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FAQ – alle Fragen zur Vorsorge für Mitarbeiter

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den Ver­siche­rungen für Firmenkunden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter

Betriebsrente für meine Mitarbeiter: Welche Möglichkeiten habe ich?
  • Die be­trieb­liche Alter­s­vorsorge ist facetten­­reich. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige bAV-Lösung für Ihr Unter­­nehmen und somit für Ihre Mit­­arbeiter zu finden. Grund­­sätzlich können Sie bei der Um­­setzung aus fünf Durch­­führungs­­wegen auswählen: Direkt­­ver­sicherung, Unter­­stützungs­­kasse, Pensions­­kasse, -zusage und -fonds.
    Die bAV ist facetten­­reich!

Warum hört man vor allem von der Direktversicherung als bAV?
  • Die Direkt­­ver­­sicherung ist so­zu­sagen der klassische Durch­­führungs­­weg der be­trieb­lichen Alters­­vorsorge (bAV).

    Wie der Klassiker funktioniert? Das ist ganz einfach:

    • Als Arbeit­­geber schließen Sie unsere Direkt­­versicherung VGH FirmenRente oder die Flexible FirmenRente für Ihren Arbeit­­nehmer ab.
    • Die Beiträge können von Ihrem Arbeit­nehmer durch Entgelt­umwandlung mit Weiter­gabe Ihrer Sozial­versicherungs­ersparnis (mindestens 15%) finanziert werden. Sie als Arbeit­geber haben auch die Möglich­keit die Beiträge für Ihre Arbeit­nehmer allein zu finanzieren.
    • Ihre Mit­arbeiter bauen so eine Betriebs­­rente auf, die staat­lich gefördert wird.
Welche Vorteile bietet die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung meinen Mitarbeitern?
  • Den größten Vor­teil sehen Ihre Mit­­arbeiter direkt auf ihrer Ge­halts­­abrechnung: Denn sie sparen monat­lich Steuern und Sozial­­abgaben. Der Beitrag der be­trieb­lichen Alters­­vorsorge mindert ihr Brutto­­gehalt. Denn hier greift so­zu­sagen die staat­liche Förder­ung: Der Staat fördert den Auf­bau einer betrieb­­lichen Alters­­vorsorge, indem er auf den Betriebs­­renten-Beitrag weder Steuern noch Sozial­­ver­sicherungs­­ab­gaben berechnet. Für neue Entgelt­umwand­lungen ab dem 01.01.2019 erhalten Arbeit­nehmer in der Regel von Ihnen als Arbeit­geber 15 % Zuschuss (gesetzliche Weiter­gabe Ihrer Sozial­versicherungs­ersparnis). Das kostet Ihrer Firma nichts extra - und Sie können den Zuschuss auch auf die tat­sächliche Ersparnis aus­weiten (ca. 20%).

    Die Vor­teile für Mit­arbeiter im Über­­blick:

    • Wahl­­weise lebens­­lange Rente oder ein­malige Kapital­­auszahlung
    • Sicherheits- oder chancen­­orientierte Anlage der Beiträge
    • Mit­nahme­­möglich­keit bei Arbeit­­geber­­wechsel
    • Un­wider­­ruflicher An­spruch auf die Leistung aus dem Vertrag
    • Hartz-IV-sicher
Welche rechtlichen Vorgaben muss ich als Arbeitgeber erfüllen?
  • Mit­arbeiter haben seit 2002 einen Rechts­­anspruch auf eine staat­lich geförderte Betriebs­­rente, die sie durch Entgelt­­umwandlung (das heißt: Ein­zahlung in eine Renten­­versicherung aus dem Brutto­­gehalt) selbst ansparen. Möchte Ihr Mitarbeiter seine gesetzliche Rente durch eine Betriebs­­rente auf­stocken, müssen Sie ihm eine durch Ent­­gelt­um­wandlung finanzierte bAV-Lösung anbieten. Welchen Durch­­führungs­­weg Sie dabei gehen, bleibt Ihre Ent­­scheidung. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche betrieb­­liche Alters­vor­sorge zu Ihrem Unter­­nehmen passt.

    Jetzt Berater finden

Firmen-Unfallschutz

Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?
  • Sie als Unter­­nehmer haben keinen gesetz­­lichen Unfall­­ver­­sicherungs­­schutz. Ihre Mit­­arbeiter sind geset­zlich unfall­­ver­sichert. Dieser Schutz reicht jedoch nicht aus. Die gesetzliche Unfall­­ver­­sicherung zahlt nur bei Arbeits- und Wege­­unfällen. Bei Frei­zeit­­unfällen zahlt sie keinen Cent. Mit der betrieb­­lichen Unfall­­ver­sicherung würden Sie diese Lücke schließen.

Was ist ein RehaManager?
  • Ein Unfall ist schlimm genug: Gut, wenn man nach einem schweren Unfall nicht alleine ge­lassen wird. Wenn Sie eine In­validitäts­leistung ver­einbart haben, profitieren Sie bzw. Ihr Mit­arbeiter ab einem zu er­wartenden Invaliditäts­grad von 25 % von den Lei­stungen des indi­viduellen Reha­managements der VGH. (Nicht in Firmen-Unfall­schutz Komfort Paket 1 enthalten.) Wir be­raten Sie bei der Aus­wahl geeigneter Unfall­kranken­häuser, Therapien und Fach­ärzte und unter­stützen Sie bei der Wieder­ein­gliederung in den Beruf oder bei Um­schulungs­maß­nahmen. Zusätzlich be­raten und unter­stützen wir Sie beim not­wendigen Um­bau von Haus oder Wohnung sowie einer be­hinderten­gerechten Um­rüstung Ihres Autos.

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FAQ's

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Tun Sie etwas Gutes
für Ihre Mitarbeiter

Als Ar­beit­ge­ber sind Sie ge­setz­lich ver­pflich­tet, Ih­ren Ar­­beit­­neh­­mern die Mög­­lich­­keit ei­­ner be­­trieb­­li­chen Al­­ters­­ver­­sor­­gung zu bie­­ten. Ver­­bin­­den Sie sie mit dem Firmen-Unfallschutz und schüt­zen Sie Ih­­re Mit­­ar­­bei­­ter vor fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen durch Un­­fäl­­le. Ih­­re Mit­­ar­­bei­­ter wer­­den es Ih­­nen dan­­ken.

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