Die Bauherrenhaftpflicht der VGH
Auf Ihrer Baustelle halten sich jeden Tag eine Vielzahl von Personen wie Handwerker, Architekten oder Zulieferer auf. Baustellen bergen eine große Zahl an Gefahrenquellen – Personen können durch ein unzureichend gesichertes Gerüst oder herabfallende Bauteile verletzt oder ein geparktes Kraftfahrzeug beschädigt werden. Ihnen drohen dann hohe Schadenersatzforderungen von mehreren Millionen Euro.
Bauherrenhaftpflicht – unser Produkt im Überblick
Für alle Bauherren ein Muss
- Mit unserer Bauherrenhaftpflicht für gewerbliche Objekte sind Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden versichert, die von Ihnen und allen mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen verursacht werden.
- Sie leistet zum Beispiel, wenn es bei der Baumaßnahme zu einer Beschädigung des Nachbargebäudes kommt, wenn aus dem Gebrauch von Arbeitsmaschinen Schäden entstehen oder wenn Personen verletzt werden.
- Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
- Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
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Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen.
Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für die Umgebung, die Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf Ihrer Baustelle ein Personen- oder Sachschaden passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Bauherrenhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer.
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- Wo besteht Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz besteht für das versicherte Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland.
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- Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sind die Bauarbeiten nach 3 Jahren nicht beendet, muss eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragt werden.
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- Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung?
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Während die Bauherrenhaftpflicht bei Ansprüchen Dritter greift, schützt Sie die Bauleistungsversicherung bei Eigenschäden z. B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler bei der Bauausführung. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss beider Versicherungen, so sind Sie für jeden Fall bestens abgesichert.
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