Berufshaftpflicht

Für freiberufliche Ärzte, Architekten und Ingenieure

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Die Berufs­haft­pflicht­ver­­sicherung der VGH

In Deutsch­land haf­ten Sie als frei­be­ruf­li­cher Arzt, Ar­chi­tekt oder In­ge­nieur un­be­grenzt mit Ih­rem Ge­schäfts­ver­mö­gen. Un­ter Um­stän­den müs­sen Sie so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mö­gen ein­ste­hen. Im Scha­den­fall kön­nen exis­tenz­­be­­dro­hen­de Scha­­den­­er­­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­­kom­men. So­bald Sie oder Ih­re Mit­­ar­­bei­­ter im Rah­­men Ih­rer be­­ruf­­li­chen Tä­­tig­­keit ei­nem Drit­ten ei­nen Scha­­den zu­­fü­­gen, be­­wahrt un­se­re Be­­rufs­­haft­­pflicht Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­­ar­­bei­ter mit un­se­rer Be­­rufs­­haft­pflicht­ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen.
  • Wir bie­ten Ih­nen spe­ziel­le Leis­tun­gen für Ärz­te, Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re und da­mit be­darfs­ge­rech­ten Ver­­si­che­­rungs­­schutz.
  • Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für Ih­re be­­trieb­li­chen Grund­­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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Berufshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

Berufshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

  • Icon Mann mit Krawatte

    Architekten und Ingenieure
     

    Icon Arzt

    Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.
Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten und In­ge­nieu­re
  • Mit un­se­rer Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler so­wie
    • bei Haf­tungs­an­sprü­chen, die durch Feh­ler bei Pla­nung, Sta­tik, Be­ra­tung, Be­gut­ach­tung oder der Bau­lei­tung ent­ste­hen.
    Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Berufshaft­pflicht für Ärz­te, Zahn­ärz­te und Tier­ärz­te in frei­er Pra­xis
  • Mit un­se­rer Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­ruf­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei Per­so­nen­schä­den durch feh­ler­haf­te Be­hand­lung oder
    • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen.
    Das Ab­han­den­kom­men von ei­ge­nen Sa­chen der Pa­tien­ten so­wie ih­rer Be­glei­ter und Be­su­cher ist eben­falls ab­ge­deckt.

    Im Schaden­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Berufs­haft­pflicht­versicherung

Wie kann ich einen Berufshaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Be­rufs­haft­pflicht­versicherung wichtig?
  • Vor al­lem Be­rufs­­grup­pen, die in di­rek­tem Kun­den­­kon­takt ste­hen – wie selbst­­stän­di­ge Ärz­te, Zahn­ärz­te, Tier­ärz­te, Ar­chi­tek­ten oder In­ge­nieu­re – sind dem Ri­si­ko aus­ge­setzt, Per­so­nen- oder Sach­­schä­den zu ver­ur­sa­chen.
    Für Ar­chi­tek­ten oder In­ge­nieu­re be­steht zu­sätz­lich ein wei­te­res Ri­si­ko, das sie drin­gend ab­si­chern soll­ten: Denn wer Drit­te be­rät und da­bei ei­nen Feh­ler be­geht, läuft schnell Ge­fahr, ei­nen rein fi­nan­ziel­len Scha­­den beim Kun­den zu ver­ur­sa­chen.
    In al­len Fäl­len kön­nen schlimms­ten­­falls Scha­­den­er­­satz­­for­­de­run­gen auf Sie zu­kom­men, die Ih­re be­ruf­li­che und pri­va­te Exis­tenz be­dro­hen kön­nen.
Wer ist versichert?
  • Un­se­re Be­­rufs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung schützt
    • Sie als Ver­si­che­rungs­­neh­mer und Ih­re ge­setz­li­chen Ver­tre­ter
    • Ih­re fest an­­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter
    • Zeit­ar­beits­­kräf­te, Aus­­hil­fen und Aus­­zu­bil­den­de
Wo gilt der Versicherungsschutz?
  • Mit un­se­rer Be­­rufs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung sind Sie u. a. hier gut ab­ge­si­chert:

    Ärz­te, Zahn­ärz­te und Tier­ärz­te in frei­er Praxis
    • in Ih­rer Praxis
    • vor Ort beim Pa­tien­ten­be­such
    Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re
    • bei der Pla­nung oder Be­ra­tung
    • bei der Bau­lei­tung im Bü­ro
    • auf der Bau­stel­le
Wie hoch sollte die Deckungs­summe bei einer Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung sein?
  • Die Deckungs­­sum­me Ih­rer Be­­rufs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung soll­te so ge­wählt wer­den, dass der größ­te an­zu­­neh­men­de Scha­den­­fall da­durch ab­ge­si­chert ist. Wir emp­feh­len fol­gen­de Deckungs­­sum­men
    • für Ärz­te, Zahn­ärz­te und Tier­ärz­te in frei­er Praxis 5 Mio. € für Per­so­nen- und Sach­­schä­den
    • für Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re 3 Mio. € für Per­so­nen­­schä­den 500.000 € für sons­ti­ge Schä­den (Sach- und/oder Ver­mö­gens­schä­den)
Sind Umweltschäden über die Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­deckt?
  • In un­se­rer Be­rufs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung ge­nießen Sie den Schutz un­se­rer Um­welt-Ba­sis­­ver­si­che­rung. Die­se deckt al­le wich­ti­gen Grund­ri­si­ken wie z. B. Um­welt­­schä­den durch Be­triebs­­stö­run­gen oder Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät ab.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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