bewahrt unsere Berufshaftpflicht Sie vor den finanziellen Folgen.
Berufshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
- Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
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Mit unserer Berufshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- bei Schäden durch unvorhersehbare Fehler sowie
- bei Haftungsansprüchen, die durch Fehler bei Planung, Statik, Beratung, Begutachtung oder der Bauleitung entstehen.
Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
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- Berufshaftpflicht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis
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Mit unserer Berufshaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden versichert, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- bei Personenschäden durch fehlerhafte Behandlung oder
- bei Sachschäden durch unvorhersehbare Fehler, die eine Beschädigung fremden Eigentums nach sich ziehen.
Das Abhandenkommen von eigenen Sachen der Patienten sowie ihrer Begleiter und Besucher ist ebenfalls abgedeckt.
Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung
- Wie kann ich einen Berufshaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig?
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Vor allem Berufsgruppen, die in direktem Kundenkontakt stehen – wie selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Architekten oder Ingenieure – sind dem Risiko ausgesetzt, Personen- oder Sachschäden zu verursachen.
Für Architekten oder Ingenieure besteht zusätzlich ein weiteres Risiko, das sie dringend absichern sollten: Denn wer Dritte berät und dabei einen Fehler begeht, läuft schnell Gefahr, einen rein finanziellen Schaden beim Kunden zu verursachen.
In allen Fällen können schlimmstenfalls Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, die Ihre berufliche und private Existenz bedrohen können.
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- Wer ist versichert?
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Unsere Berufshaftpflichtversicherung schützt
- Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter
- Ihre fest angestellten Mitarbeiter
- Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
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- Wo gilt der Versicherungsschutz?
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Mit unserer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie u. a. hier gut abgesichert:
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis- in Ihrer Praxis
- vor Ort beim Patientenbesuch
Architekten und Ingenieure- bei der Planung oder Beratung
- bei der Bauleitung im Büro
- auf der Baustelle
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- Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Berufshaftpflichtversicherung sein?
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Die Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen folgende Deckungssummen
- für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden
- für Architekten und Ingenieure 3 Mio. € für Personenschäden 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und/oder Vermögensschäden)
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- Sind Umweltschäden über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?
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In unserer Berufshaftpflichtversicherung genießen Sie den Schutz unserer Umwelt-Basisversicherung. Diese deckt alle wichtigen Grundrisiken wie z. B. Umweltschäden durch Betriebsstörungen oder Schäden an der Biodiversität ab.
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